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zulässige und tatsächliche anhängelast

 
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BlackFly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:25    Titel: zulässige und tatsächliche anhängelast Antworten mit Zitat

Herr A hat ein Auto das 1200kg gebremst ziehen darf.
Ist diese zulässige Anhängelast bezogen auf das zullässige Gesamtgewicht des Anhängers oder auf das Tatsächliche Gewicht?
Darf Herr A also einen Anhänger mit z.B. Leergewicht 1100kg mit seinem Fahrzeug ziehen solange er diesen Leer lässt oder nur max 99kg einlädt?

PS: Herr A hat den alten "3er-Schein" sodaß die rechnereien entfallen Winken
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Angabe der zulässigen Anhängelast bezieht sich auf das das tatsächliche Gewicht.

BlackFly hat folgendes geschrieben::
PS: Herr A hat den alten "3er-Schein" sodaß die rechnereien entfallen Winken
Dafür muß er aber Achsen zählen Winken
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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BlackFly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

OK, danke für die Antwort.
Da ist Herr A aber froh, weil irgendwie jeder Anhänger den er gefunden hat (und die richtigen abmessungen für sein Sofa hatte) nen zulässiges Gesamtgewicht von 1300 hatte...

Naja, er kann auch rechnen, darum weiss er das sein Auto 2 Achsen hat, er somit also noch eine Achse hinten dran hängen darf, und bis eins zählen ist kein Problem für Ihn (er würde notfalls sogar noch bis 3 Zählen können und ein Meterstab hat er auch immer dabei Winken)...
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