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Finanzamt nachträglich wahre Gegebenheit sagen?

 
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thunder1902
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:35    Titel: Finanzamt nachträglich wahre Gegebenheit sagen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ganz kurz: Ich studiere nebenzu und muß ab und zu auf Fortbildungen in eine andere Stadt fahren.

Jetzt hab ich bei der letzten Einkommensteuer angegeben, daß ich während des 4-tägigen Seminars jeden Tag heim gefahren bin (einfach 220km).
In Wahrheit hab ich allerdings am Studienort übernachtet.

Jetzt möchte das Finanzamt einen Kilometernachweis haben, den ich natürlich nicht habe.
Da ich noch die Rechnungen der Hotels habe, würde ich jetzt doch gern die Rechnungen einreichen.

Was meint Ihr - würde ich da vom Finanzamt bestraft werden, wenn ich vorher die tägliche Heimfahrt angegeben habe??

Danke schonmal für eure Tips!
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:42    Titel: Re: Finanzamt nachträglich wahre Gegebenheit sagen? Antworten mit Zitat

thunder1902 hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Ganz kurz: Ich studiere nebenzu und muß ab und zu auf Fortbildungen in eine andere Stadt fahren.

Jetzt hab ich bei der letzten Einkommensteuer angegeben, daß ich während des 4-tägigen Seminars jeden Tag heim gefahren bin (einfach 220km).
In Wahrheit hab ich allerdings am Studienort übernachtet.

Jetzt möchte das Finanzamt einen Kilometernachweis haben, den ich natürlich nicht habe.
Da ich noch die Rechnungen der Hotels habe, würde ich jetzt doch gern die Rechnungen einreichen.

Was meint Ihr - würde ich da vom Finanzamt bestraft werden, wenn ich vorher die tägliche Heimfahrt angegeben habe??

Danke schonmal für eure Tips!


Ehrlich währt am längsten...

Wenn das Finanzamt erfährt, daß die Angaben in der Steuererklärung nicht wahr waren und sich steuermindernd auswirkten, kann das für den Steuerpflichtigen unangenehme Folgen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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thunder1902
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ja - ich würde ja jetzt gern die Wahrheit sagen - die Frage ist nur - kann ich bestraft werden, wenn ich denen die Wahrheit jetzt noch sage??
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bavarian tax collector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt kommt es darauf an was Sie als "Strafe" verstehen!

Sehe Sie die Festsetzung der richtigen Steuer als Strafe an, dann wird das FA Sie sicher "bestrafen"!

Ansonsten ist die Abgabe einer berichtigten Erklärung eine strafbefreiende Selbstanzeige im Sinne des §371 AO.

taxpert
_________________
Your friendly bavarian tax collector

Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"

"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
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