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Ausschluss vom Unterricht

 
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lisa63
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Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 126
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 23:52    Titel: Ausschluss vom Unterricht Antworten mit Zitat

Es geht um eine Hauptschule in Bayern:
Kann ein Schüler mehrmals im Jahr für je 3 Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden?

Im BayEug Art 86 habe ich nichts genaueres darüber gefunden.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lisa,

wie alt ist der Schüler, ist er noch minderjährig und schulpflichtig? Um welche Klassenstufe geht es?

Den richtigen Paragraphen im BayEUG haben Sie ja schon gefunden. Dort steht im Art. 86, Abs. (2) unter Nr. 5., dass der Schulleiter den Ausschluss vom gesamten Unterricht für drei bis sechs Tage anordnen kann, die Lehrerkonferenz für zwei bis sechs Wochen, die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (z.B. Landratsamt) für den Rest des Schuljahrs.

Dort steht nicht, dass es verboten wäre, solche Ordnungsmaßnahmen mehrmals zu verhängen. Also ist es erlaubt. Allerdings wird man sich fragen müssen, ob die Ordnungsmaßnahme bei mehrmaliger Anwendung noch die eigentlich beabsichtigte "Warnschuss-Wirkung" hat.

Die nächste Stufe (bei bestehender Schulpflicht) wäre ja dann wohl die Zuweisung an eine andere Hauptschule auf Vorschlag der Lehrerkonferenz durch das Schulamt. Gibt es in Bayern Internats-Hauptschulen? Bis zu welcher Klassenstufe gehen die Förderschulen für Erziehungshilfe?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
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