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Verfasst am: 11.03.09, 15:18 Titel: Steuer beim Verschenken eines PKW?
Hallo zusammen,
habe einen Gebrauchtwagen und möchte mir einen neuen zulegen.
Problem ist das mein gebrauchter auf meinen Schwiegervater zugelassen ist und ich somit die Umweltprämie nicht bekomme.
Nun haben wir uns gedacht den Neuen erstmal auf Ihn Zulassen und sobald die Umweltprämie da ist auf mich zulassen.
Nun die Frage ob man das mit dem zulassen so einfach ist wie wir es gerne hätten. Kann ich einfach den KFZ-Brief nehmen und den Wagen auf mich Ummelden oder wird uns der Saat dann Probleme wegen Steuern machen?
Bis jetzt ist diesbezüglich noch nichts geregelt (und wird es wahrscheinlich auch nicht). Eine Ummeldung auf eine andere Person kann dann quasi direkt nach der Anmeldung erfolgen.
Wenn ich ein Auto zulasse, wird ein KFZ-Steuerbescheid erlassen. Wir dieses Fahrzeug dann umgemeldet, kommt das in steuerlicher Hinsicht einer Abmeldung gleich. Dann bekommt man einen neuen Bescheid, in dem dann drin steht, wieviel man für den Zeitraum ab Zulassung bis zur Ummeldung zahlen muss. Der neue Halter bekommt dann abermals einen Bescheid.
je nach wert des autos könnte das natürlich eine der schenkungssteuer unterliegende schenkung sein _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
je nach wert des autos könnte das natürlich eine der schenkungssteuer unterliegende schenkung sein
Genau das ist meine Sorge, nehmen wir an der Wert beträgt 30.000 €, da mach ich mir Sorgen das ich es dann mit der Schenkungssteuer zu tun bekomm. Was ich auch überlegt habe ist das wir das über nen Kaufvertrag von paar Euros machen, was dann wiedrum kein Geschenk wäre. Vielleicht weiss da einer bescheid
Ich kenne mich leider nicht mit den Höchstbeträgen bei der Schenkungssteuer aus. Wie sie dieses "Problem" umgehen können, wird Ihnen aber hier niemand sagen können. Schliesslich wäre das ggf. Steuerhinterziehung.
unter dritten ist der höchstbetrag m.w. nicht so hoch, der schwiegervater/das schwiegerkind hat allerdings nicht den status eines dritten, sondern - glaube ich - steuerklasse II mit einem doch recht brauchbaren freibetrag. die steuerklassen und -sätze sind in einer bekannteren online-enyklopädie schön übersichtlich dargestellt. allerdings ist das alles (bekanntlich) gerade mit wirkung zum 01.01.2009 geändert worden.
ein kaufvertrag über 10 eur wäre wahrscheinlich ein nach 142 AO unbeachtliches umgehungsgeschäft und der rest von 29.990 eur steuerrechtlich (je nach steuerklasse und freibetrag auch weniger) doch ein geschenk, ganz davon abgesehen, dass es sich dabei um - in diesem fall vorsätzliche - steuerverkürzung handeln könnte (für beide!). _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Oder vielleicht ein Darlehen geben, der Darlehensnehmer kauft das Auto und läßt es auf sich zu und zahlt später das Darlehen in Naturalien zurück...? _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Wenn Du das Auto bezahlst, dan handelt es sich nicht um eine Schenkung im rechtlichen Sinn. Daher sehe ich kein Problem darin, das Auto erst auf den Schwiegervater und anschließend auf Dich zuzulassen.
Allenfalls die Abwrackprämie könnte als Schenkung vom Schwiegervater an Dich angesehen werden. Die liegt aber weit unter dem Freibetrag von 20.000€.
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