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Von der Aufsichtspflicht Befreien?

 
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MasterM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 15:34    Titel: Von der Aufsichtspflicht Befreien? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine kurze Frage, und zwar, ein paar Freunde und ich Planen demnächst eine Lan Party auszurichten. Für unwissende: Eine Lanparty ist ein Treffen, auf dem Gegen bzw. Miteinander Computer gespielt wird. Ich selbst bin zu dem Zeitpunkt Bereits 16.
Zu meiner Frage: Auf der Party werden Spiele gespielt, die USK 16 oder Höher tragen.
Die Teilnehmer werden zum Teil unter 16 sein.
Es wird eine Aufsichtsperson, >18 geben, die auch die Miete des Gebäudes etc. übernimmt.
Soweit ich weiß, ist diese Person dann Angewiesen, wenn z.B ein Minderjähriger ein solches Spiel spielt dies zu unterbinden.

Gibt es irgendwie die Möglichkeit die Aufsichtsperson von Kontrollen auch in Hinsicht auf Alcoholgenuss hin zu befreien?
Ich stelle mir das so vor, das es eine Einladung gibt wo ein Text draufsteht, der von den Eltern unterschrieben wird.
Kenne sonst leider keinen, der sich da mit der Rechtslage auskennt, auch unser Politikleherer wusste es nicht so genau.

Könnte mich da jemand über die Gesetzeslage aufklären? Evtl. auch einen Vordruck oder so Posten?

Ich hoffe, es ist nicht Individuell, nd weil es oben so steht:
Wie ist die Rechtslage?


MfG MasterM
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 04.03.09, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenn mich da leider nicht drin aus, aber ich würde raten, dass man mal einen Veranstalter größerer Lan-Partys kontaktiert. Die können einem sicherlich sagen, welche Auflagen man erfüllen muss und auf was man achten muss.

lg flipmow
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MasterM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, danke schon mal für die Antworten, jedoch stand bis jezt auf allen EInladungen zu größeren Lans Teilnahme erst ab 18 drauf. Ich erwarte zwar nur ca. 20 Leute, möchte mich aber trotzdem (rechtlich) absichern. Werde aber auch dort mal Anfragen.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Handelt es sich denn um eine private Veranstaltung, oder kann da theoretisch jeder rein?

Wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, könnten die Paragraphen 6, 9 und 13 des Jugendschutzgesetzes relevant sein. Eventuell noch § 10.
Hier gibt es auch keine Möglichkeit, dass die Eltern irgendwas unterschreiben. Weder bei den Spielen, noch beim Alkohol.
Zu beachten ist in allen vier Paragraphen das Wort 'öffentlich'. 'Privat' gilt dies Gesetz eben nicht. Das setzt aber voraus, dass keine weiteren Personen dort einfach hineingehen können (auch gegen Eintirtt nicht) und das die dort spielenden Personen irgendeinen 'Zusammenhang' haben (Schule, Freundeskreis, Verein). 'Einladung' klingt schon mal sehr privat.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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MasterM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, die Veranstaltung ist eigentlich privat, das Gro besteht aus Freunden und bekannten.

Wie sieht es Rechtlich denn aus, wenn es eine rein Private Veranstaltung wäre?
Glaubt ihr, das sich der Aufwand dafür lohnt oder ist es dann eher Sinnvoller einfach gar nichts dazu zu schreiben. haben bis Jetzt auf Geburtstagen auch lans mit ca. 10 leuten gemacht da gab es auch nie Probleme.

Weiß irgendwie nicht so recht was ich machen soll.

MfG
MasterM
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MasterM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

So, sorry das ich jetzt hier nochmal antworte, aber ich weiß nicht recht weiter.

Die Einladungen sind raus, jedoch habe ich eine Meldung erhalten, das die LAN nicht rechtes sei etc, ich alle Leute wieder ausladen solle und die Party absagen solle. Meine Eltern haben das nun erstmal geglaubt und kamen gleich ja Polizei stürt Gebäude, beschlagnahmt Rechner etc, hätten sie schon gesehen, son Quatsch, das ist Hausfriedensbruch, solange keine Gefahr besteht.

Vorneweg, es wird nirgends für die feier öffentlich Werbung gemacht.

Gibt es eine Gesetzliche Regelung, das auf Einladungen zu Privaten Feiern der Name des Eingeladenen stehen muss? (Wir laden dich ein)? Konnte nix dazu finden.


Die feier findet in einem Privaten Gebäude statt
=> Somit können eig. nur geladene Gäste eintreten.

In der Einladung steht:
Im EIntrittspreis von 5 Euro sind Stromkosten, Gebäude und Sanitärkosten sowie ein Frühstücksbuffet enthalten. Getränke können mitgebracht oder vor Ort zum selbstkostenpreis erworben werden.

Ist das so rechtes? Habe gelesen, bei Privaten Veranstaltungen darf ein Unkostenbeitrag erhoben werden. Auch eine Ausschankgenehmigung wird nicht benötigt.
Was könnte mir bzw. meinen Eltern passieren?

Hoffe, mir kann jemand helfen, ist wirklich ganz wichtig.


Edit: hier die Einladung jedoch ohne Daten damit es nicht öffentlich wird:


Zitat:
Einladung

Hiermit möchten wir Dich ganz herzlich zur 1. [ONS] Lan Party einladen.
Sie soll vom 8 – 9 April 2009 stattfinden. Die genaue Adresse findet ihr unten.
Beginn der Lan soll am 8. ab ca. 13 Uhr sein, das Ende am 9. gegen 11 Uhr.
Im Eintrittspreis von 5 Euro sind Stromkosten, Gebäude und Sanitärkosten sowie ein Frühstücksbuffet enthalten. Dieser kann im Voraus oder direkt in bar bezahlt werden. Getränke können mitgebracht werden oder vor Ort in Literflaschen zum Selbstkostenpreis erworben werden. Ansonsten gilt Selbstverpflegung, es wird Sammelbestellungen geben. (Bitte an entsprechendes Kleingeld denken.) Schlafmöglichkeiten sind vorhanden.

Mitzubringen ist:
Computer inkl. Zubehör
Evtl. LAN/Stromkabel, sofern vorhanden
Spiele
Evtl. Schlafsachen
Nahrungsmittel od. Kleingeld
Spaß und gute Laune







Bitte meldet euch bei
<< Namen etc. >>
an, damit wir alles rechtzeitig planen können.

<< Adresse >>


Aus Gründen des JuSchG ist der Konsum von Alkoholischen Getränken sowie Zigaretten
nicht gestattet. Es wird keine Haftung für Schäden an Wertgegenständen etc. übernommen. Bei Nichtbeachtung muss der Teilnehmer ausgeschlossen werden und abgeholt werden.


Mein Sohn ….............................................................. darf an der Lan teilnehmen. Ich nehme den Inhalt der Einladung zur Kenntnis.

Unterschrift: Tel. für Notfälle:
.................................................... ................................................
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 26.03.09, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

MasterM hat folgendes geschrieben::
Die Einladungen sind raus, jedoch habe ich eine Meldung erhalten, das die LAN nicht rechtes sei etc, ich alle Leute wieder ausladen solle und die Party absagen solle.


Und von wem kam diese Meldung?

lg
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MasterM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

von einem Vater eines Teilnehmers. Kein Anwalt oder so.
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juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

MasterM hat folgendes geschrieben::
von einem Vater eines Teilnehmers.

der hat wahrscheinlich auch hier gefragt und die auskunft erhalten es doch einfach mal zu probieren Smilie
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was könnte mir bzw. meinen Eltern passieren?

Möglich, dass ihr von einem koreanischen Satelliten getroffen werdet. Geschockt - Alles Andere ist eher unwahrscheinlich.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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