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PKV - Altersrückstellungen

 
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webmaster76
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 08:36    Titel: PKV - Altersrückstellungen Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

ich habe mal gelesen, dass eine PKV (Vollversicherung) verpflichtet ist vom Beitrag des Kunden einen bestimmten Anteil in die Altersrückstellung zu packen. Ist das richtig und wie viel muss die Versicherung da zurücklegen?

Weitere Frage: was passiert, wenn eine Versicherung pleite ist? Sind die Altersrückstellungen da irgendwie geschützt oder haben die Kunden in dem Fall einfach Pech gehabt?
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dermayer
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Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 10:54    Titel: Re: PKV - Altersrückstellungen Antworten mit Zitat

webmaster76 hat folgendes geschrieben::
Hallo an alle,

ich habe mal gelesen, dass eine PKV (Vollversicherung) verpflichtet ist vom Beitrag des Kunden einen bestimmten Anteil in die Altersrückstellung zu packen. Ist das richtig und wie viel muss die Versicherung da zurücklegen?


Jein...

Eine Rückstellung ist nur insoweit erforderlich, dass die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben wird (insb. erforderlich bspw. bei einer substitutiven Krankheitskostenversicherung).

Die Höhe hier zu erklären ist nicht möglich - http://bundesrecht.juris.de/kalv/ (oder ist hier wer Versicherungsmathematiker und mag das mal eben auf die schnelle pauschal erklären? Winken)

Zusätzlich ist in der substituven Krankenversicherung (i.d.R.) ein Prämienzuschlag nach § 12 Abs. 4a VAG zu zahlen...

webmaster76 hat folgendes geschrieben::

Weitere Frage: was passiert, wenn eine Versicherung pleite ist? Sind die Altersrückstellungen da irgendwie geschützt oder haben die Kunden in dem Fall einfach Pech gehabt?


§ 66 Abs. 5 VAG: Das Sicherungsvermögen ist gesondert von jedem anderen Vermögen zu verwalten und im Gebiet der Mitglied- oder Vertragsstaaten aufzubewahren. Die Art der Aufbewahrung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Sie kann genehmigen, dass die Werte des Sicherungsvermögens an einem anderen Orte aufbewahrt werden.

-> gesondert geschützes Vermögen...
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Jeder Beitrag stellt meine eigene Meinung dar, hat mit der meines Arbeitgebers nichts zu tun und kann von der Meinung meines AG abweichen.

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