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Verfasst am: 13.03.09, 17:41 Titel: Gutschrift = Auszahlung des Geldes oder Gutschein?
Hallo, ich habe ein Laptop gekauft was im ersten Jahr 4 mal defekt war und eingeschickt wurde. Das Geschäft, ein Elektroladen der zu einer Einkaufsgenossenschaft gehört wie ich meine hat mir auch jedesmal ein Leihgerät zur Verfügung gestellt. Nach der 4. Reparatur hab ich einen Antrag auf Wandelung gestellt was vom Hersteller auch genehmigt wurde. Jetzt liegt eine Gutschrift über 870€ vor - der Händler meint das ich die Gutschrift unbefristet einlösen kann um mir ein anderes Gerät zu kaufen - ich hätte gerne das Geld ausbezahlt! Darf er das Geld einbehalten? Ich meine das ich es bekomme?!?!?
Danke!
PS: Ich hoffe ich hab das richtige Forum erwischt.
Verfasst am: 13.03.09, 18:12 Titel: Gutschrift = Auszahlung des Geldes oder Gutschein?
Hallo, ich habe ein Laptop gekauft was im ersten Jahr 4 mal defekt war und eingeschickt wurde. Das Geschäft, ein Elektroladen der zu einer Einkaufsgenossenschaft gehört wie ich meine hat mir auch jedesmal ein Leihgerät zur Verfügung gestellt. Nach der 4. Reparatur hab ich einen Antrag auf Wandelung gestellt was vom Hersteller auch genehmigt wurde. Jetzt liegt eine Gutschrift über 870€ vor - der Händler meint das ich die Gutschrift unbefristet einlösen kann um mir ein anderes Gerät zu kaufen - ich hätte gerne das Geld ausbezahlt!
Die Rechtsfolgen des Rücktritts (Wandlung) sind im § 346 BGB geregelt.
Danach sind die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Der Käufer gibt die Ware zurück, der Verkäufer gibt das Geld zurück. Eine Gutschrift ist kein Geld. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Danke für die Antwort, so seh ich das auch. Jetzt war ich Gestern in dem Geschäft und hab mir die Gutschrift abgeholt. An der Kasse war dann Ende, die Kassiererin hat mir das Geld nicht ausgezahlt mit der Begründung der Hersteller hätte mir ja auch ein anderes Gerät schicken können. HÄ? Selbst wenn ich jetzt ein Gerät zu 500€ kaufen würde täte sie mir den Restbetrag nicht auszahlen. Auf meine Intervention das sie mir den Betrag komplett auszahlen muß hat sie wieder mit irgendwelchen Geschäftsbedingungen angefangen. Chef war keiner da, wie zu erwarten. Was mach ich jetzt, da stehst du als Erwachsener Mensch, hast das Recht auf deiner Siete und keinen Interessierts? Es handelt sich um 880€ - das kann ich doch nicht als Guthaben bei denen liegen lassen, davon mal abgesehen - ich hab keinen Bedraf an Eletroartikeln!
Zum Anwalt? Rechtsschutz hab ich, aber wie ist es mit der SB? Bekomm ich die bei Erfolg erstattet?Danke!
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