Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich weiß, dass es oft nicht erlaubt ist Domains zu registrieren um von Tippfehlern zu profitieren, aber wie sieht es aus bei gängigen begriffen wie z.b. notebook
angenommen notebook.com ist natürlich registriert, aber noetbook.org wäre noch frei, ist es dann erlaubt sich diese domain zu registrieren?
Angenommen es sei rechtswidrig und die Firma ist ausländisch. können diese auf unterlassung in deutschland klagen?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.03.09, 14:19 Titel:
Bei generischen Begriffen gibt es in der Regel kein vorrangiges Recht, das andere von der Nutzung einer ähnlichen Domain ausschließen könnte. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.