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Verfasst am: 14.03.09, 14:28 Titel: Versuch Eigenheimzulage zu erschleichen
hallo @all,
bei folgendem szenario bitte ich mal um eure Meinung:
A(Frau) und B(mann) leben set mehr als einem Jahr getrennt. A hat von ihren Eltern eine SuperETW als vorweggenommenes Erbe erhalten. A beantragt EHZ. Bei der Gewährung der EHZ wird nur das Einkommen von A berücksichtigt, da B kein Einkommen hat. Die EHZ wird jährlich auf das Konto von A überwiesen.
Nach erfolgter Trennung kommt B auf die absurde Idee, die hälftige Eigenheimzulage von A anwaltlich zu fordern. Anwalt von A teilt mit, dass ein Anspruch darauf nicht bestünde, weill A alleiniger Eigentümer ist. Danach ist Ruhe.
Nunmehr erhält A zum Stichtag einen verrechnungsscheck vom FA, mit der Begründung, dass die Kontoverbindung nicht bekannt sei. A wendet sich telefonisch an das FA.
Ihr wird mitgeteilt, dass B dort eine Kontoänderung angegeben hat, damit das geld auf sein Konto überwiesen wird, obgleich ihm bekannt war, dass ihm die EHZ nicht zustehe.
Das FA hat zum Glück reagiert und das EHZ nicht auf das neue Konto überwiesen.
A hat nunmehr Strafanzeige gegen B wegen versuchten Betruges erstattet.
Natürlich war dem das bekannt. Wurde ihm ja auch anwaltlich mitgeteilt.
Ein Versuch ist es allemal. Zumal diese Tat bislang nicht die einzige war, die sich gegen das vermögen der A richtet. bereits im August letzten Jahres hat er versucht, seine zu bgleichenden Kfz-Steuern vom Konto der A abbuchen zu lassen.
Damals hat A beide Augen zugekniffen. Jetzt jedoch ist das Maß allerdings bei A verständlicherweise voll.
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