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Fragen über Fragen, was fällt überhaupt ins Erbe usw.

 
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Suppenandy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 23:00    Titel: Fragen über Fragen, was fällt überhaupt ins Erbe usw. Antworten mit Zitat

Teilnehmende Personen: Meine Eltern, ich und 2 Halbbrüder, sie sind von von meiner Mutter aus erster Ehe.

Meine Eltern besaßen ein Haus welches beiden gehörte.

Meine Eltern haben mit mir 1993 ein sogenanntes Berliner Testament gemacht , in diesem Testament haben sie sich gegenseitig als Alleinerbe eingesetzt und ich als Abschlusserbe. Ich verzichtete beim ersten Erbfall auf mein Pflichtteil., war auch im Testament so niedergelegt.

1997 verstarb mein Vater.
Im Sept. kaufte ich das Haus meiner Mutter ab.
Im vergangenen Jahr verstarb mein Mutter, es waren ein paar Tausend Euro auf Girokonten und eine Sparbuch über 6000€.
Ich war auf allen Konten Bevollmächtigt.

Jetzt hat sich ein Bruder per Telefon gemeldet und Ansprüche angemeldet1
Er meinte das Inventar des Hauses müsste unter uns geteilt werden und ich würde mich strafbar machen wenn ich Inventar weggeben würde ich müsse alles 3 Jahre aufheben.
Ebenso meinte er das das Haus ins Erbe fallen würde da meine Mutter innerhalb der 10 Jahresfrist gestorben sei.
Der Vertrag wurde am 10.09.1998 beim Notar unterschrieben und meine Mutter starb Mitte November 2008.
Auch wenns eine Schenkung gewesen wäre, was es ja nicht war , ist die Frist doch rum?
Für mich stellt sich das so dar:
Meine Mutter erbte alles auch den Teil meines Vaters, auf dessen Teil meine Halbbrüder so oder so keinen Anspruch haben.
Nun bekomme ich das was von meinem Vater zu 100% und den Anteil von meiner Mutter ist das was geteilt werden müsste, wenn überhaupt.

Was steht ihnen zu und sollte ich um sicher zu gehen einen Sachverständigen beauftragen um den Pflichtteil zu bestimmen?

Er meinte er könne mir das Haus versiegeln lassen damit nichts rauskommt, geht das?

Ich müsste ihm Auskunft über Konten und so weiter geben, wie weit geht die Auskunfstpflicht?

Danek im Vorraus
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CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 10:27    Titel: Re: Fragen über Fragen, was fällt überhaupt ins Erbe usw. Antworten mit Zitat

Suppenandy hat folgendes geschrieben::
Jetzt hat sich ein Bruder per Telefon gemeldet und Ansprüche angemeldet.

Die leiblichen Kinder der Mutter haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (hier je 1/6) in bar.

Zitat:
Er meinte das Inventar des Hauses müsste unter uns geteilt werden und ich würde mich strafbar machen wenn ich Inventar weggeben würde ich müsse alles 3 Jahre aufheben.

Das ist Quatsch.

Zitat:
Ebenso meinte er das das Haus ins Erbe fallen würde da meine Mutter innerhalb der 10 Jahresfrist gestorben sei.
Der Vertrag wurde am 10.09.1998 beim Notar unterschrieben und meine Mutter starb Mitte November 2008.

Das Haus gehört nicht mehr zum Nachlass, da es verkauft wurde.
Die Jahresfrist ist um. Das Haus wurde verkauft, somit fällt der Verkaufserlös in den Nachlass.
Zitat:
Auch wenns eine Schenkung gewesen wäre, was es ja nicht war , ist die Frist doch rum?

Ja.
Zitat:
Nun bekomme ich das was von meinem Vater zu 100% und den Anteil von meiner Mutter ist das was geteilt werden müsste, wenn überhaupt.

Nein, der Erbteil des Vaters ist auf die Mutter übergegangen und gehört nun ebenfalls zu deren Nachlass.

Zitat:
Was steht ihnen zu und sollte ich um sicher zu gehen einen Sachverständigen beauftragen um den Pflichtteil zu bestimmen?

Die Hallbbrüder können die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangen. Auf dieser Grundlage kann man den Pflichtteil bestimmen. Über den Wert muss man sich einigen.

Zitat:
Er meinte er könne mir das Haus versiegeln lassen damit nichts rauskommt, geht das?
Das ist ebenfalls Quatsch. Ein Pflichtteil ist lediglich ein Anspruch auf Auszahlung in Bargeld und keine Sachwerte.

I
Zitat:
ch müsste ihm Auskunft über Konten und so weiter geben, wie weit geht die Auskunfstpflicht?

Das ist richtig, Stichwort "Nachlassverzeichnis".
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Haus gehört nicht mehr zum Nachlass, da es verkauft wurde.
Die Jahresfrist ist um. Das Haus wurde verkauft, somit fällt der Verkaufserlös in den Nachlass.


Der Verkaufserlös fällt nicht in die Erbmasse

Gruß roni
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Suppenandy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 11:16    Titel: Danke für die schnellen Antworten, noch etwas: Antworten mit Zitat

Wir hätten das Testament anders verfassen müssen?
Sehe ich das richtig , das wenn wir das Testament anders verfasst hätten, z..B das ich von meinem Vater alles Erbe ( meine Mutter es verwaltet bis zu ihrem ableben) was ihm ist, wären die Ansprüche kleiner von ihnen?
Was kostet es ca. einen Beamten/Sachverständigen mit dem Verzeichnis zu beauftragen?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Den Nachlass der Mutter (die Erbmasse) bildet das Vermögen, das der Mutter bei ihrem Tod gehörte.

Der Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten richtet sich auf einen Anteil am Wert des gesamten Nachlasses. Einen Anspruch auf einen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen hat ein Pflichtteilsberechtigter nicht.
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CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Das Haus gehört nicht mehr zum Nachlass, da es verkauft wurde.
Die Jahresfrist ist um. Das Haus wurde verkauft, somit fällt der Verkaufserlös in den Nachlass.


Der Verkaufserlös fällt nicht in die Erbmasse

Gruß roni

Weshalb sollte der Verkaufserlös nicht in die Ermasse fallen, sofern überhaupt noch vorhanden?

Zitat:
[quote="Suppenandy"]Wir hätten das Testament anders verfassen müssen?

Die Erblasser hätten das Testament anders verfassen, bzw. sich eingehend von einem Notar beraten lassen müssen.

Die Halbbrüder sind ebenfalls leibliche Kinder der verstorbenen Mutter. Ich könnte mir vorstellen, dass diese auch gern das eine oder andere Erinnerungsstück aus dem Nachlass der Mutter hätten (wenn sie auch keinen Anspruch darauf haben!).
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Weshalb sollte der Verkaufserlös nicht in die Ermasse fallen, sofern überhaupt noch vorhanden?


stimmt, bin von einer Schenkung ausgegangen.

Gruß roni
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Suppenandy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:53    Titel: Der Verkaufserlös ist nicht mehr da! Antworten mit Zitat

Wie gesagt, ca 10000€ waren an Barvermögen da und die Beerdigung kostete ca 6000€
Möbel und solche Dinge können sie von mir aus haben.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

die restlichen 4000 € müssen auch aufgeteilt werden.

Gruß roni
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