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Das ist eine ernstgemeinte Frage.
Ist Herr Schäuble nicht mehr fähig, klar zu urteilen?
Wären seine Gesetzesvorschläge Verfassungskonform, müsste das BVG doch überhaupt nicht eingreifen!
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 12.03.09, 11:03 Titel:
Danke. Hab mir mal erlaubt, eine Umfrage daraus zu machen (und mit "Nein" zu stimmen) . _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
die Gegenfrage lautet (genauso polemisch): Ist das Verhalten des Verfassungsgerichtes noch tragbar?
Es ist ein uralter Konflikt: Der (demokratisch gewählte) Gesetzgeber erläßt Gesetze, das Verfassungsgericht prüft diese auf Verfassungsmäßigkeit. Verwirft es Gesetze, so stellt es sich gegen den Willen des demokratisch gewählten Parlamentes. Dies setzt eine Selbstbeschränkung des Gerichtes voraus, dass es diese Macht nicht dahingehend mißbraucht, dass es zum Obergesetzgeber wird.
Dies ist immer dann der Fall, wenn das Verfassungsgericht nicht nur eine konkrete Regelung verwirft, sondern eine konkrete Vorgabe macht, wie eine Regelung auszusehen hat.
Dies ist nicht immer vermeidbar, aber häufig ein Anlaß zur Richterschelte.
Richterschelte ist übrigens erlaubt. Hier im Forum, wie von den Politikern.
Zitat:
Wären seine Gesetzesvorschläge Verfassungskonform, müsste das BVG doch überhaupt nicht eingreifen!
Abgesehen davon, dass immer noch das Parlament und nicht der Minister die Gesetze macht: Auch Politikerschelte ist erlaubt.
Nur ist die Forderung "dann soll er eben Gesetze vorlegen, die verfassungsmäßig sind" ist genauso wohlfeil wie unsinnig. Bevor das Gericht geurteilt hat, kann der Minister ja nicht wissen, wie das Gericht urteilen wird. Er kann nur die Experten im eigenen Ministerium und außerhalb befragen. Das Ergebnis kannst Du im Protokoll der Ausschussanhörung im Bundestag nachlesen: Da gibt es Fachleute, die das Gesetz für klar verfassungsmäßig erklären (sonst hätte der Minister es ja nicht eingebracht) und andere Fachleute, die es für nicht verfassungsmäßig halten.
Herr Schäuble ist m. E. ein brillanter Innenminister. Der Mann ist also sicher nicht nur tragbar sondern ein respektabler Mensch.
Eine reduzierende Personalisierung der generellen Tendenz zu einer immer verfassungsferneren Sicherheitsgesetzgebung auf den aktuellen Amtsinhaber greift wohl zu kurz. Es gibt keinen wesentlichen Unterschied zwischen Schily, Kanther, Wiefelspütz, Bisbach, Schäuble, Wolff, Beckstein u. a. als mögliche Bundesinnenminister.
Man sollte deswegen eher hinterfragen, weswegen wir eigentlich in der Deutschland AG vorwiegend nur noch solche Verfassungsminister im Amt haben wie wir sie in den Konzernen in den Vorständen haben.
Das ist letztlich aber eine politische, strukturelle, ja eine Systemfrage.
(Wie ich abstimme, verrate ich aber trotzdem nicht.) _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Ich kann doch mit einigen Vorschlägen konform gehen. Deshalb muss ich doch nicht die Person an sich mögen.
Wobei ich ihn seit längerer Zeit kritisch beobachte.
Er hat sich sehr zu seinem Nachteil verändert.
was mit Leuten passieren kann die mit ihrer Meinung alleine und isoliert da stehen, wenig Verständnis finden und als Aussenseiter gelten?
Hat er ein Problem damit, das der größte Treiber in Sachen Einschränkung der Freiheiten in Amerika jetzt nicht mehr an der Macht ist und hinter ihm steht?
Hatten wir das nicht gerade in Winnenden,
was mit Leuten passieren kann die mit ihrer Meinung alleine und isoliert da stehen, wenig Verständnis finden und als Aussenseiter gelten?
Hat er ein Problem damit, das der größte Treiber in Sachen Einschränkung der Freiheiten in Amerika jetzt nicht mehr an der Macht ist und hinter ihm steht?
Das ist nicht nur ohne jeden Sachbezug, es ist auch Stammtischniveau an der Grenze zur Ehrverletzung. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Tendenz zu einer immer verfassungsferneren Sicherheitsgesetzgebung
Spannende Aussage. Woran machst Du diese "Tendenz" fest. Gibt es eine Statistik, nachdem heute mehr Gesetze als verfassungswidrig verworfen werden, als früher?
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Er hat sich sehr zu seinem Nachteil verändert.
Ich glaube, dass ist mehr ein Wahrnehmungseffekt. Die Große Koalition (nein, nicht die aktuelle, die 68er) hat mit der Notstandsverfassung weitaus gravierendere Eingriffe in den Rechtsstaat vorgenommen. Und die Älteren (oder besser: Historiker) unter uns können sich sicher an die damaligen Proteste errinnern. Potentiell äußerst gefährlich. Und in der Praxis völlig unproblematisch und daher seit 40 Jahren aus den Schlagzeilen.
Oder an den Volkszählungshype in den 1980ern. Immerhin hat das BVerfG danach ein neues Grundrecht frei erfunden. Und auch heute, 20 Jahre später ist immer noch kein Fall von Mißbrauch von Volkszählungsdaten bekannt geworden und das Thema zu recht vergessen.
Aktuell gibt es eben ein anderes Thema, dass durch die Medien getrieben wird. Weitaus weniger gravierend. Aber dennoch potentiell gefährlich. Deshalb ist die Debatte sinnvoll und nützlich. Denn sie wird dazu führen, dass die Richter die neuen Möglichkeiten vorsichtig anwenden. Und dann ist sowohl dem Sicherheitsbedürfnis als auch dem Rechtsstaat gedient.
Spannende Aussage. Woran machst Du diese "Tendenz" fest. Gibt es eine Statistik, nachdem heute mehr Gesetze als verfassungswidrig verworfen werden, als früher? (...) Deshalb ist die Debatte sinnvoll und nützlich. Denn sie wird dazu führen, dass die Richter die neuen Möglichkeiten vorsichtig anwenden. Und dann ist sowohl dem Sicherheitsbedürfnis als auch dem Rechtsstaat gedient.
Nein, über Statisken verfüge ich nicht, aber gleichwohl ist allerspätestens seit dem 11.09. eine deutliche Beschleunigung derartiger "schlechter" Gesetzgebungsverfahren zu beobachten. Und auch die Qualität scheint mir öfter als früher derjenigen der Notstandsgesetzgebung zu ähneln. Exemplarisch dürften da z. B. das BKA- und Luftsicherheitsgesetz sein. Damit werden z. T. rechtlich epochale Kehrtwenden angestrebt, z. B. hin zum vorbeugenden Strafrecht und weg von Kant´scher Mittel-Zweck-Relation.
Und ehrlich gesagt halte ich den Richtervornbehalt für ein Blendwerk, so lange dieser nicht so ausgestaltet wird, dass er von Richtern auch spezifische Fachkompetenz z. B. im IT-Bereich verlangt. Dafür gibt es einfach noch zu viele Richter, die sich weigern, mit dem Computer zu arbeiten, um Vertrauen in ihre Entscheidungen z. B. zur Onlinedurchsuchung haben zu können. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.03.09, 21:31 Titel:
Ich mag mir nicht anmaßen zu beurteilen, ob Schäuble noch tragbar ist oder nicht. Wenn er es aber wirklich so formuliert hat, so sehe ich gleich zwei Irrtümer, die ihm als langjährigen Innenminister (eigentlich) nicht unterlaufen sollten:
1. Das Bundesverfassungsgericht mischt sich nicht ein, es wird angerufen.
2. Nicht nur das höchste deutsche Gericht, alle Richter in Deutschland haben im Rahmen der bei uns geltenden Gewaltenteilung auch die Aufgabe der Kontrolle des Gesetzgebers.
Das alles schützt auch die Demokratie, die er mit repräsentiert. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.03.09, 22:58 Titel:
Ich habe es mir angesehen und frage mich seitdem, ob es wirklich keine dummen Fragen gibt.
Anders ausgedrückt: Die Fragen beinhalteten auch schon die Antwort. Dass es anders sein könnte, kann man sich nicht vorstellen. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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