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Kassenwart / Kassenprüfer / Differenzen

 
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Monroe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 23:35    Titel: Kassenwart / Kassenprüfer / Differenzen Antworten mit Zitat

Hallo,

man stelle sich mal folgende Situation vor:

In einem gemeinnützigen Verein wurde das Jahr bereits abgeschlossen. Die Bücher wurden geprüft und für ordentlich befunden und der Vorstand ist bereits entlastet.

Nun wird das Vorjahr noch einmal durchgerechnet, weil es für die Statistik erfasst wird. Dabei fällt auf, dass in der Kasse was nicht stimmt. Es gibt eine nicht unerhebliche Differenz zu Gunsten des Vereins.

Was tun, wie wird sowas korrekt abgewickelt?
In wie fern ist die Höhe der Differenz maßgeblich für die Entscheidung wie weiter verfahren werden kann / muss?

Danke und viele Grüße
Monroe
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Hardy DD
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 62
Wohnort: 01239 Dresden

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 13:33    Titel: Plus in der Kasse Antworten mit Zitat

Hallo Monroe,

ist doch schon mal positiv, wenn mehr in der Kasse ist.
Würde so rangehen:
- nochmal Belegprüfung und wenn nichts gefunden wird, das Plus auf dem Vereinskonto ordentlich buchen
- den Vorstand bzw. den Kassenwart dahingehend befragen und vor allem feststellen, worauf das Plus zurückzuführen ist (Einnahme nicht ordentlich nachgewiesen...)
- in einer MV informieren, dass die Entlastung zur letzten MV - ohne Kenntnis des Plus - erfolgte und einen neuen Beschluss herbeiführen
- die Prüfer müssten sich evtl. aber auch Asche aufs Haupt streuen.

Gruß Hardy DD
_________________
Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat.
Wilhelm Busch
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Monroe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, danke schon mal.

noch mal zur Erläuterung:
Lt. Belegen ist es in diesem Beispiel ein Minus. Der Zählbestand ist Plus. In der der Mitgliederversammlung vorgelegten Abrechnung wurde aber auch das Plus gem. Zählbestand ausgewiesen. Die Abrechnung enthält ein Rechenfehler der jetzt durch die Statistikarbeit aufgefallen ist.

Schickste Lösung wäre wohl, dass noch ein Beleg auftaucht.

Wenn nicht - was würde denn in so einem Fall Vorrang haben? Buchbestand oder Zählbestand?

VG
Monroe
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