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phil26 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 133
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Verfasst am: 14.03.09, 00:17 Titel: Strafbar bei falscher Amokankündigung bzw. Falschmeldung? |
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Macht man sich strafbar wenn jemand, wie gerade geschehen, eine falsche Amokankündigung ins Netz stellt?
Gegen welche § verstösst man da?
Vielen Dank |
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 14.03.09, 07:26 Titel: |
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Und das geht auch noch ruckzuck. Von der Ankuendigung bis zum Urteil in sieben Stunden. |
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 14.03.09, 07:30 Titel: |
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schnelles Urteil !
so sollte es IMMER laufen. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Questor Gast
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Verfasst am: 14.03.09, 07:43 Titel: |
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Wo steht dass, das derjenige angeklagt wurde? Will ich auch lesen - bitte. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 14.03.09, 08:26 Titel: |
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Questor hat folgendes geschrieben:: | Wo steht dass, das derjenige angeklagt wurde? Will ich auch lesen - bitte. |
Siehe
Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | Und das geht auch noch ruckzuck. Von der Ankuendigung bis zum Urteil in sieben Stunden. |
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DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 14.03.09, 21:33 Titel: |
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Ist das gesetlich überhaupt erlaubt so schnell jemanden zu verurteilen, ich meine es müssen doch Fristen gelten.
Man kann zwar in Berufung gehen, aber dann wäre ja die erste Verhandlung verspielt weil keine Fristen eingehalten wurden. |
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 15.03.09, 09:03 Titel: |
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Es ist erlaubt.
Und ich finde es gut.
Gerade bei Jugendlichen muss (sollte) vielmehr im Schnellverfahren gearbeitet werden. Die Straftäter müssen direkt eine Strafe bekommen, um eine Wirkung zu erzielen. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 15.03.09, 10:10 Titel: |
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DessertWolf hat folgendes geschrieben:: | Ist das gesetlich überhaupt erlaubt so schnell jemanden zu verurteilen, ich meine es müssen doch Fristen gelten.
Man kann zwar in Berufung gehen, aber dann wäre ja die erste Verhandlung verspielt weil keine Fristen eingehalten wurden. |
Es gibt die Möglichkeit des "beschleunigten Verfahrens". Hiervon wurde Gebrauch gemacht um weitere Amokandrohungen zu begegnen (als Präventivmaßnahme gegen Nachahmer). |
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 15.03.09, 10:46 Titel: |
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Das sollte viel öfter angewandt werden. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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phil26 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 133
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Verfasst am: 15.03.09, 14:56 Titel: |
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Da muss aber die Tat eindeutig bewiesen werden können oder einer gesteht die Tat oder? Ansonsten müssen ja Beweise und Zeugen vernommen werden, was ja kaum an einem Tag möglich ist. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 15.03.09, 15:25 Titel: |
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Hallo Wächter und phil26,
schon jetzt werden - je nach Einzelfall - von der Möglichkeit des beschleunigten Verfahren Gebrauch gemacht. Allerdings wird dies kaum in der Öffentlichkeit bekannt (bei Jugendstrafsachen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen).
Im Jugendstrafrecht ist die Möglichkeit des vereinfachten Verfahrens ab § 76 JGG vorgesehen.
Was aber nach unserer Gesetzeslage nicht möglich ist, sind "kurze Prozesse".
Ebenso kann die Jugendgerichtshilfe (Jugendamt) nicht außen vor gelassen werden.
Liebe Grüße
Klaus |
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Pünktchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 15.03.09, 17:12 Titel: |
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Würde ich mal verneinen, da nie behauptet wurde, dass eine Stratat gegangen wurde.
Das hat aber mit einer Androhnung per se nicht viel zu tun.
Sollte man damit Drohen eine nahestehende Person umzubringen, macht man sich einer Bedrohung strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 15.03.09, 17:18 Titel: |
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Naja, käme halt drauf an, was man so erzählt.
"Ich habe hier jede Menge Waffen" könnte schon auf unerlaubten Waffenbsitz hinweisen.
Und je nachdem wie blumig man ausschmückt würde ich §131 StGB auch nicht pauschal verneinen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 15.03.09, 17:21 Titel: |
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Pünktchen hat folgendes geschrieben:: |
Würde ich mal verneinen, da nie behauptet wurde, dass eine Stratat gegangen wurde.
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Thread Ersteller hat folgendes geschrieben:: | ..Amokankündigung .. |
- Mord
- Totschlag
- KV
etc _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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