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Erbe Haus / Stiftung steht mit im Grundbuch

 
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xebero
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Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:34    Titel: Erbe Haus / Stiftung steht mit im Grundbuch Antworten mit Zitat

Hallo,

man stelle sich folgendes vor:

Die Eltern sterben... die einzigen Erben sind eigentlich die beiden Töchter.

Bei der Erbsache handelt es sich um ein Grundstück unbebaut und ein Grundstück inkl. Baufälligem Haus. Gesamtwert Grundstücke: ~200.000 €.

Wertmindernd ist der Zustand des Hauses - hier ist nichts mehr zu machen... Wert gesamt somit: 150.000€

Beim Versuch des Verkaufes kommt heraus, dass im Grundbuch neben dem Vater (bzw. nun den Töchtern als Erben) auch noch eine Stiftung eingetragen ist, die sich vor fast 100 Jahren am Kauf des Grundstücks beteiligt hat mit 0,80 Pfennig / m2... (~50%)

Dieser Vertrag läuft noch 17 Jahre und läuft dann einfach aus - ohne Ansprüche seitens der Stiftung.

Die Stiftung fordert nun ihren Anteil am Wert der Grundstücke: ~100.000 Euro.

Dies bedeutet: Würde ein Verkauf zu einem Marktgerechten Preis von ca. 130.000 € stattfinden, würde die Stiftung diesem nur Zustimmen, wenn sie ihre 100.000 Euro erhält... den Erben blieben somit nur ~30.000 Euro. Die Stiftung lässt nicht mit sich handeln.

Das gesamte Paket 17 Jahre zu halten und somit auf den Auslauf des Vertrages zu warten ist aufgrund des Alters der Geschwister nicht sinnvoll und auch nicht machbar, da das Grundstück gepflegt werden müsste, Gehwege bei Schnee geräumt etc pp...

Wäre das alles so rechtens? Was wäre in diesem theoretischen Fall wohl die beste Handlungsweise?

Bin auf Meinungen gespannt. Wie ist die Rechtslage?
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die beste "Handlungsweise" dürfte wohl sein, das Grundbuch und den Vertrag, der seinerzeit mit der Stiftung geschlossen wurde, genau zu prüfen oder noch besser durch jemanden prüfen zu lassen, der sich damit auskennt. Dann sollte man mit diesem Fachmann, der z.B. ein Rechtsanwalt (RA) sein kann, gemeinsam überlegen, was dann taktisch gesehen, am günstigsten ist. Wenn die beiden Töchter so verhältnismäßig reich geerbt haben, wird es ihnen vielleicht auch zumutbar sein, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen, um die Sache "vorwärts wie rückwärts" von einem RA prüfen zu lassen.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Stiftung als Miteigentümerin der Grundstücke im Grundbuch eingetragen ist, können die Grundstücke nicht ohne Mitwirkung der Stiftung verkauft werden. Wenn die Stiftung einen bestimmten Anteil am Verkaufserlös der Grundstücke verlangt, können die anderen Miteigentümer die Grundstücke nicht verkaufen, wenn sie der Stiftung den verlangten Betrag nicht zugestehen wollen.

Jeder Miteigentümer eines Grundstücks kann ohne die Mitwirkung der anderen Miteigentümer die Zwangsversteigerung der Grundstücke zum Zwecke der Auflösung der Miteigentümergemeinschaft (Teilungsversteigerung) beantragen.
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xebero
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Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Jeder Miteigentümer eines Grundstücks kann ohne die Mitwirkung der anderen Miteigentümer die Zwangsversteigerung der Grundstücke zum Zwecke der Auflösung der Miteigentümergemeinschaft (Teilungsversteigerung) beantragen.


Zu welchen Teilen wird denn dann geteilt?

Wenn ein RA beauftragt wird, welches Fachgebiet wäre hier korrekt? Erbrecht dann nicht mehr, oder? Da der Uralt-Vertrag mit der Stiftung ja das Entscheidende ist.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nach der Teilungsversteigerung eines Grundstücks haben die früheren Miteigentümer des Grundstücks einen Anspruch auf den Versteigerungserlös entsprechend ihren Miteigentumsanteilen.

Wenn aber einem der früheren Miteigentümer eine Forderung gegen einen anderen früheren Miteigentümer zusteht, kann er zur Befriedigung seiner Forderung auf den Versteigerungserlös zugreifen.
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wäre das alles so rechtens?

Warum sollte dies nicht rechtens sein?

Auch ein vor Urzeiten geschlossene Vertrag ist gültig.
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xebero
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Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Naja ich als Laie dachte immer eine Stiftung verfolgt rein gemeinnützige Zwecke... hier genießt die Stiftung ja auch den Vorteil der Wertsteigerung. Ärgerlich ist es halt für die Erben, die überraschend 3/4 des eigentlichen Wertes des Erbes verlieren, obwohl sie einfach nur 17 Jahre warten müssten, aber nicht wollen.

Was ich nicht verstehe: Die Stiftung fordert ~100.000 Euro... ist das nicht unsinnig? Das mag ihren Anteilen gemessen am Wert entsprechen, aber marktgerecht muss das ja noch lange nicht sein. Dürfte die Stiftung nicht nur maximal ihren Anteilen entsprechend am Verkauf partizipieren? Sprich, wenn das ganze nun für "nur" 150.000 verkauft wird, und die Stiftung 50% Anteil hat, dürfte diese dann nicht nur 75.000 erhalten, oder können die trotzdem die 100.000 fordern? Kann die Stiftung dem Verkauf widersprechen?
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

xebero hat folgendes geschrieben::
Kann die Stiftung dem Verkauf widersprechen?

Wenn die Stiftung nicht verkaufen will, kann das Grundstück nicht verkauft werden. Was die Stiftung von den anderen Miteigentümern verlangen kann, steht auf einem anderen Blatt, vermutlich in dem vor fast hundert Jahren abgeschlossenen Vertrag.
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xebero
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Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
xebero hat folgendes geschrieben::
Kann die Stiftung dem Verkauf widersprechen?

Wenn die Stiftung nicht verkaufen will, kann das Grundstück nicht verkauft werden.


Es sei denn, man beantragt die Zwangversteigerung... was aktuell nach der sinnvollsten Variante aussieht. Generell wäre ein Anwalt für Grundstücksrecht, die korrekte Wahl, oder?
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