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RA Wechsel

 
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heweon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 10:00    Titel: RA Wechsel Antworten mit Zitat

Kann ich einen Rechtsanwalt, wenn ich kein Vertrauen mehr habe Traurig einfach wechseln, oder bin ich da in irgendeiner Weise gebunden. Frage

Es geht um eine Auseinandersetzung, Zugewinn usw. nach der Scheidung? Mit den Augen rollen Weinen

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen DANK

Gruß heweon
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Jederzeit (sofern es kein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter RA ist).
Man wird dann aber (zumindest teilweise) doppelte RA-Gebühren haben, je nachdem, in welchem Stadium des Verfahrens gewechselt wird.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

gebunden höchstens kostenmäßig, weil der erste anwalt mit sicherheit seine arbeit in rechnung stellen wird
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

ups die PKH habe ich doch glatt vergessen Verlegen
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heweon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke euch herzlich, dann muß ich einfach nach meinem Bauchgefühl gehen und mir einen neuen suchen.

Beihilfe bekomme ich nicht, die Anwaltskosten sind bereits gedeckt.

Wünsche ein schönes WE.
Gruß heweon
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juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

heweon hat folgendes geschrieben::
Beihilfe bekomme ich nicht, die Anwaltskosten sind bereits gedeckt.

auch rechtsschutzversicherungen lassen die durch einen anwaltswechsel entstehenden mehrkosten nicht einfach so passieren, da sollte man vorher nachfragen. die durch einen wechsel entstehenden mehrkosten muß man normalerweise selbst tragen (es zahlt also weder der gegner, noch eine RSV einfach so).
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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