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Kann man gegen Entscheidung des Betriebsrat vorgehen?

 
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vektor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:55    Titel: Kann man gegen Entscheidung des Betriebsrat vorgehen? Antworten mit Zitat

Hallo

Hier mal eine wahrscheinlich ungewöhnliche Frage:

Mitarbeiter A hat sehr viele Überstunden und stellt einen Antrag auf Auszahlung dieser Stunden. Der Tarifvertrag sieht dies in Ausnahmefällen im Rahmen von Projektarbeit auch vor.
Die Personalabteilung stimmt zu und gibt dies da es mitbestimmungspflichtig ist an den Betriebsrat weiter, der prompt ablehnt. Der Betriebsrat hat Mitarbeiter A weder angehört noch sich sonst wie informiert und hat rein aus Prinziep abgelehnt.

Gibt es für Arbeitnehmer A irgendwelche Möglichkeiten diese Entscheidung anzufechten?

Danke und Grüße
vector
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich gerade woraus das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates folgen soll? Ist dies im Tarifvertrag so geregelt?
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vektor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

eidechse hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich gerade woraus das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates folgen soll? Ist dies im Tarifvertrag so geregelt?


Hmh, interessante Frage eigentlich. Da es in der Firma von Mitarbeiter A immer so gehandhabt wird gehe ich mal davon aus. Wir reden hier vom Chemie Tarifvertrag.
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Ziege
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 218

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Der AN kann ja gegen den AG auf Zahlung klagen. Dann wird man sehen, ob die Begründung für die Nichtzahlung standhält.
_________________
Arbeitnehmer, die vier Stunden nach Beendigung eines Lehrgangstages in der Hotelbar vom Hocker fallen, haben keine Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall.
(SG Hildesheim - S 11 U 172/96)
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte den Betriebsrat mal nach den Gründen fragen.
Ich könnte mir vorstellen, das möglicherweise Vereinbarungen in einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zu dieser Entscheidung geführt haben.
Möglicherweise wurden auch recht kurze Verjährungsfristen für Überstunden vereinbart worden, sodaß Diese schon verjährt sind.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Oktavia
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Rede mit dem Betriebsrat. Die Ablehnung an viele Gründe haben. Überstunden (bei Tarifbeschäftigeten)unterliegen normalerweise der Mitbestimmung. Allerdings reagieren manche Personal-/Betriebsräte reagieren allergisch wenn sie erst lange nach entstehen der Mehrarbeit gefragt werden. Vielleicht lag ja auchnur ein Formfehler vor?
Der Betriebsrat ist ja eigentlich dazu da die Belange aller Beschäftigten zu vertreten. Hast du deinen Betriebsrat mitgewählt? Warst du bei der letzten Betriebsversammlung? Smilie Smilie Smilie
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