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ich habe folgende Problematik:
Mein Bruder und ich sind jeweils zu 50% Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses.
"Leider" ist zu meinem Bruder seine Freundin gezogen und diese dreht am Rad und bringt hier den Ausnahmezustand (auch in seinem Hirn)
Meine Frage: Kann ich ihr Hausverbot aussprechen, obwohl mein Bruder da garantiert nicht mit einverstanden ist?
schöne grüße und danke im voraus für eine kompetente Antwort,
.. zu 50% Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses.
In welcher Form? Zwei getrennte Wohnungen und auch 2 Wohnungstüren?
Oder "WG" mässig mit je eigenem Schlafzimmer und gemeinsamer Bad / Küche / Wohnzimmernutzung?
Dass sie nicht über das komplette Haus verfügen können, wenn sie nicht Besitzer des kompletten Hauses sind, dürfte klar sein.
Selbst ein Hausbesitzer kann seinem Mieter nicht vorschreiben, wen der in seine Wohnung lässt oder nicht.
Nein, eine Haustüre, jeder ein Stockwerk (mit eigenem Schlafzimmer und Bad), Wohnzimmer, Küche und Keller werden gemeinsam genutzt. Mit 50% meine ich, dass diese notariell geregelt sind und somit auch beim Verkauf jeder die Hälfte bekommt.
Schon mal danke für die Antworten.
Ich dachte nur einfach, dass ich mit der Hälfte die Möglichkeit habe zu sagen, dass es mir nicht passt wenn jemand bestimmtes sich dauerhaft, oder überhaupt im Haus befindet.
Aber ich nehme an, dass sich dann auch an dem dauerhaft nichts ändern lässt.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 15.03.09, 21:24 Titel:
Beim Hausrecht, das Grundlage für ein Hausverbot ist, kommt es nicht auf das Eigentum, sondern auf das Nutzungsrecht an. Wer berechtigt ist, bestimmte Räume zu nutzen, darf andere Personen aus diesen Räumen verweisen, d.h. ihnen Hausverbot erteilen.
Steht das Recht zur Nutzung von Räumen mehreren Personen gemeinsam zu, können sie im Prinzip nur gemeinsam Hausverbot erteilen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Anwesenheit einer bestimmten Person in solchen Räumen einem Nutzungsberechtigten nicht zumutbar ist.
Einer Ehefrau als gemeinsam Nutzungsberechtigter der Ehewohnung ist z.B. die Anwesenheit der Geliebten des Ehemannes in der Ehewohnung nicht zumutbar. Ihr darf die Ehefrau deshalb auch gegen den Willen des Ehemannes Hausverbot für die Ehewohnung erteilen.
Auch die Anwesenheit einer Person, die einen von mehreren Nutzungsberechtigten vorsätzlich körperlich verletzt hat, in den gemeinsam genutzten Räumen ist dem Verletzten nicht weiter zumutbar. Dieser Person darf der Verletzte auch gegen den Willen anderer Nutzungsberechtigter Hausverbot erteilen.
Fazit: also einfach die Freundin soweit bringen, dass sie vorsätzlich körperliche Verletzungen verursacht, und sie dann aus Wohnzimmer, Küche und Keller verbannen. Der Bruder wird ja sicher überhaupt nix dagegen haben, seine Süße zukünftig nur noch in seinem Schlafzimmer zu sehen, und weiter friedlich im Wohnzimmer zum gemütlichen Männerabend erscheinen. "Positiver" Nebeneffekt einer solchen Lösung: die Beziehung wird vermutlich zeitlich eher begrenzt sein.
Oder man(n) wartet ab, bis die Hormone wieder im Lot sind (also so ca. 6 Wochen), und redet dann mit dem Bruder und dessen Freundin. Vielleicht ist ja ein friedliches Zusammenleben möglich - oder vielleicht wären die beiden ja auch bereit, dem TE die Miete für eine separate Junggesellenbude zu zahlen, wenn sie dafür das Haus für sich haben.
Rechtlich kann KapitanKaktus natürlich auch das Haus verkaufen (Teilungsversteigerung) und sich mit seinen 50% des Ertrages was Eigenes suchen.
Oder KapitanKaktus sucht sich ebenfalls eine Freundin (oder eine Schauspielerin), die das Verhalten der "Schwägerin" kopiert. Und dann abwarten, wer zuerst die Nerven verliert ...
ok, gut,danke für die Antworten, dann weiß ich wie es ausschaut
Tolles Forum hier, echt interessant sich durch zu lesen und die Beantwortung geht fix.
@ jelly
Das geht leider schon 1,5 Jahre, ich glaube die Wochen sind dann überflüssig
Die Körperverletzung wird glaub ich eher schwierig, aber ich habe noch ein Asse im Ärmel.
Mal kucken ob ne günstige Schauspielerin her geht *lach*
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