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Verfasst am: 15.03.09, 11:42 Titel: Schuldner löst Konten auf und nun?
Hallo,
heute habe ich euch auch mal eine Frage mitgebracht,
Gläubiger A bekommt vom Schulder C noch Geld für erbrachte Dienstleistungen. Dieser zahlt nicht, Gläubiger A reicht alles bei Gericht ein, und pfändet dann das Konto von Schuldner C. Nachdem sich Gläubiger A eine Schuldnerauskunft bzw. eine Abschrift der EV besorgt hat, sieht er, das Schuldner C seine ALG2 Leistungen in BAR erhält und diese somit gar nicht auf das Konto gelangen. Ein paar Wochen später erhält Gläubiger A Post von der Bank des Schuldners C, worauf die mitteilt die Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner sei beendet und die Konten gelöscht.
Was könnte Gläubiger A denn noch tun? GVZ bringt nichts ein, und fehlende Konten bzw. im Nachgang gelöschte rechtfertigen kein Nachbesserungsantrag der EV.
Muss Gläubiger A seine Forderung erstmal abschreiben? Denn aktuell kann er nichts pfänden... _________________ Mit freundlichen Grüßen
Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen.
wenn der Schuldner ALG empfänger ist, und keinerlei Vermögen hat, bringt auch die Kontenpfändung meist nichts weil es nichts zu pfänden gibt ( leider )
Tja das wusste Gläubiger A ja vorher nicht, da sich Schuldner C als Selbständiger ausgibt. Von ALG2 hat der Gläubiger A erst durch die Abschrift der EV erfahren. Und Gläubiger A hat dementsprechend das so genante " Geschäftskonto" gepfändet das der Schuldner C bei ihm angegeben hatte für die Lastschriften. _________________ Mit freundlichen Grüßen
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 15.03.09, 16:44 Titel:
Zitat:
Nachdem sich Gläubiger A eine Schuldnerauskunft bzw. eine Abschrift der EV besorgt hat....
Dann kann Gläubiger A drei Jahre nach Abgabe der aktuellen EV die Abnahme einer neuen beantragen (es sei denn, die Vermögenssituation des Schuldners hat sich innerhalb dieses Zeitraums verbessert, dann geht es auch früher).
Zwischenzeitlich ist somit wohl nix zu holen.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
man kann sich auch einen vollstreckbaren Titel besorgen, der gilt dann 30 Jahre, kostet aber auch wieder Geld und bei manchem Schuldner wäre es sinnvoller diese zusätzliche Ausgabe zu sparen.
Die EV hat Schuldner C erst im April 2008 abgegeben, somit ist wohl erstmal Essig mit der Forderung. Nagut dann warten und Tee trinken. _________________ Mit freundlichen Grüßen
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