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Lieber Franz, danke für Deinen klaren Worte und die Hinweise. Du hast dadurch Lichts in Dunkel gebracht "staatanwaltliches Verfahrensregister". Alles klar, das hatet ich als "2. Register" gemeint. Was das BZR, das Führungszeugnis betrifft, so hatte ich mal vor vielen Jahren eines beantragt, weil ich in einer berufl. Bewerbungssituation war. Ich meine, es kam damals von Berlin. (Unterlagen sind mir abhanden gekommen, kann es nicht mehr nachschauen) Aber vielleicht verwechsle ich das mit dem Antrag meines Reisepasses Im Zweifel weisst du es sicherlich besser als ich und ich danke nochmal für die ausführliche Antwort.
LG Phönix
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