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Nachstellung: Strafverfahren eingestellt, Zivilklage?

 
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Yvi1004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 20:03    Titel: Nachstellung: Strafverfahren eingestellt, Zivilklage? Antworten mit Zitat

Hallo!

Mal angenommen:

Person A zeigt den Ex-Partner Person B aufgrund von Nachstellung (Stalking) an.
Das Ermittlungsverfahren wird nach drei Monaten abgeschlossen, nach insg. vier Monaten wird das strafrechtliche Verfahren ohne nähere Angabe von Gründen eingestellt und Person A auf den "Privatklageweg" verwiesen.

Person A möchte aber nicht auf den bisher entstandenen Anwaltskosten in Höhe von ca. 500,-€ sitzen bleiben und nach Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens setzen die Anwälte der Person A ein Schreiben auf, das an Person B geht.
In diesem Schreiben heisst es, dass Person A damit die letzte außergerichtliche Möglichkeit auf "Einigung" geben möchte, indem Person B die vollen Anwaltskosten übernimmt, sowie eine beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreibt, wobei im Falle des Verstoßes 5.000,-€ angeordnet sind.

Person B weigert sich aber, nimmt sich daraufhin einen Anwalt, der zuerst einmal Akteneinsicht fordert und schickt eine Stellungnahme an die Anwälte der Person B.

Person B möchte aber weiterhin nicht für die entstandenen Kosten aufkommen.

Welche Möglichkeiten hätte Person A? Wo genau läg in diesem "fiktiven" Fall der Unterschied zwischen der Zivil- und Privatklage?

Vor allem aber: Im Falle der Nachstellung handelt es sich ausschließlich um SMS, sowie 3 E-Mails, wobei es sich dabei aber nicht um Ankündigung von Gewalt, Liebesschwüren o.Ä. ("nachstellungstypischen" Äußerungen) handelte.
Person A hat diese alle als Beweismittel angeführt, Person B kann dem aber nichts entgegensetzen, da Person B bereits vor der Anzeige Person A mitteilte, alle (jetzt
möglichen) Beweise gelöscht zu haben und dies definitiv auch tat.

Hätte Person A evtl. somit gute Chancen, mit einem Privat- oder Zivilklageverfahren die Übernahme der Kosten durch Person B zu erwirken, da Person B vor allem keine Beweise bringen kann, die gegen Person A sprechen?

Wie ist die Rechtslage?

Ich danke schon jetzt denjenigen, die sich Zeit nahmen, dies zu lesen und sich die Mühe machten, darauf zu antworten.

MfG

Yvi
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
bisher entstandenen Anwaltskosten in Höhe von ca. 500,-€
Anwaltskosten wofür? Für die Anfertigung der Strafanzeige?
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 15:18    Titel: Re: Nachstellung: Strafverfahren eingestellt, Zivilklage? Antworten mit Zitat

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Person A möchte aber nicht auf den bisher entstandenen Anwaltskosten in Höhe von ca. 500,-€ sitzen bleiben
Ich möchte auch so vieles nicht. Steuern zahlen, arbeiten ... Sehr böse
Dann muss A eben diese Kosten von B einklagen. (DAS ist ein Zivilverfahren! Jemanden anzeigen ist ein Strafverfahren. Und das wird nur dann vom Staatsanwalt geführt, wenn es ein öffentliches Interesse gibt.)

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
und nach Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens setzen die Anwälte der Person A ein Schreiben auf, das an Person B geht....

Netter Versuch Mit den Augen rollen
Jemand hatte mit dem von mir geliehenen Fahrrad nen Unfall (schuldhaft) verursacht, aber bei ihm war nix zu holen. Schrieb MIR doch der gegnerische Anwalt nen Brief, ICH sollte den Unfallschaden zahlen, da es MEIN Fahrrad sei.
War mir nichtmal die Briefmarke wert, darauf zu antworten.

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Person B möchte aber weiterhin nicht für die entstandenen Kosten aufkommen.
Welche Möglichkeiten hätte Person A? Wo genau läg in diesem "fiktiven" Fall der Unterschied zwischen der Zivil- und Privatklage?

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Einzige Möglichkeit: A verklagt B auf Zahlung (Zivilrecht) Erfolgsaussichten? meiner unmaßgeblichen Meinung nicht gut.

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Vor allem aber: Im Falle der Nachstellung handelt es sich ausschließlich um SMS, sowie 3 E-Mails, wobei es sich dabei aber nicht um Ankündigung von Gewalt, Liebesschwüren o.Ä. ("nachstellungstypischen" Äußerungen) handelte.

Um was dann? Mit der Einstellung des Strafverfahrens vermute ich mal, es handelt sich (objektiv) um Lappalien.

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
.. da Person B vor allem keine Beweise bringen kann, die gegen Person A sprechen?
Umgekehrt. A will was von B. Also muss A auch Beweise gegen B bringen. (stichhaltige wohlgemerkt! die seine Ansprüche untermauern)

hws
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Yvi1004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Zitat:
bisher entstandenen Anwaltskosten in Höhe von ca. 500,-€
Anwaltskosten wofür? Für die Anfertigung der Strafanzeige?


..erst einmal ein Danke für die Antworten!
Werde jetzt dementsprechend auf jede einzelne antworten, oder kann man das auch anders machen?Smilie

..Ich nehme an, die Kosten entstanden durch evtl. Stellen der Anzeige, stundenlanges Beraten und das Anfertigen des Schreibens an Person B..?
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Yvi1004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 20:59    Titel: Re: Nachstellung: Strafverfahren eingestellt, Zivilklage? Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Ich möchte auch so vieles nicht. Steuern zahlen, arbeiten ... Sehr böse
Dann muss A eben diese Kosten von B einklagen. (DAS ist ein Zivilverfahren! Jemanden anzeigen ist ein Strafverfahren. Und das wird nur dann vom Staatsanwalt geführt, wenn es ein öffentliches Interesse gibt.)

Richtig. So weit war ich schon:) Frage war auch eher nach den Erfolgsaussichten bzw. überhaupt einmal den Möglichkeiten, die Person A nach Einstellung des Strafverfahrens hat.. Sorry, wenn das nicht so rüberkam.

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
und nach Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens setzen die Anwälte der Person A ein Schreiben auf, das an Person B geht....

Netter Versuch Mit den Augen rollen
Jemand hatte mit dem von mir geliehenen Fahrrad nen Unfall (schuldhaft) verursacht, aber bei ihm war nix zu holen. Schrieb MIR doch der gegnerische Anwalt nen Brief, ICH sollte den Unfallschaden zahlen, da es MEIN Fahrrad sei.
War mir nichtmal die Briefmarke wert, darauf zu antworten.

Aber wenn in deinem Schreiben stand "räumt damit die letzte außergerichtliche Möglichkeit ein".. Bewertet man dies als einen üblichen Satz, der formeshalber in so ein Schreiben gehört, oder zieht so etwas i.d.R. ein Zivil- bzw. Privatklageverfahren nach sich, wenn man nicht bereit dazu ist, die Kosten zu übernehmen und die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben?

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Person B möchte aber weiterhin nicht für die entstandenen Kosten aufkommen.
Welche Möglichkeiten hätte Person A? Wo genau läg in diesem "fiktiven" Fall der Unterschied zwischen der Zivil- und Privatklage?

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Einzige Möglichkeit: A verklagt B auf Zahlung (Zivilrecht) Erfolgsaussichten? meiner unmaßgeblichen Meinung nicht gut.


..Ich nehme an, Person A merkt erst jetzt von seinem überzogenen Verhalten, da er die Kosten tragen soll für etwas, von dem er sich sicher war, dass dies nicht so schnell eingestellt würde. -> Und erklärt sich damit natürlich nicht einverstanden!


Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Vor allem aber: Im Falle der Nachstellung handelt es sich ausschließlich um SMS, sowie 3 E-Mails, wobei es sich dabei aber nicht um Ankündigung von Gewalt, Liebesschwüren o.Ä. ("nachstellungstypischen" Äußerungen) handelte.

Um was dann? Mit der Einstellung des Strafverfahrens vermute ich mal, es handelt sich (objektiv) um Lappalien.

In erster Linie handelte es sich dabei um die Bitte, Person B ihre Sachen wiederzugeben, die sich immer noch in der Wohnung der Person A befanden. Person A reagierte darauf aber nicht und behielt die Sachen einfach, bzw. schmiss sie weg. Der Rest bezog sich darauf, dass Person A und Person B gezwungenermaßen 2mal die Woche jeweils 1,5 Stunden im selben Raum zwecks Unterricht verbringen müssen und Person B wissen wollte, wie man zukünftig miteinander umgehen sollte. Person A reagierte darauf nur mit Beleidigungen. Person B fand das Ganze ziemlich lächerlich und teilte das Person A auch genau so mit. Person A wollte aber nicht reden und blieb seitdem auch dem Unterricht fern, mit der Begründung, er habe Angst vor Person B..
Ich nehme an, Person A hat schon während der Beziehung auf diese Sache hingearbeitet, Person B war bloß zu blöd, dies zu erkennen..
In Augen von Person B ist das alles dermaßen lächerlich.. Die Staatsanwälte sehen es ja offenbar genau so.
Dennoch hat Person B einige Fehler gemacht, u.a. Person A mitzuteilen, dass sämtliche E-Mails und SMS von ihm gelöscht wurden. Person B wusste das super auszunutzen..

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
.. da Person B vor allem keine Beweise bringen kann, die gegen Person A sprechen?
Umgekehrt. A will was von B. Also muss A auch Beweise gegen B bringen. (stichhaltige wohlgemerkt! die seine Ansprüche untermauern)

Also kann man davon ausgehen, dass Person B auch in so einem Verfahren die Beweise vorbringen wird, die er schon bei Anzeigenstellung anführte?
Damit hätte Person A seine Beweispflicht doch erfüllt?
Person B hat dem aber, wie schon gesagt, nichts entgegenzusetzen, da alle Beweise schon vor Anzeigenstellung gelöscht wurden. Person B hätte ja auch nie damit gerechnet, diese für ein evtl. Gerichtsverfahren besser aufbewahren zu sollen..


hws
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 21:45    Titel: Re: Nachstellung: Strafverfahren eingestellt, Zivilklage? Antworten mit Zitat

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Aber wenn in deinem Schreiben stand "räumt damit die letzte außergerichtliche Möglichkeit ein".. Bewertet man dies als einen üblichen Satz, der formeshalber in so ein Schreiben gehört, oder zieht so etwas i.d.R. ein Zivil- bzw. Privatklageverfahren nach sich, wenn man nicht bereit dazu ist, die Kosten zu übernehmen und die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben?
Dass heisst nur, dass es die letzte Chance ist, sowas aussergerichtlich zu klären. OB es danach zu einer gerichtlichen Klärung kommt oder nicht, hängt vom gegnerischen Anwalt ab. (wenn der aber nicht allzu blöde ist, verzichtet er wegen schlechter Erfolgsaussichten auf eine gerichtliche Klärung) Und selbst WENN er vor Gericht geht - verliert er, kann er sich die Prozesskosten selbst ans Bein binden (bzw SEINEM Mandanten) Wäre - richtig erkannt - tatsächlich ein Zivilprozess und kein Strafprozess. Denn letzterer wurde ja bereits eingestellt. (Und das erhöht nicht gerade die Erfolgsaussichten des Zivilprozesses in gleicher Sache).

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
In erster Linie handelte es sich dabei um die Bitte, Person B ihre Sachen wiederzugeben, .. behielt die Sachen einfach, bzw. schmiss sie weg.
Da würde ich aber eher über Unterschlagung und Schadensersatz nachdenken, denn über "stalking". DIE Erfolgschancen sind wesentlich höher.
Bezog sich die "letzte aussergerichtliche Möglichkeit" evtl auf die Wiederbeschaffung der Sachen bzw Schadensersatz?

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
... im selben Raum zwecks Unterricht verbringen .. wie man zukünftig miteinander umgehen sollte. .. Person A reagierte darauf nur mit Beleidigungen. Person B fand das Ganze ziemlich lächerlich und teilte das Person A auch genau so mit. Person A wollte aber nicht reden und blieb seitdem auch dem Unterricht fern, mit der Begründung, er habe Angst vor Person B..
Sich in die andere Ecke des Raumes setzen und den anderen nicht beachten - hätte ich gemacht.
Beleidigungen - so sie denn beweisbar sind und eine gewisse Substanz haben, könnte man gerichtlich nachgehen. Wenn die denn im eingestellten Strafprozess nicht schon fallengelassen wurden. Dass B die Situation lächerlich findet, ist keine starfbare Aussage. Und wenn A nun dem Unterricht fern bleibt, sehe ich darin eher ein Fall für den Psychater denn für einen Richter (aus der - zugegebenermassen etwas .. ähh .. unübersichtlichen .. Darstellung gefolgert Vielleicht isses ja auch ganz anders.)

hws
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Yvi1004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 22:04    Titel: Re: Nachstellung: Strafverfahren eingestellt, Zivilklage? Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Aber wenn in deinem Schreiben stand "räumt damit die letzte außergerichtliche Möglichkeit ein".. Bewertet man dies als einen üblichen Satz, der formeshalber in so ein Schreiben gehört, oder zieht so etwas i.d.R. ein Zivil- bzw. Privatklageverfahren nach sich, wenn man nicht bereit dazu ist, die Kosten zu übernehmen und die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben?
Dass heisst nur, dass es die letzte Chance ist, sowas aussergerichtlich zu klären. OB es danach zu einer gerichtlichen Klärung kommt oder nicht, hängt vom gegnerischen Anwalt ab. (wenn der aber nicht allzu blöde ist, verzichtet er wegen schlechter Erfolgsaussichten auf eine gerichtliche Klärung) Und selbst WENN er vor Gericht geht - verliert er, kann er sich die Prozesskosten selbst ans Bein binden (bzw SEINEM Mandanten) Wäre - richtig erkannt - tatsächlich ein Zivilprozess und kein Strafprozess. Denn letzterer wurde ja bereits eingestellt. (Und das erhöht nicht gerade die Erfolgsaussichten des Zivilprozesses in gleicher Sache).

..Wird darauf in einem Zivilprozess denn noch Rücksicht genommen, oder der Fall quasi neu aufgerollt?


Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
In erster Linie handelte es sich dabei um die Bitte, Person B ihre Sachen wiederzugeben, .. behielt die Sachen einfach, bzw. schmiss sie weg.
Da würde ich aber eher über Unterschlagung und Schadensersatz nachdenken, denn über "stalking". DIE Erfolgschancen sind wesentlich höher.
Bezog sich die "letzte aussergerichtliche Möglichkeit" evtl auf die Wiederbeschaffung der Sachen bzw Schadensersatz?

Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, oder es war zu verwirrend. Person A hat ja die Anzeige bzgl. der Nachstellung gestellt. Die sog. "Nachstellung" beinhaltete aber eben diese Dinge. Nämlich, die Aufforderung seitens Person B, ihr ihre Dinge wiederzugeben, woraufhin Person A (wohlgemerkt der Anzeigensteller) nur mit Beleidigung reagierte. Zeugen dafür hat Person B leider keine, jedoch hat diese dies schon bei der Polizei zu Protokoll gegeben.
Ebenso fallen unter die Beweise, SMS, in denen um ein Gespräch bzgl. des zukünftigen Umgangs miteinander gebeten wird. Person A reagierte aber auch darauf nicht und fuhr die "Hassschiene" weiter. Wobei er schon zu diesem Zeitpunkt die Anzeige plante und wohl mit seinen Anwälten in Kontakt stand. Person B wusste dies aber nicht und wollte einfach nur ein klärendes Gespräch, da ihr der unbegründete Hass um einiges zu hoch war und sie dies auch als absolut überzogen und kindisch betitelte.
Mit zeitlicher Distanz schickte Person B dann später eine E-Mail, in der sie ihre Sichtweise der früheren Beziehung darlegt, da Person B sich über das ignorante Verhalten ärgerte und allmählich, nachdem die rosarote Brille endlich abgelegt wurde, einiges durchblickte und das nicht kommentarlos im Raum stehen lassen wollte.




Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
... im selben Raum zwecks Unterricht verbringen .. wie man zukünftig miteinander umgehen sollte. .. Person A reagierte darauf nur mit Beleidigungen. Person B fand das Ganze ziemlich lächerlich und teilte das Person A auch genau so mit. Person A wollte aber nicht reden und blieb seitdem auch dem Unterricht fern, mit der Begründung, er habe Angst vor Person B..
Sich in die andere Ecke des Raumes setzen und den anderen nicht beachten - hätte ich gemacht.
Beleidigungen - so sie denn beweisbar sind und eine gewisse Substanz haben, könnte man gerichtlich nachgehen. Wenn die denn im eingestellten Strafprozess nicht schon fallengelassen wurden. Dass B die Situation lächerlich findet, ist keine starfbare Aussage. Und wenn A nun dem Unterricht fern bleibt, sehe ich darin eher ein Fall für den Psychater denn für einen Richter (aus der - zugegebenermassen etwas .. ähh .. unübersichtlichen .. Darstellung gefolgert Vielleicht isses ja auch ganz anders.)

Vielleicht hier nochmal angemerkt, dass Person A die Anzeige stellte.. Ja, Psychiater wäre im Allg. sowieso eine sehr sehr sinnvolle Maßnahme, dazu kann man aber leider niemanden verdonnern:)

hws
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Yvi1004
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Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

..vielleicht an dieser Stelle nochmal für "hws":

Es ist in der Tat verwirrend. Denn letztlich ist es so, dass Person A die Anzeige stellte, Person B jedoch den Schaden davon trug, ihre Sachen nicht wiederzubekommen, sowie aufgrund der üblen Nachrede seitens Person A kaum noch die Motivation aufbringen kann, den Unterricht mitzumachen, da Person A die anderen Teilnehmer stets über alles "informierte", sowie Unwahrheiten verbreitete. Person B sah aber von einer Anzeige ab, da sie nicht weitere Monate auf diesem lächerlich Niveau verbringen möchte und Ruhe und Abstand haben möchte. ...
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:10    Titel: Re: Nachstellung: Strafverfahren eingestellt, Zivilklage? Antworten mit Zitat

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
..Wird darauf in einem Zivilprozess denn noch Rücksicht genommen, oder der Fall quasi neu aufgerollt?
Das geht ja durcheinander wie bei den Hottentotten.
Beispiel:
Karl Klauer nimmt aus der Wohnung von Bettina Besitzer Sachen mit.
Strafprozess: Bettina verklagt Karl auf Diebstahl, Unterschlagung o.ä.
Wird Karl verurteilt, zahlt er ne Strafe an die Staatskasse oder geht in den Knast.
Bettina hat aber davon nix, keine Sachen zurück, kein Schadensersatz - garnix. (ausser vielleicht Befriedigung ihrer Rachegedanken)

Nun strengt Bettina eine Zivilklage gegen Karl an. Das ist ein völlig neuer Prozess mit völlig anderer Zielsetzung. Während es im Strafprozess darum ging, ob Karl "ein Verbrecher ist", geht es im Zivilprozess darum, dass Bettina ihre Sachen oder das Geld dafür wiederkriegt.

Die Prozesse haben nix miteinander zu tun. Der Zivilrichter wird allerdings in seiner Abwägung (vermutlich) mit einbeziehen, ob Karl im Strafprozess verurteilt oder freigesprochen wurde.

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Person A hat ja die Anzeige bzgl. der Nachstellung gestellt. ...die Aufforderung seitens Person B, ihr ihre Dinge wiederzugeben,
Nachstellungen zu unterlassen oder Sachen wieder zurückzugeben sind aber doch zwei völlig verschiedena Sachen Ausrufezeichen Frage

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Person A reagierte aber auch darauf nicht und fuhr die "Hassschiene" weiter.
Hass ist nicht strafbar. Und auch nicht-Antworten oder "Geh mir nicht auf den Sack, schreib mir keine Emails und SMS mehr" ist nichts strafbares.

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Wobei er schon zu diesem Zeitpunkt die Anzeige plante und wohl mit seinen Anwälten in Kontakt stand.
Ihre Vermutung oder beweisbare Tatsache? Aber egal, ändert nichts an der Rechtslage.

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Person B .. wollte einfach nur ein klärendes Gespräch ..
Mit zeitlicher Distanz schickte Person B dann später eine E-Mail, in der sie ihre Sichtweise der früheren Beziehung darlegt
Nach DER Schilderung halte ich es für schwierig, eine Stalking Straftat zu begründen. Allerdings kennt hier keiner die genauen Details und so, wie sie "Unordnung" in die Schilderung bringen, kann es möglicherweise auch ganz anders sein.

Also A hat schon nen Anwalt, und B ? wäre anzuraten.

hws
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Yvi1004
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Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 13:22    Titel: Re: Nachstellung: Strafverfahren eingestellt, Zivilklage? Antworten mit Zitat

Jetzt sind mir hier auch zwei Fehler aufgefallen, weswegen das Ganze wohl undurchsichtig erscheint. Zu erkennen an den "..." am Satzanfang. Mir ist es nicht klar, wie man die Zitate kürzen und dann nur auf diese Abschnitte Bezug nehmen kann.

Yvi1004 hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Mal angenommen:

Person A zeigt den Ex-Partner Person B aufgrund von Nachstellung (Stalking) an.
Das Ermittlungsverfahren wird nach drei Monaten abgeschlossen, nach insg. vier Monaten wird das strafrechtliche Verfahren ohne nähere Angabe von Gründen eingestellt und Person A auf den "Privatklageweg" verwiesen.

Person A möchte aber nicht auf den bisher entstandenen Anwaltskosten in Höhe von ca. 500,-€ sitzen bleiben und nach Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens setzen die Anwälte der Person A ein Schreiben auf, das an Person B geht.
In diesem Schreiben heisst es, dass Person A damit die letzte außergerichtliche Möglichkeit auf "Einigung" geben möchte, indem Person B die vollen Anwaltskosten übernimmt, sowie eine beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreibt, wobei im Falle des Verstoßes 5.000,-€ angeordnet sind.

!(Person B weigert sich aber, nimmt sich daraufhin einen Anwalt, der zuerst einmal Akteneinsicht fordert und schickt eine Stellungnahme an die Anwälte der Person B.

Person B möchte aber weiterhin nicht für die entstandenen Kosten aufkommen.)!

...Also: Person B weigert sich, das Schreiben der Anwälte des Anzeigenstellers (also Person A) zu unterschreiben und nimmt sich daraufhin erst einen Anwalt, der Akteineinsicht fordert und eine Stellungnahme an die Anwälte der Person A schickt!
Person A möchte aber weiterhin nicht auf den Kosten sitzen bleiben, die er selber verursacht hat. Demnach wäre Person A doch dazu gezwungen, ein Zivilverfahren durchzusetzen. Die einzige Möglichkeit, das zu verhindern, würde doch nur darin bestehen, er trägt seine Kosten selber..Oder sehe ich das falsch?
Da Person A aber schon in der Vergangenheit das Land NRW für einen Streitwert von letztlich 0,50 €, die ihm überwiesen hätten werden müssen, verklagt hat, ist davon auszugehen, dass er nun bestimmt nicht sagen wird "Alles klar, ich trage meine 500,-€ Anwaltskosten selber, damit es gar nicht erst zum Zivilverfahren kommt".

Welche Möglichkeiten hätte Person A? Wo genau läg in diesem "fiktiven" Fall der Unterschied zwischen der Zivil- und Privatklage?

Vor allem aber: Im Falle der Nachstellung handelt es sich ausschließlich um SMS, sowie 3 E-Mails, wobei es sich dabei aber nicht um Ankündigung von Gewalt, Liebesschwüren o.Ä. ("nachstellungstypischen" Äußerungen) handelte.
Person A hat diese alle als Beweismittel angeführt, Person B kann dem aber nichts entgegensetzen, da Person B bereits vor der Anzeige Person A mitteilte, alle (jetzt
möglichen) Beweise gelöscht zu haben und dies definitiv auch tat.

.. Hierbei handelt es sich um die unten erwähnten Dinge. Nämlich die SMS seitens Person B, die ihre Dinge wiederhaben möchte, sowie danach der Versuch, mit Person A zu sprechen zwecks zukünftigen Umgangs. Person B hat niemals Person A vor der Türe aufgelauert, Gewalt angekündigt, Liebesbriefe geschickt o.Ä...

Hätte Person A evtl. somit gute Chancen, mit einem Privat- oder Zivilklageverfahren die Übernahme der Kosten durch Person B zu erwirken, da Person B vor allem keine Beweise bringen kann, die gegen Person A sprechen?

Wie ist die Rechtslage?

Ich danke schon jetzt denjenigen, die sich Zeit nahmen, dies zu lesen und sich die Mühe machten, darauf zu antworten.

MfG

Yvi



Also, jetzt an zwei Stellen nochmal überarbeitet.. Was Person B aber die ganze Zeit beschäftigt: Ich habe im Zivilklageverfahren gelesen, dass das Verfahren u.a. dann ein Ende nimmt und automatisch zugunsten von Person A ausgehen würde, wenn Person B keine Beweise entgegenbringen kann. Und genau da liegt der Hund begraben. Denn wie gesagt: Person A hat sämtliche SMS und E-Mails aufbewahrt, Person B aber alles gelöscht, dass Person B nun weder nachweisen kann, dass beide noch nach der Trennung erst in ganz normalem Kontakt zueinander standen (die Person A nun aber als Beweise für "Stalking" darlegt) noch kann Person B irgendwelche anderen Beweise anbringen..
Person A hat sich eben schon lange zuvor anwaltlich beraten lassen und konnte alles super für sich und gegen Person B anbringen, (Person B wusste zum Zeitpunkt der "Beweisvernichtung" ja noch nichts von einer Anzeige etc.) Person B fand das aber alles (nämlich das ignorante Verhalten von Person A und die Ungerechtigkeit, ihre Sachen nicht wiederzubekommen) dermaßen absurd, dass sie sich vermutlich viel zu spät einen Anwalt zur Seite nahm..Traurig

Erscheint es jetzt durchsichtiger? Sorry..
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Sir Galahad
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Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 71
Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 00:56    Titel: Ein klarer Fall für... Antworten mit Zitat

...meine Laienmeinung.

Aaalso ich habe es jetzt so verstanden: A und B waren mal ein Paar und wohnten halbwegs zusammen. B hatte demnach einige seiner Sachen bei A im Haushalt. Dann Trennung wg. möcht-ich-zwar-gerne-mal-wissen - ist-aber-auch-egal, jedenfalls ist A böse auf B. Schmeisst B raus und dessen Sachen weg bzw. droht das an. B schreibt SMS und E-Mails, um sein Eigentum zu retten. Daraufhin initiiert A mit anwaltlicher Unterstützung ein Strafverfahren gegen B mit der Begründung, dessen Korrespondenz sei "Stalking". Dieses Verfahren wird nach vier Monaten sang- und klanglos eingestellt.

Jetzt ist A noch wütender. Das Geld (für den Anwalt) ist weg, B ist weg - und immer noch "unbestraft". Also fordert A Geld von B, für den Anwalt und überhaupt...

An diesem Punkt sind wir jetzt, wenn ich es kapiert haben sollte.

Dann kann B doch einfach sagen: "Nein, von mir gibts kein Geld". Ich sehe hier überhaupt keine Anspruchsgrundlage für A. Diese "Beweise" (SMS/E-Mails) sind doch vollkommen irrelevant - für beide Seiten, und zwar eben exakt deswegen, weil das Strafverfahren eingestellt wurde. Was will A hier denn vorbringen gegen B? "Ich habe dich angezeigt, das war zwar substanzlos, bezahl mir jetzt aber trotzdem den Aufwand, den ich dafür hatte?"

Da könnte A eher darüber nachdenken, ob sein Anwalt möglicherweise zu weit gegangen ist. Oder A ist selbst zu weit gegangen, indem er seinen Anwalt nicht korrekt über die Tatsachen informiert hatte.

Ich kann nicht erkennen, dass B hier etwas zu befürchten hätte. Mal ganz abgesehen davon, dass er auch noch einen Anspruch auf Schadenersatz hätte, wenn A seine Sachen auf irgendeine Weise vernichtet hätte.

Mich stört hier etwas ganz anderes: Für mich sieht das ganze so aus, als ob hier ganz alltägliche Beziehungsprobleme, mit denen erwachsene Menschen fertig werden sollten, mutwillig und kindisch vor die falsche Bühne gezerrt wurden. Es gibt schon seit geraumer Zeit eine Tendenz zur "Verrechtlichung" aller möglichen Lebensbereiche (Sport, Schulnoten), vielleicht weil so mancher RA heute zu allen Schandtaten bereit ist. Obwohl ich ausdrücklich für eine klare Kante bin, auch und gerade was Rechtsverletzungen im Alltagsleben betrifft, ärgert mich besagte Tendenz zur "Prozesshanselei" sehr und ich halte sie auch einfach für dumm. Normal vernünftige Menschen sollten die Fähigkeit erworben haben, private Konflikte selbständig zu lösen - ohne Anwälte und Gerichte.


viele Grüße,

Galahad
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Yvi1004
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 06:46    Titel: Re: Ein klarer Fall für... Antworten mit Zitat

Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
...meine Laienmeinung.

Aaalso ich habe es jetzt so verstanden: A und B waren mal ein Paar und wohnten halbwegs zusammen. B hatte demnach einige seiner Sachen bei A im Haushalt. Dann Trennung wg. möcht-ich-zwar-gerne-mal-wissen - ist-aber-auch-egal, jedenfalls ist A böse auf B. Schmeisst B raus und dessen Sachen weg bzw. droht das an. B schreibt SMS und E-Mails, um sein Eigentum zu retten. Daraufhin initiiert A mit anwaltlicher Unterstützung ein Strafverfahren gegen B mit der Begründung, dessen Korrespondenz sei "Stalking". Dieses Verfahren wird nach vier Monaten sang- und klanglos eingestellt.

Jetzt ist A noch wütender. Das Geld (für den Anwalt) ist weg, B ist weg - und immer noch "unbestraft". Also fordert A Geld von B, für den Anwalt und überhaupt...

An diesem Punkt sind wir jetzt, wenn ich es kapiert haben sollte.

Dann kann B doch einfach sagen: "Nein, von mir gibts kein Geld". Ich sehe hier überhaupt keine Anspruchsgrundlage für A. Diese "Beweise" (SMS/E-Mails) sind doch vollkommen irrelevant - für beide Seiten, und zwar eben exakt deswegen, weil das Strafverfahren eingestellt wurde. Was will A hier denn vorbringen gegen B? "Ich habe dich angezeigt, das war zwar substanzlos, bezahl mir jetzt aber trotzdem den Aufwand, den ich dafür hatte?"

Da könnte A eher darüber nachdenken, ob sein Anwalt möglicherweise zu weit gegangen ist. Oder A ist selbst zu weit gegangen, indem er seinen Anwalt nicht korrekt über die Tatsachen informiert hatte.

Ich kann nicht erkennen, dass B hier etwas zu befürchten hätte. Mal ganz abgesehen davon, dass er auch noch einen Anspruch auf Schadenersatz hätte, wenn A seine Sachen auf irgendeine Weise vernichtet hätte.

Mich stört hier etwas ganz anderes: Für mich sieht das ganze so aus, als ob hier ganz alltägliche Beziehungsprobleme, mit denen erwachsene Menschen fertig werden sollten, mutwillig und kindisch vor die falsche Bühne gezerrt wurden. Es gibt schon seit geraumer Zeit eine Tendenz zur "Verrechtlichung" aller möglichen Lebensbereiche (Sport, Schulnoten), vielleicht weil so mancher RA heute zu allen Schandtaten bereit ist. Obwohl ich ausdrücklich für eine klare Kante bin, auch und gerade was Rechtsverletzungen im Alltagsleben betrifft, ärgert mich besagte Tendenz zur "Prozesshanselei" sehr und ich halte sie auch einfach für dumm. Normal vernünftige Menschen sollten die Fähigkeit erworben haben, private Konflikte selbständig zu lösen - ohne Anwälte und Gerichte.


viele Grüße,

Galahad


Hallo Galahad,

du hast das vollkommen richtig erkannt!
Genau so sieht der Stand der Dinge aus.
Und v.a. der letzte Abschnitt deines Postings ist auch genau meine Meinung!
Genau das sind ja auch die Vorwürfe des Stalkings an Person B, die das Ganze total
überzogen findet und genau das auch mitteilte: "Wir sind erwachsen, können darüber reden, du machst einen Kindergarten daraus, der um einiges zu weit geht".
Person A ging aber auch schon immer in Streitigkeiten auf, während Person B Probleme immer "friedlich" und ruhig klären wollte. Weswegen mich das Verfahren nicht weiter überrascht, eher schockiert.
Und weil das Ganze so absurd und kindisch ist, wollte ich gerne wissen, ob trotzem rechtliche Ansprüche auf Übernahme der Kosten etc. bestehen.
Obwohl Laienmeinung bin ich doch jetzt beruhigter, da auch du erkannt hast, wie lächerlich das ist. Besteht die Hoffnung, dass das Gericht das auch so sehen sollte.
Die Trennung erfolgte übrigens grundlos. Person B hat weder gelogen, irgendwelche Spielchen getrieben, ist fremdgegangen o.Ä...
Menschen mit einem gesunden Menschenverstand fällt es hier wohl sehr schwierig, das nachvollziehen zu können.
Danke für dein Posting und einen schönen Tag,

Yvi
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