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Verfasst am: 14.03.09, 11:25 Titel: Bei Anmeldung entstehen automatisch Kosten
Hallo,
ist es zulässig, dass man sich mit dem Anmelden auf einer Webseite dazu bereiterklärt, mit dem Anbieter einen Vertrag über 2 Jahre abzuschliessen und pro Jahr 100 EUR zahlen muss?
Beim Anmelden muss man seinen Namen und seine komplette Adresse angeben.
Es wird zwar deutlich erwähnt, dass durch das Anmelden Kosten in Höhe von 100 EUR pro Jahr entstehen und die Vertragslaufzeit 2 Jahre beträgt doch ob das alles so ganz in Ordnung ist wage ich zu bezweifeln.
Und warum glauben Sie, dass das nicht in Ordnung sei? Es gibt keine versteckten Kosten o.ä., wer zwingt Sie zur Anmeldung?
Halten Sie es auch für rechtswidrig, wenn Sie sich bei der Anmeldung in einem Sportverein dazu verpflichten, Geld zu bezahlen?
Unser Recht erlaubt es grundsätzlich, Verträge zu schließen, mit wem, worüber und zu welchen Konditionen man will (mit ein paar Ausnahmen). Wenn jemand nun mal 100 EUR im Jahr für das Benutzen eines Forums bezahlen will, dann kann er das doch tun, warum sollte das verboten sein?
Hallo,
ist es zulässig, dass man sich mit dem Anmelden auf einer Webseite dazu bereiterklärt, mit dem Anbieter einen Vertrag über 2 Jahre abzuschliessen und pro Jahr 100 EUR zahlen muss?
Wie ist die Rechtslage?
Grüße
Nur weil es im www eine Menge schwarzer Schafe gibt, sollte man nicht glauben, das Verträge im Internet mit solchen Konditionen grundsätzlich ungültig wären.
Zitat:
Beim Anmelden muss man seinen Namen und seine komplette Adresse angeben.
Es wird zwar deutlich erwähnt, dass durch das Anmelden Kosten in Höhe von 100 EUR pro Jahr entstehen und die Vertragslaufzeit 2 Jahre beträgt doch ob das alles so ganz in Ordnung ist wage ich zu bezweifeln.
Ich weis auf den ersten Blick nicht, was diesen Anbieter in die Ecke der Abzocker bringen sollte, eher schon zeigen sich Anzeichen das der TE in die Kategorie "Lauschepper" gehört. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Wer behauptet denn, ich hätte mich bei diesem Dienst angemeldet?
Ich Frage hier nach der Rechtslage und muss lesen, wie andere mir blöde kommen, weil ich so dumm wäre mich dort anzumelden.
Hier wird einem ja sehr nett geholfen.
Mittlerweile habe ich aber die Antwort schon:
- Überraschende Klauseln machen einen Vertrag unwirksam.
- Die Email Adresse ist für sich alleine, als Beweis für einen geschlossenen Vertrag, untauglich.
Hallo,
Beim Anmelden muss man seinen Namen und seine komplette Adresse angeben.
Mischi83 hat folgendes geschrieben::
- Überraschende Klauseln machen einen Vertrag unwirksam.
- Die Email Adresse ist für sich alleine, als Beweis für einen geschlossenen Vertrag, untauglich.
Irgendwas passt da nicht
Außerdem kann man dir nicht helfen. Du zweifelst gerade sämtliche Verträge an die im Internet zustande kommen.
- Überraschende Klauseln machen einen Vertrag unwirksam.
Was genau hat das mit diesem Thread zu tun? Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Zitat:
Die Email Adresse ist für sich alleine, als Beweis für einen geschlossenen Vertrag, untauglich.
Stimmt, die Existenz der Adresse ab@c.de beweist nicht, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Aber auch hier frage ich mich, was eine EMail-Adresse mit einem Vertragsschluss im Internet zu tun hat.
Falls es die Seite ist, die ich vermute, muss man nicht bezahlen. Hab hier sachon mehrere Topics zuum Thema gelesen. Ich kämpfe derzeit dagegen, auch weil es Urteile von Amtsgerichten gibt, die erwähnen, dass eine solche Art von Vertrag ungültig ist. Allerdings wegen einer anderen Bedingung, man soll auf sein Widerrufsrecht verzichten, und das ist eine nichtige Klausel in den AGB's. Diese besteht weiter und ist rechtsgültig. Es gibt auch Vordrucke für den Widerruf, die genutzt werden können. Wer hier bezahlt, ist selber schuld.
Aha, von sowas war aber bisher nicht die Rede, hier geht es darum, dass laut dem TE ein Vertrag nichtig sein soll, wenn beim Vertragsschluss deutlich darauf hingewiesen wird, dass eine Zahlungspflicht begründet wird.
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