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Wann endet die Zahlungspflicht eines ehemaligen Immobilienbesitzers für die Grundsteuer?
Kosten und Nutzen gingen im November 2008 auf den Käufer über. Im Januar 2009 wurde der Käufer als Eigentümer eingetragen.
Nach einem Hinweis bei der Gemeinde und Rückweisung der Forderung (fällig Februar 2009) kam folgende Begründung:
"... vom Finanzamt wurde bisher keine Umschreibung auf einen neuen Eigentümer veranlasst, dies kann, gerechnet ab Notartermin, bis zu einem Jahr dauern.
Solange muss die Grundsteuer noch von Ihnen eingefordert werden. Bei Umschreibung erfolgt eine Überrechnung und der bis dahin an uns überwiesene Betrag wird an Sie wieder zurückerstattet."
Schuldner der GrSt ist derjenige, dem nach dem Bewertungsgesetz der Einheitswert (EW) zugerechnet ist §10 GrStG.
Der EW wird im Rahmen einer Zurechnungsfortschreibung zum nächsten auf den Übergang folgenden 01.01. fortgeschrieben. Die zuständige Bewertungsstelle hat (im Normalfall) einen Abdruck der sog. Veräußerungsanzeige, die der Notar an diverse Stellen senden muß, erhalten. Auf Grund dieser Anzeige erfolgt die Fortschreibung.
Wie lange die Bearbeitung dauert, dass hängt natürlich von der Arbeitsbelastung des zuständigen Bearbeiters ab! Ein Jahr halte ich aber für übertrieben!
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
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