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Verfasst am: 13.03.09, 17:32 Titel: Wer haftet wem?
Hallo,
ein Kunde kauft online bei einem Händler einen Computer. Er ist mit diesem nicht zufrieden und man einigt sich darauf, den Rechner für den Materialpreis + Versand auf Wasserkühlung umzurüsten. Mit eMail Verkehr, Versand und Stehzeiten vergehen ca. 4 Monate bis der Rechner umgerüstet beim Kunden steht.
Nach nicht ganz zwei Jahren nach der Umrüstung meldet sich der Kunde, daß der Rechner nicht mehr korrekt funktioniert. Der Rechner wird eingesandt und der Händler stellt fest, daß ein Bauteil der Wasserkühlung einen defekt hat, der dazu führt, daß minimal Wasser austritt. Dieses hat den Rechner beschädigt. Kernkomponenten sind aufgrund feuchtigkeitsbedingtem Kurzschluss defekt. Ersatz ist nicht mehr verfügbar. Der Recher ist somit ein "Totalschaden".
Das Bauteil hat diesen Defekt nicht aufgrund fremder Einflüsse oder Montagefehler. An der Stelle kann man als Außenstehender auch nicht manipulieren ohne deutliche Spuren zu hinterlassen, daher ist hier von einem Defekt ab Werk auszugehen.
Die Meldung, daß der Rechner defekt ist kam mehr als zwei Jahre nach Verkauf des Rechners, jedoch liegt der Umbau auf Wasserkühlung innerhalb von zwei Jahren nach Kauf.
Wer haftet nun wem?
Ist der Hersteller der Wasserkühlung dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig?
Ist der Händler der die Wasserkühlung montiert hat dem Kungen gegenüber schadenersatzpflichtig?
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