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Verfasst am: 15.03.09, 12:25 Titel: zulässige und tatsächliche anhängelast
Herr A hat ein Auto das 1200kg gebremst ziehen darf.
Ist diese zulässige Anhängelast bezogen auf das zullässige Gesamtgewicht des Anhängers oder auf das Tatsächliche Gewicht?
Darf Herr A also einen Anhänger mit z.B. Leergewicht 1100kg mit seinem Fahrzeug ziehen solange er diesen Leer lässt oder nur max 99kg einlädt?
PS: Herr A hat den alten "3er-Schein" sodaß die rechnereien entfallen
OK, danke für die Antwort.
Da ist Herr A aber froh, weil irgendwie jeder Anhänger den er gefunden hat (und die richtigen abmessungen für sein Sofa hatte) nen zulässiges Gesamtgewicht von 1300 hatte...
Naja, er kann auch rechnen, darum weiss er das sein Auto 2 Achsen hat, er somit also noch eine Achse hinten dran hängen darf, und bis eins zählen ist kein Problem für Ihn (er würde notfalls sogar noch bis 3 Zählen können und ein Meterstab hat er auch immer dabei )...
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