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Schreckschußpistole noch legal?
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petersen2007
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Anmeldungsdatum: 28.05.2007
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 08:16    Titel: Schreckschußpistole noch legal? Antworten mit Zitat

Hallo,
ist das besitzen einer Schreckschußpistole noch legal, wenn der 18-Jährige Besitzer die Patronen und die Waffe getrennt aufbewahrt?
Braucht man mittlerweile eine Genehmigung?

Gruß
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, dass der Besitz für über 18 Jährige legal ist; jedoch benötigt man zum Führen und Schießen eine Genehmigung.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Erlaubt-Verboten

@Wächter: Zustimmung. Nur bei mir kein Glauben sondern Wissen Winken

Gruß

mano
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petersen2007
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.05.2007
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Heißt führen am Körper oder im Kfz?

Gruß
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

petersen2007 hat folgendes geschrieben::
Heißt führen am Körper oder im Kfz?

Gruß



Ich glaube beides.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Am Körper ist es sicher Führen, im KFZ kann es Führen sein, muss aber nicht.

Link 1
Link 2
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Schoeneberg30
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Seit dem mir mein Kleiner Waffenschein nach 2 Jahren wieder abgenommen wurde, führe ich die Gaswaffe nur noch im Auto unterm Beifahrersitz :O
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

eine Waffe führen, heißt, diese außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums bei sich zu haben, wenn diese mit wenigen schnellen Handgriffen zugänglich ist.

mano


Zuletzt bearbeitet von mano am 15.03.09, 14:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Schöneberg hat folgendes geschrieben::
Seit dem mir mein Kleiner Waffenschein nach 2 Jahren wieder abgenommen wurde, führe ich die Gaswaffe nur noch im Auto unterm Beifahrersitz :O


Das dürfte dann ein Verstoß gegen das Waffengesetz §52 Abs. 3 Nr. 2a sein.

mano
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Schoeneberg30
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mein PKW ist doch mein befriedeter Besitztum, da kommt ja schließlich keiner ran.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Mein PKW ist doch mein befriedeter Besitztum, da kommt ja schließlich keiner ran.



ich glaube da bringst du ein wenig durcheinander...
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@Wächter....Du hast irgendwie einen gesunden und hier auch richtigen Glauben. Stimmt nämlich schon wieder.

Dazu auszugsweise Steindorf WaffR 8.Aufl. 2007 zu §1 Rz. 50,51,52:

Ein Besitztum ist eine unbewegliche Sache. Nach RGSt. 11, 295 ist es dann befriedet, wenn es der Inhaber in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert hat. (...)
Zitat:
eine Waffe führten, heißt, diese außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums bei sich zu haben, wenn diese mit wenigen schnellen Handgriffen zugänglich ist.

Eine Schußwaffe führt, wer sich außerhalb seines befriedeten Besitztums, (...) befindet.
Das Gesetz stellt nicht auf die Wirkung des Schusses, sondern auf den Standort des Schützen ab.
-------

Wenn jemanden schon der Kleine Waffenschein entzogen wurde und er trotzdem mit einer Waffe in einem Kraftfahrzeug, außerhalb seines wie oben definierten befriedeten Besitztums gekrallt wird, bewegt er sich m.E. schon nicht mehr im Bereich einer Geldstrafe als EFS.

mano
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 15.03.09, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Ich glaube, dass der Besitz für über 18 Jährige legal ist; jedoch benötigt man zum Führen und Schießen eine Genehmigung.

Auf Privatgrundstücken ist das Führen und Schießen erlaubt! Auch ohne "kleinen Waffenschein".
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petersen2007
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Anmeldungsdatum: 28.05.2007
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine Schußwaffe führt, wer sich außerhalb seines befriedeten Besitztums, (...) befindet.
Das Gesetz stellt nicht auf die Wirkung des Schusses, sondern auf den Standort des Schützen ab.


Das heißt, wenn ich in einem Anhänger eine Schreckschuß Pistole deponiert habe, und diese nicht in meiner Nähe ist, dann ist das legal.
Nur wenn ich den Anhänger, den ich auf der Autobahn an einen Parkplatz steuere, aufmache und die Waffe in die Hand nehme, dann ist das ohne Schein nicht legal?
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Sobald die Waffe ohne Waffenschein das befriedete Besitztum verlässt, wird der Verstoß begangen.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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