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Mietwagen vs Insolvenz

 
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thowu
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Anmeldungsdatum: 15.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 18:45    Titel: Mietwagen vs Insolvenz Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Vor einiger Zeit ließ ich mir zum Einbau einer Gasanlage in mein Auto und nachfolgender Reparatur einen Ersatzwagen (Mietwagen) geben. Die Werkstatt ging dann pleite und es wurde nach längerer Zeit ein Insolvenzverfahren eröffnet. Zwischendurch erhielt ICH jedoch die Mahnungen für die nicht bezahlten Mietwagen. Begründet wurde dies mit der Zahlungsunfähigkeit der Werkstatt und der Erklärung "Im Falle einer Nichtzahlung durch Dritte sind Sie als Mieter aufgrund des bestehenden Rechtsverhältnisses zur Zahlung verpflichtet."
Wie ist hier also die Rechtslage? Darf sich die Mietwagenfirma am Werkstattkunden bedienen, wenn die Werkstatt Insolvenz anmeldet?

Vielen Dank
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 20:35    Titel: Re: Mietwagen vs Insolvenz Antworten mit Zitat

thowu hat folgendes geschrieben::
Wie ist hier also die Rechtslage?
Eindeutig.
Dieser Absatz
thowu hat folgendes geschrieben::
Im Falle einer Nichtzahlung durch Dritte sind Sie als Mieter aufgrund des bestehenden Rechtsverhältnisses zur Zahlung verpflichtet.
in den AGB begründet die gesamtschuldnerische Haftung, aus der die Mietwagenfirma den Mieter völlig zu Recht in Anspruch nimmt.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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eidechse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

thowu hat folgendes geschrieben::
Wie ist hier also die Rechtslage? Darf sich die Mietwagenfirma am Werkstattkunden bedienen, wenn die Werkstatt Insolvenz anmeldet?


Um hierauf eine Antwort geben zu können, muss man schon etwas mehr wissen.

1. Musste der Werkstattkunde ein Vertragsformular für den Ersatzwagen unterzeichnen?

2. Wer stand dort als Vertragpartner?

3. Wenn die Werkstatt als Vertragspartner drin stand: Stand dort was dazu, ob der Werkstattkunde für die Miete für den Ersatzwagen haftet?
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