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Riester trotz Privatinsolvenz ?

 
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Sixpack
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 61
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:02    Titel: Riester trotz Privatinsolvenz ? Antworten mit Zitat

Riester trotz Privatinsolvenz ?
Ist das möglich ?
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dermayer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:42    Titel: Re: Riester trotz Privatinsolvenz ? Antworten mit Zitat

Sixpack hat folgendes geschrieben::
Riester trotz Privatinsolvenz ?
Ist das möglich ?


Könnte "man" die Frage etwas konkretisieren?

- "Nach" Privatinsolvenz einen Riestervertrag abschliessen?
- Einen bestehenden Vertrag a) weiterführen - b) weiter besparen?
- Eine Rente aus einem Riestervertrag erhalten?

FG

Hubert Mayer

PS: Oder gehört die Frage nicht gleich ganz ins Insolvenzrecht? Kann zumindest bei den mir oben überlegten Fragestellungen keine engeren Anknüpfungspunkte für Versicherungsrecht entdecken..
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Jeder Beitrag stellt meine eigene Meinung dar, hat mit der meines Arbeitgebers nichts zu tun und kann von der Meinung meines AG abweichen.

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Sixpack
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 61
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Person A interessiert sich für einen Abschluss, Privatinsolvenz läuft aktuell noch 4 Jahre.
Ist es nicht ein Widerspruch wenn einem auf der einen Seite Schulden "erlassen" werden und auf der anderen Seite der Staat einen solchen Vertrag mit Zulagen fördert ?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sixpack hat folgendes geschrieben::
Person A interessiert sich für einen Abschluss, Privatinsolvenz läuft aktuell noch 4 Jahre.
Ist es nicht grundsätzlich völlig egal, was jemand mit dem Geld macht, was ihm in der PI noch zur Verfügung steht?

Sixpack hat folgendes geschrieben::
Ist es nicht ein Widerspruch wenn einem auf der einen Seite Schulden "erlassen" werden und auf der anderen Seite der Staat einen solchen Vertrag mit Zulagen fördert ?
Die Frage verstehe ich nicht. Zum einen sind die Zulagen an Eigenleistungen gebunden, zum anderen entgeht den Gläubigern doch nichts (wenn meine obige Annahme zutrifft): Außerdem hat m.E. das eine mit dem anderen nichts zu tun und zu guter Letzt: warum sollte der Staat ausgerechnet bei Menschen, die erfahrungsgemäß ein geringes Einkommen haben und damit keine besonders hohen Rentenansprüche aufbauen, die Altersvorsorge nicht unterstützen?

Und da dermayer wohl Recht hat: verschiebibert ins Insolvenzrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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dermayer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Sixpack hat folgendes geschrieben::
Person A interessiert sich für einen Abschluss, Privatinsolvenz läuft aktuell noch 4 Jahre.
Ist es nicht grundsätzlich völlig egal, was jemand mit dem Geld macht, was ihm in der PI noch zur Verfügung steht?


Jup... ist es... § 295 InsO regelt abschließend die Obliegenheiten des Schuldners.

Biber hat folgendes geschrieben::

Sixpack hat folgendes geschrieben::
Ist es nicht ein Widerspruch wenn einem auf der einen Seite Schulden "erlassen" werden und auf der anderen Seite der Staat einen solchen Vertrag mit Zulagen fördert ?
Die Frage verstehe ich nicht. Zum einen sind die Zulagen an Eigenleistungen gebunden, zum anderen entgeht den Gläubigern doch nichts (wenn meine obige Annahme zutrifft): Außerdem hat m.E. das eine mit dem anderen nichts zu tun und zu guter Letzt: warum sollte der Staat ausgerechnet bei Menschen, die erfahrungsgemäß ein geringes Einkommen haben und damit keine besonders hohen Rentenansprüche aufbauen, die Altersvorsorge nicht unterstützen?

Und da dermayer wohl Recht hat: verschiebibert ins Insolvenzrecht.


Danke @Recht haben Winken

Und auch inhaltlich m.E. vollkommen richtig - den warum soll der Staat Eigenvorsorge innerhalb der verbliebenen (unpfändbaren) Mittel nicht fördern wollen - die Riesterrente soll ja den reformbedingten reduzierten Teil der Altersrente ausgleichen.. ansonsten "muss" eine Ergänzung der (Alters-) Rente bis zum Existenzminimum wieder über staatliche Leistungen vorgenommen werden..
_________________
Jeder Beitrag stellt meine eigene Meinung dar, hat mit der meines Arbeitgebers nichts zu tun und kann von der Meinung meines AG abweichen.

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