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Fragen zur Vernehmung als Zeuge bei der Polizei

 
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Michael073
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 13:11    Titel: Fragen zur Vernehmung als Zeuge bei der Polizei Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!
Zeugin Z erhält eine Vorladung zur Polizei (ohne beiliegenden Anhörungsbogen) mit folgendem Wortlaut:
"Sehr geehrte Frau XXX,
im ----------- (nicht aufgeführt um was genau also Strafanzeige o.ä. es sich handelt) Beleidigung auf sexueller Grundlage gemäß §185 StGB, Nötigung werden Sie gebeten, sich am xx.xx.xxxx um xx.xx Uhr bei der oben genannten Polizeidienststelle unter Vorzeigen dieser Vorladung einzufinden.
Es ist beabsichtigt Sie als Zeugin (mit grünem Textmarker hervorgehoben) zu vernehmen".


Sofern Sie zu Ihrer Vernehmung/Anhörung nicht erscheinen oder nicht rechtzeitig Hinderungsgründe benennen, die Ihrem Erscheinen entgegenstehen, wird davon ausgegangen, dass Sie bei der Polizei keine Angaben machen wollen. Der Vorgang wird dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben, die das Erforderliche veranlassen wird.


Nachdem Z sich beim Sachbearbeiter telefonisch erkundigt hat um was es überhaupt geht, teilt dieser ihr mit, dass der Geschädigte G (ein alter "Bekannter" der Z) u.a. den Namen der Z im Zusammenhang mit diesem Fall genannt hat. Dem G sollen diverse Sendungen fragwürdiger Art, Briefe,SMS usw. zugesandt worden sein.
Nun ist es so, dass Z seit Jahren keinerlei Kontakt mit G hat (abgesehen von einem zufälligen Treffen im Jahre 07, bei dem kurz Smalltalk gehalten wurde) und sich nicht erklären kann wie dieser dazu kommt den Namen der Z bei der Polizei anzugeben.
Weiterhin wundert sich Z, wieso der POK mehr oder weniger auf ein persönliches Gespräch besteht und der Vorladung nicht einfach einen Anhörungsbogen beigelegt hat.
Es wurde zwar vereinbart, dass Z sich kommende Woche zu diesem Gespräch bzw. der Vernehmung einfinden wird, jedoch hat diese nach einiger Überlegung Zweifel ob sie dies tatsächlich tun soll.

Bei den Überlegungen stellen sich folgende Fragen:
a. kann die Polizei einen als Zeugen vorladen, obwohl derjenige "intern" als Tatverdächtiger geführt wird?
b. was verspricht sich die Polizei wohl von einer Vernehmung der Z, wenn diese seit Jahren keinen Kontakt zum G hat, und es auch keinerlei gemeinsame Freunde/Bekannte etc. gibt?
c. was muss Z von sich "preisgeben" - Name,Anschrift,Geburtsdatum ist klar ... müssen auch Angaben zum Beruf,Familienstand etc. gemacht werden? Können eventuell Fingerabdrücke genommen werden?
d. muss Z überhaupt die Prozedur einer Vernehmung durchlaufen und jede Frage einzeln beantworten oder kann sie ein schlichtes Statement abgeben, dass sie zu der Angelegenheit nichts sagen kann und/oder mit dieser in keinster Weise etwas zu tun hat?
e. und kann Z nun gegen den G Anzeige wegen übler Nachrede, falscher Verdächtigung o.ä. stellen?

Fragen über Fragen, ich weiß ... jedoch hat Z Zeit seines Lebens nie mit der Polizei zu tun gehabt, und hat jetzt die wildesten Phantasien im Kopf ...
Besonders das fett Gedruckte macht beim Laien natürlich Eindruck (Staatsanwaltschaft bereits eingeschaltet etc.?!)

Wäre nett, wenn sich einer hierzu äußern könnte.

Danke schonmal und schönes Wochenende
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 14.03.09, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Warum immer so ängstlich? Einfach zur Polizei Angaben zur Person machen (Beruf und Familienstand gehört dazu) und erklären, dass man von der ganzen geschichte keine Ahnung habe und auch das schon länger keine Kontakt besteht.

Fingerabdrücke werden von Zeugen nicht genommen.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 14.03.09, 14:33    Titel: Re: Fragen zur Vernehmung als Zeuge bei der Polizei Antworten mit Zitat

Michael073 hat folgendes geschrieben::

a. kann die Polizei einen als Zeugen vorladen, obwohl derjenige "intern" als Tatverdächtiger geführt wird?

Nein, aber es ist üblich, Personen, die u.U. Tatverdächtige werden könnten erstmal als Zeugen zu laden. Evtl. ist die Person ja nur Zeuge oder aber in der Vernehmung stellt sich raus, dass sie Tatverdächtige ist. Dann wird aus der Zeugenvernehmung halt ne Beschuldigtenvernehmung.
Michael073 hat folgendes geschrieben::

b. was verspricht sich die Polizei wohl von einer Vernehmung der Z, wenn diese seit Jahren keinen Kontakt zum G hat, und es auch keinerlei gemeinsame Freunde/Bekannte etc. gibt?

Das wird ihnen nur der sachbearbeitende Polizist sagen können.
Michael073 hat folgendes geschrieben::
c. was muss Z von sich "preisgeben" - Name,Anschrift,Geburtsdatum ist klar ... müssen auch Angaben zum Beruf,Familienstand etc. gemacht werden? Können eventuell Fingerabdrücke genommen werden?

Familienstand und Beruf müssen auch genannt werden.
Fingerabdrücke können evtl. genommen werden, wenn die jeweiligen Zulässigkeitsvoraussetzungen aus der StPO oder dem jeweiligen PolG erfüllt sind. (bei einem Zeugen geht die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung dieser Voraussetzungen stark gegen null...)
Michael073 hat folgendes geschrieben::

d. muss Z überhaupt die Prozedur einer Vernehmung durchlaufen und jede Frage einzeln beantworten oder kann sie ein schlichtes Statement abgeben, dass sie zu der Angelegenheit nichts sagen kann und/oder mit dieser in keinster Weise etwas zu tun hat?

Einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung muss nicht folgegeleistet werden.
Michael073 hat folgendes geschrieben::

e. und kann Z nun gegen den G Anzeige wegen übler Nachrede, falscher Verdächtigung o.ä. stellen?

Dafür ist es nötig zu wissen, was G genau geäußert hat.
Da Z aber nur als Zeuge vorgeladen ist, ist es unwahrscheinlich, dass hier falsche Verdächtigungen oder üble Nachrede erfüllt wurden.
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Michael073
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

@ Eierhahn

Zu d) Dass man einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten muss, ist der Z inzwischen bekannt, jedoch ist dann das folgende (insbesondere fett gedruckte) unverständlich.
Heißt das nicht dass man, wenn man der Vorladung der Polizei nicht Folge leistet, mit "Konsequenzen" rechnen muss? Man hört ja doch so einiges ... polizeiliche Abholung von zuhause etc.
"Sofern Sie zu Ihrer Vernehmung/Anhörung nicht erscheinen oder nicht rechtzeitig Hinderungsgründe benennen, die Ihrem Erscheinen entgegenstehen, wird davon ausgegangen, dass Sie bei der Polizei keine Angaben machen wollen. Der Vorgang wird dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben, die das Erforderliche veranlassen wird. "
Was könnte in diesem Zusammenhang "das Erforderliche" sein?
Im Übrigen ist das Erscheinen bei der Polizei nicht das große Problem, Z hat nur keine Lust sich ewig langen Befragungen auszusetzen da sie wie gesagt seit Jahren keinen Kontakt zu G und/oder dessen Umfeld hat. Deswegen nochmals die Frage, ob man sich einer Befragung unterziehen muss, oder ein einfaches Statement dass man zur Sache absolut nichts sagen kann ausreicht?!

Zu e) Wie mehrfach erwähnt haben Z und G jahrelang keinen Kontakt zueinander (insofern lassen sich durch Z keine neuen Erkenntnisse gewinnen), welchen Grund sollte die Polizei haben Z als Zeugin vorzuladen, wenn G nicht irgendeine Anschuldigung gegen diese geäußert hat?
Ist jetzt natürlich reine Spekulation, deswegen würde Z gerne den zuständigen POK im Vorfeld dazu befragen - darf dieser denn genaue Auskunft darüber erteilen was G ihm bezüglich der Z gesagt hat?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 14.03.09, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

@michael,

Z wurde als zeugin genannt und wird deshalb befragt. Wo ist denn jetzt das Problem? Gibt es da etwas zu verbergen?
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Michael073
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Volker,
wenn Sie jemanden jahrelang (seit 04,wenn Sie es genau wissen wollen) weder hören noch sonst in irgendeiner Art und Weise in Kontakt mit der Person stehen, und dann plötzlich als Zeuge vorgeladen werden, würde Ihnen dies sicherlich auch zu denken geben.
Ob Sie dies nun als Problem ansehen oder nicht, obliegt Ihrer persönlichen Einschätzung.
Z hält es - wegen mehrfach erwähnter Funkstille - für merkwürdig bis problematisch.
Problematisch weil: wer ersetzt Z die Fahrtkosten? Der Name der Z ist (so ist es Z zumindest zu Ohren gekommen) zwei Jahre lang beim POK gespeichert. Und das für nichts und wieder nichts?!?
Und noch etwas Volker, wenn Sie das Problem der Z langweilt und/oder Sie deren Fragen nicht beantworten können oder wollen, so ignorieren Sie das Thema doch einfach.
Unterschwellige Unterstellungen, wie in Ihrer letzten Frage verpackt, tragen nämlich nichts zur Problemlösung bei. Z weist Sie aber dennoch gerne darauf hin, dass sie nichts zu verbergen hat (wie man aus dem letzten an Eierhahn gerichteten Satz unter d) hätte schließen können) , es geht rein um die Frage wie sie sich am besten verhalten soll. Nicht mehr und nicht weniger.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Michael073 hat folgendes geschrieben::
Problematisch weil: wer ersetzt Z die Fahrtkosten?
Wenn das Z's einziges Problem ist: anrufen und fragen. Von welcher Summe redet Z denn?

Michael073 hat folgendes geschrieben::
Der Name der Z ist (so ist es Z zumindest zu Ohren gekommen) zwei Jahre lang beim POK gespeichert.
Der Herr Kommissar hat den Namen zwei Jahre gespeichert? Sehr eigenwillig - und wohl eher unwahrscheinlich. Aber Z kann auch danach fragen und muß sich nicht auf irgendwelche Gerüchte verlassen. Und auch das
Michael073 hat folgendes geschrieben::
Und das für nichts und wieder nichts?!?
wird sich dann gleich klären lassen.

Michael073 hat folgendes geschrieben::
Unterschwellige Unterstellungen, wie in Ihrer letzten Frage verpackt
Ein Schelm, wer böses bei einer ganz normalen Frage denkt.

Michael073 hat folgendes geschrieben::
Z weist Sie aber dennoch gerne darauf hin, dass sie nichts zu verbergen hat (wie man aus dem letzten an Eierhahn gerichteten Satz unter d) hätte schließen können)
Der Schluß lag (auch mir) nicht nahe.

Michael073 hat folgendes geschrieben::
es geht rein um die Frage wie sie sich am besten verhalten soll.
Die Antwort
Volker13 hat folgendes geschrieben::
Warum immer so ängstlich? Einfach zur Polizei Angaben zur Person machen (Beruf und Familienstand gehört dazu) und erklären, dass man von der ganzen geschichte keine Ahnung habe und auch das schon länger keine Kontakt besteht.
reicht Z nicht?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Michael073
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ok,ich war lange nicht mehr hier und habe vergessen, dass hier manches einfach anders läuft als in anderen Foren.
Ohne mich hier weiter auf das polemisch angehauchte Niveau der User Volker und Biber einzulassen,bedanke ich mich für die rege Teilnahme, das Interesse am Thema und für ... nun eigentlich nichts. Konstruktive Antwort habe ich in zwei anderen Foren erhalten (in denen keine "normalen" Fragen gestellt werden,die wie gesagt nicht zur Problemlösung beitragen), an die ich mich bei Bedarf auch in Zukunft halten werde.

Weiterhin "frohes Schaffen" und ein schönes Restwochenende
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