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Gerichtsstandortverlegung

 
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cynamy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Greifswald

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 11:18    Titel: Gerichtsstandortverlegung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich streite mich vor Gericht mit einem Steuerverein der in der gleichen Stadt wie ich wohne ansässigen Berater hatte.

Da die Zentrale des Vereins in einer anderen Stadt ansässig ist, findet die Verhandlung nicht in meiner Stadt statt.

Kann ich im laufenden Verfahren einen Antrag auf Gerichtsstandortverlegung machen ?

Grüße
Cynamy
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das Gericht, an dem eine Klage zu erheben ist, ist den einschlägigen Vorschriften der ZPO entsprechend zu bestimmen. Ein Antrag auf Verlegung des so bestimmten Gerichtsstandes ist nach meiner Kenntnis nicht zulässig.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)


Zuletzt bearbeitet von JS am 14.03.09, 12:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Verein der Kläger?

Geht es um eine Klage des Vereins gegen ein Mitglied in dessen Eigenschaft als Vereinsmitglied?

Dann kann der Verein an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen:

Zitat:
§ 22 ZPO: Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft

Das Gericht, bei dem Gemeinden, Korporationen, Gesellschaften, Genossenschaften oder andere Vereine den allgemeinen Gerichtsstand haben, ist für die Klagen zuständig, die von ihnen gegen ihre Mitglieder als solche oder von den Mitgliedern in dieser Eigenschaft gegeneinander erhoben werden.


Wenn die Klage bei einem solchen Gericht erhoben wird, kann der Beklagte keinen anderen Gerichtsort erzwingen.

Gruß,
moro
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