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Verfasst am: 28.02.09, 14:18 Titel: Sachschaden durch Karnevalsfeier
Hallo liebe Forum - Gemeinde,
mal angenommen ... nach einer Karnevalsfeier ist erheblicher Sachschaden durch Besucher des Festes an unserem Grundstück bzw. an der Bepflanzung entstanden - obwohl der Veranstalter Absperrungen aufgestellt hatte - allerdings dann wohl nicht sicher genug. Denke den Schaden wird der Veranstalter wohl bezahlen (müssen).
Jetzt zur eigentlichen Frage: Der Zeitaufwand um "Besoffene und Randalierer" vom Grundstück zu schicken - bevor (weitere) Schäden entstehen - kann der auch dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden!? Man möchte sicherlich seine Zeit anders verbringen, als sich nur mit "Besoffenen und Randalierern" zu beschäftigen - oder?!
Danke für viele hilfreiche Antworten und Tipps
Underworld
Solche Veranstalter sind i.d.R. versichert. Und die Versicherungen erstatten nachweislichen verhältnismäßigen Aufwand zur Schadensminderung ebenfalls. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Verfasst am: 14.03.09, 21:47 Titel: Sachschaden durch Karnevalsfeier - Zahlung wird verweigert
Hallo zusammen,
... nur mal angenommen ...
... dem Veranstalter wird der Schaden in Rechnung gestellt - dieser weigert sich jedoch zu zahlen! Was sollte man als nächstes machen, außer einer freundlichen Erinnerung um seinen Schaden auch ersetzt zu bekommen?!
... dem Veranstalter wird der Schaden in Rechnung gestellt - dieser weigert sich jedoch zu zahlen! Was sollte man als nächstes machen, außer einer freundlichen Erinnerung um seinen Schaden auch ersetzt zu bekommen?!
Einen Anwalt beauftragen, der den Schadensersatz und seine Kosten dann auf dem Klageweg geltend macht. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Verfasst am: 15.03.09, 18:39 Titel: Schadenersatz nach Karnevalsfeier
Hallo,
... der SACHschaden lässt sich ja genau bestimmen, nur ... wie hoch könnte, sollte, müßte der Schadenersatz pro Stunde denn wohl ungefähr sein ... habe da leider gar keine Vorstellung ...
Verfasst am: 15.03.09, 20:26 Titel: Re: Schadenersatz nach Karnevalsfeier
Underworld hat folgendes geschrieben::
nur ... wie hoch könnte, sollte, müßte der Schadenersatz pro Stunde denn wohl ungefähr sein ... habe da leider gar keine Vorstellung ...
0€? Anders sieht es m.W. nur dann aus, wenn der Geschädigte durch die Karnevalsfeier z.B. an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert war, bei welcher er nachweislich X Euro verdient hätte. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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