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Persönliche Daten nach der Kündigung

 
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VanWilder
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Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 18:16    Titel: Persönliche Daten nach der Kündigung Antworten mit Zitat

Darf ein Arbeitgeber nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin die persönlichen Daten des Ex - Arbeitnehmers (sprich Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer etc.) speichern und evtl. sogar verwenden (z.B. anrufen etc)?
Kann man das Löschen der Daten vom Arbeitgeber fordern?

Danke schonmal für die Antwort!
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann man das Löschen der Daten vom Arbeitgeber fordern?


Fordern ja aber er wird es nicht tun. Mit den Daten wird er wohl nichts mehr machen aber die PersonalAkte wird wohl im Archiv bleiben.

Es könnte ja sein, daß nach Jahren aus Versicherungsgründen darauf zurück gegriffer werden muß. Bei werksärztlichen Daten bleiben die noch 30 Jahre im Archiv.
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das fängt schon mal damit an, dass für die Besteuerung relevante Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren sind vom Arbeitgeber. Da wird er also wohl kaum einen Tag nach dem Abgang die Personalakte in den Reißwolf geben, egal wie gerne der Ex-Arbeitnehmer das auch hätte. Winken
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.


Zuletzt bearbeitet von zewa am 13.03.09, 18:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 18:55    Titel: Re: Persönliche Daten nach der Kündigung Antworten mit Zitat

VanWilder hat folgendes geschrieben::
Darf ein Arbeitgeber nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin die persönlichen Daten des Ex - Arbeitnehmers (sprich Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer etc.) speichern und evtl. sogar verwenden (z.B. anrufen etc)?


Er wird diese Daten wohl speichern muessen. Immerhin hat er eine Aufbewahrungspflicht, ich meine von 10 Jahren.
Dass jemand ganz prinzipiell Adressen und Telefonnummern zweckgemaess nutzt, duerfte auch nichts sein, dem man widersprechen kann. Erst wenn es missbraeuchlich wird (z.B. Telefonstalking) wird man einen Unterlassungsanspruch gegen den AG geben.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 19:04    Titel: Re: Persönliche Daten nach der Kündigung Antworten mit Zitat

VanWilder hat folgendes geschrieben::
Kann man das Löschen der Daten vom Arbeitgeber fordern?
In Anbetracht der gestezlichen Aufbewahrungsfristen, die der AG einzuhalten hat, dürfte diese Forderung wohl keine Grundlage haben. Und Anrufe kann man sich wohl verbitten, aber m.E. nicht verbieten.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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