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Rückforderung einer geschenkten Sache

 
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masterp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 20:56    Titel: Rückforderung einer geschenkten Sache Antworten mit Zitat

Hi!


Betrachten wir folgenden Fall 1:

Person A schenkt Person B ein Auto. Nun will Person A das Auto aber zurückhaben (Person A ist nicht verarmt und ist für den eigenen Unterhalt nicht auf das gechenkte Auto angewiesen)
Es wurde kein Schenkungsvertrag oder so ausgestellt.
Person A ist nah mit Person B verwandt.

Muss Person B nun Person A das Auto zurückgeben?


ergänzter Fall 1:

Person A möchte, wie gehabt, das Auto von Person B zurückhaben (in diesem Fall ist Person A aber verarmt oder pflegebedürftig). Es wurde nach wie vor nichts Vertragähnliches, oder ein Vertrag ausgestellt.

Person B allerdings besitzt dieses Auto nicht mehr, sondern hat es an Person C (nicht verwandt oder verschwägert mit Person A / B) verkauft. Hier wurde auch ein Kaufvertrag ausgestellt, welcher von beiden Parteien unterschrieben und von einem Notar beglaubigt worden. Person A und B sind auch hier nah miteinander verwandt.

Muss Person B das Auto von Person C zurückkaufen, um es Person A wieder auszuhändigen? Was wäre wenn Person A in diesem Fall nicht verarmt wäre?


Wie ist die Rechtslage in diesen Fällen?


Hoffe das mir jemand helfen kann. Smilie


mfg
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Im Fall 1 ist ein Anspruch des Schenkers auf Herausgabe des Autos nicht zu erkennen. Ein Schenkungsvertrag bedarf keiner besonderen Form, wenn die Schenkung durch Übereignung des Geschenks an den Beschenkten vollzogen worden ist.

Im ergänzten Fall 1 kann der Schenker das geschenkte Auto von dem Beschenkten zurückverlangen, wenn der Schenker so bedürftig geworden ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, die Mittel für seinen Lebensunterhalt aufzubringen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit selbst herbeigeführt hat und wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der Bedürftigkeit die Schenkung nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt. Verfügt der Beschenkte in einem solchen Fall nicht mehr über das geschenkte Auto, hat er dem Schenker den Wert des Autos zu ersetzen.
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masterp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Cool. Danke.

Und wie sieht das aus, wenn ein Kaufvertrag (1€, rein symbolisch), abgeschlossen wurde, der Verkäufer zu der Zeit nicht 100%-ig zurechnungsfähig ist, sprich der Verkäufer ist Schizophren und zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag geschlossen wurde, nicht in Behandlung?
Ist der Vertrag dennoch gültig?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Vertrag, der mit einem Geschäftsunfähigen abgeschlossen wird, ist nichtig.

Geschäftsunfähig ist, wer sich in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht noch als Ergänzung, man kann nicht einfach etwas was sehr viel mehr wert ist für 1 € verkaufen und damit das Problem Schenkung umgehen. Der Differenzebertrag Wert-1 € ist trotzdem geschenkt.

MfG
Matthias
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man etwas Geschenktes nicht aus "grobem Undank" (?) zurückverlangen?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Schenkung kann wegen groben Undanks widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte einer schweren Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers schuldig gemacht hat.

Für die Annahme groben Undanks gibt der mitgeteilte Sachverhalt aber keine Anhaltspunkte.
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