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Verfasst am: 13.03.09, 18:16 Titel: Persönliche Daten nach der Kündigung
Darf ein Arbeitgeber nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin die persönlichen Daten des Ex - Arbeitnehmers (sprich Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer etc.) speichern und evtl. sogar verwenden (z.B. anrufen etc)?
Kann man das Löschen der Daten vom Arbeitgeber fordern?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 13.03.09, 18:38 Titel:
Zitat:
Kann man das Löschen der Daten vom Arbeitgeber fordern?
Fordern ja aber er wird es nicht tun. Mit den Daten wird er wohl nichts mehr machen aber die PersonalAkte wird wohl im Archiv bleiben.
Es könnte ja sein, daß nach Jahren aus Versicherungsgründen darauf zurück gegriffer werden muß. Bei werksärztlichen Daten bleiben die noch 30 Jahre im Archiv.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 13.03.09, 18:55 Titel:
Das fängt schon mal damit an, dass für die Besteuerung relevante Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren sind vom Arbeitgeber. Da wird er also wohl kaum einen Tag nach dem Abgang die Personalakte in den Reißwolf geben, egal wie gerne der Ex-Arbeitnehmer das auch hätte. _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
Zuletzt bearbeitet von zewa am 13.03.09, 18:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 13.03.09, 18:55 Titel: Re: Persönliche Daten nach der Kündigung
VanWilder hat folgendes geschrieben::
Darf ein Arbeitgeber nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin die persönlichen Daten des Ex - Arbeitnehmers (sprich Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer etc.) speichern und evtl. sogar verwenden (z.B. anrufen etc)?
Er wird diese Daten wohl speichern muessen. Immerhin hat er eine Aufbewahrungspflicht, ich meine von 10 Jahren.
Dass jemand ganz prinzipiell Adressen und Telefonnummern zweckgemaess nutzt, duerfte auch nichts sein, dem man widersprechen kann. Erst wenn es missbraeuchlich wird (z.B. Telefonstalking) wird man einen Unterlassungsanspruch gegen den AG geben.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 13.03.09, 19:04 Titel: Re: Persönliche Daten nach der Kündigung
VanWilder hat folgendes geschrieben::
Kann man das Löschen der Daten vom Arbeitgeber fordern?
In Anbetracht der gestezlichen Aufbewahrungsfristen, die der AG einzuhalten hat, dürfte diese Forderung wohl keine Grundlage haben. Und Anrufe kann man sich wohl verbitten, aber m.E. nicht verbieten. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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