Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Erben als Ehemann der Tochter
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Erben als Ehemann der Tochter

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
goldschmied01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:30    Titel: Erben als Ehemann der Tochter Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forums besucher,
ich habe eine frage und würde mich sehr freuen wenn Sie mir jemand beantworten könnte von hier.

Es geht um ein Erbe oder einen Verkauf.Wie ich es genau nennen soll weiß ich nicht.
Wie wäre es wenn z.b der Vater einer Tochter und 4 weiteren Kindern sein Haus der einen Tochter mit Ihrem Mann geben möchte.
Also den teil der Tochter die Hälfte sozusagen vom Haus schenken und die andere Hälfte dem Ehemann der Tochter zu verkaufen.
Sagen wir einmal als beispiel das Haus wäre 100000 Euro Wert.
Dann muss de Ehemann 50000 Euro bezaheln und die andere Hälfte wird der Tochter geschenkt.
Wäre das OK bzw. wohin müsste man gehen um so eine Geschäft abzuwickeln.
Oder besteht die gefahr das die anderen Kinder dann sagen nein wir wollen auch etwas von dem Haus ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Jeder kann mit seinem Eigentum machen, was er will. Wer ein Haus teils verschenken, teils verkaufen möchte, muss zum Notar gehen. Damit, dass Andere auch etwas von dem Haus haben möchten, muss man rechnen. Der Eigentümer des Hauses muss ihnen aber nichts geben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
..Der Eigentümer des Hauses muss ihnen aber nichts geben.
Nur wenn's innerhalb von 10 Jahren zum Erbfall kommt, sind wir wieder bei Pflichtteil und Pflichtteilergänzugsanspruch der restlichen 3 Kinder betreffs der Schenkung des halben Hauses.
Der Verkauf (so es denn ein halbwegs marktüblicher Preis ist) ist dagegen unschädlich.

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
goldschmied01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 18:35    Titel: Vielen Dank euch beiden Antworten mit Zitat

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.