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Dienstwagen zerkratzt, welche Regulierungsmöglichkeiten?

 
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lisahilflos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 00:04    Titel: Dienstwagen zerkratzt, welche Regulierungsmöglichkeiten? Antworten mit Zitat

ich muss folgende rechtsaufgabe lösen:

chef x gibt mitarbeiter y einen dienstwagen mit dem er täglich fährt und arbeitet.

y entdeckt nach dem waschen viele wirre kratzer im lack und auf den scheiben.

y denkt die kratzer wurden über fastnacht dem fahrzeug zugefügt und zeigt chef x den schaden. chef x sagt, y soll eine anzeige bei der poliezei machen

polizei prüft und lehnt strafantrag ab, da es nicht nach vandalismus aussieht

gutachter prüft und sagt, dass es vermutlich durch eine schneeschaufel entstanden ist.

chef x fragt y gezielt:
y überlegt und ihm fällt ein, dass er einmal mit einer plastikschaufel das auto von schnee befreit hatte und gibt es zu.
y verstand die welt nicht mehr und prüfte die schneeschaufel und entdeckte, dass die plastikschaufel eine schmale metallkante hatte, die die kratzer wohlmöglich verursacht haben könnten.

kann chef x den schaden durch seine vollkasko regulieren?

hat mitarbeiter y fahrlässig oder sogar grob fahrlässig gehandelt und muss für den ganzen schaden aufkommen?

kann chef x den mitarbeiter y dafür kündigen?

welche rechtsgebiete fallen hier zusammen?
schadensrecht, versicherungsrecht und verkehrsrecht?

wie ist die rechtslage?
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

ja, wie ist sie denn deiner meinung nach?!

hier wird es anscheinend nicht so gern gesehen wenn man alles vorsagt - deshalb wäre erstmal interessant wie deine gedankengänge dazu sind.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich geb mal einen Tip in Richtung Vollkasko: der Unfallbegriff muss erfüllt sein. Winken
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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lisahilflos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo pOhT

danke für den tipp.

okay ich kann ja mal erzählen wie ich es lösen würde.

es greifen vermutlich ne menge rechtsrichtungen.

versicherungsrecht, da chef x den schaden über die vollkasko so schnell wie möglich reguliert haben will. die frage macht die versicherung das?
vermutung: die versicherung lehnt es ab und lässt chef x auf den schaden sitzen.

schadensrecht, da ein schaden da ist.
chef x will dann den schaden vom mitarbeiter wieder haben.
wenn dieser wenig mittel hat, wird chef x weiter auf den schaden sitzen und den mitarbeiter vielleicht verklagen.

daraus folgt vielleicht strafrecht, da mitarbeiter nun mit strafe zu rechnen hat.

dann würde zivilrecht greifen, da sie die fahrlässigkeit regelt.
vermutung: unbewusste fahrlässigkeit des mitarbeiters y.

verkehrsrecht fällt vermutlich weg, da es kein unfall war.

eventuell arbeitsrecht.
vermutung: chef x darf das, wenn er die kündigungsfristen einhält.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, nochmal in Bezug auf die Versicherung: ist der Unfallbegriff erfüllt? Siehe hierzu A.2.3.2 der AKB GDV. Der Rest der Ausführungen scheint mir ein wenig durcheinander...
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lisahilflos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

naja, wenn das als plötzliches ereignis von außen durch geht, okay.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Ok, nochmal in Bezug auf die Versicherung: ist der Unfallbegriff erfüllt?
Genau das ist hier die Frage....


Aber das hier:
lisahilflos hat folgendes geschrieben::
naja, wenn das als plötzliches ereignis von außen durch geht, okay.
ist keine Antwort auf die Frage, sondern eine Spekulation. Wie wär´s denn mal mit Nachforschen in der einschlägigen Literatur? Es bieten sich an: z.B. der allgemeine VVG-Kommentar Prölss/Martin, oder speziell zur Kraftfahrtversicherung Stiefel/Hofmann, AKB. Da müsste man einiges drin finden können, wie das so gemeint ist mit dem Unfallbegriff in der Vollkaskoversicherung.

Du hast in dem Zusamenhang das Arbeitsrecht angesprochen. Recht so. Aber im Arbeitsrecht geht´s nicht nur darum, ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigen kann, sondern im Rechtsgebiet des Arbeitsrechtes findet man auch "Regelungen", unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet ist. Suchbegriff "Arbeitnehmerhaftung" sollte hier zielführend sein.

Wofür soll denn diese Rechtsaufgabe gelöst werden? Welcher Ausbildungsgang?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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lisahilflos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

bei der arbeitnehmerhaftung habe ich schon nachgelesen und gefunden, dass der arbeitnehmer für den schaden haftet, den er verursacht hat.
hier ist eben herauszufinden, welche form der fahrlässigkeit greift.
danach richtet sich dann der anspruch, den der AG gegenüber dem AN geltend machen kann.
ich denke das kündigungsrecht bleibt hierbei völlig unberührt.

es ist ein fall aus aus der bekanntschaft und
mich interessierte es einfach mal, wie man solch verzwickte situation rechtlich löst.
wer von den parteien welche ansprüche hat.

vor allem welche rechtsgebiete tatsächlich da reinfallen, was eben zu beachten ist.
mir scheint, dass solche lösungen wohl oft in sehr viele richtungen gehen und das macht es für mich spannend, aber auch schwer.

werde mal schauen ob ich online diese kommentare zum unfallbegriff finde.
habe zwar nen beck straßenverkehrsrecht im schrank stehen, aber mehr eben nicht.
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