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Hund beisst Katze! Haftung?!
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r.doll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Auf die Schuldfrage kommt es bei der Gefährdungshaftung doch überhaupt nicht an. Wenn der Hund die Mieze beißt, dann haftet der Hundehalter. Winken

Die Katze kann das BGB nämlich nicht lesen.

Mensch aber schon. Bspw. mal den §254.

Zitat:
Wer bezahlt die Tierarzt- oder OP-kosten, wenn dieses Tier mal krank wird?

In der Regel der Tierhalter.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

r.doll hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Auf die Schuldfrage kommt es bei der Gefährdungshaftung doch überhaupt nicht an. Wenn der Hund die Mieze beißt, dann haftet der Hundehalter. Winken

Die Katze kann das BGB nämlich nicht lesen.

Mensch aber schon. Bspw. mal den §254.
...

Dann schau mal hier (Urteil 2). Winken

Ausrufezeichen Ein Hundehalter sollte davon ausgehen, daß er grundsätzlich nach § 833 BGB zu haften hat, es sei denn, daß ein Gericht im konkreten Einfall etwas anderes entscheidet. Dies macht das Prinzip der Gefährdungshaftung aus.
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r.doll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Schau doch mal selbst, im genannten Urteil geht es um Fragen der Zumutbarkeit von geringfügigen Beieinträchtigungen wie dem Betreten des eigenen Grundstückes , und nicht um Schadensersatz, wenn dabei etwas passiert.

Zitat:
Ein Hundehalter sollte davon ausgehen, daß er grundsätzlich nach § 833 BGB zu haften hat, es sei denn, daß ein Gericht im konkreten Einfall etwas anderes entscheidet.

Eben, nur dem Grundsatz nach. Dieser wird dadurch eingeschränkt, dass jedermann davon ausgehen muss, dass eigenes Mitverschulden die Haftung anderer einschränkt. Dafür braucht es auch keinen Richter, so unverständlich ist das doch gar nicht.
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