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wenn man in einem Fall wie o.g. Anzeige erstatten will, an wen wendet man sich da am besten? Da sind ja verschiedene Straftaten enthalten. Und ist es möglich eine solche Anzeige anonym zu machen, bzw. kann man sich darauf verlassen, dass es absolut verborgen bleibt, wer diese erstattet hat?
In diesem Fall geht es um einen Landwirt, der bei sich auf dem Hof seit Jahren Illegale wohnen und arbeiten lässt und dadurch natürlich Steuern und Sozialabgaben hinterzieht.
Außerdem scheint es guten Kontakt zu den zuständigen Behörden zu geben, da vor Kontrollen immer Bescheid gesagt wird und die Arbeiter dann ausnahmsweise mal ein paar Stunden frei bekommen.
Wendet man sich am besten gleich an die Staatsanwaltschaft? Oder die Polizei der Großstadt, nicht die nahe gelegene? Oder den Zoll? Aber die machen doch die Kontrollen, oder?
die zuständige Stelle für die Verfolgung derartiger Straftaten wäre die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die aus Mitarbeitern der Bundesanstalt für Arbeit und dem Zoll gebildet wurde.
Hier findet man auch die links zu den regionaen Ansprechpartnern:
da dort Vertraulichkeit zugesichert wird, kann man das ja mal probieren. Allerdings eher bei der länderübergreifenden Stelle, da man nicht weiß, wer sich von den zuständigen Behörden bestechen lässt. Oder sprechen die sich vor Kontrollen mit der Polizei vor Ort ab?
wenn man in einem Fall wie o.g. Anzeige erstatten will, an wen wendet man sich da am besten? Da sind ja verschiedene Straftaten enthalten. Und ist es möglich eine solche Anzeige anonym zu machen, bzw. kann man sich darauf verlassen, dass es absolut verborgen bleibt, wer diese erstattet hat?
In diesem Fall geht es um einen Landwirt, der bei sich auf dem Hof seit Jahren Illegale wohnen und arbeiten lässt und dadurch natürlich Steuern und Sozialabgaben hinterzieht.
Außerdem scheint es guten Kontakt zu den zuständigen Behörden zu geben, da vor Kontrollen immer Bescheid gesagt wird und die Arbeiter dann ausnahmsweise mal ein paar Stunden frei bekommen.
Wendet man sich am besten gleich an die Staatsanwaltschaft? Oder die Polizei der Großstadt, nicht die nahe gelegene? Oder den Zoll? Aber die machen doch die Kontrollen, oder?
Danke!
Naja, hier in Frankfurt gibt es eine Trennung zwischen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Die Schwarzarbeit wird von der FKS verfolgt, die illegale Beschäftigung übernimmt das Ordnungsamt.
Wer hat denn bis jetzt die Kontrollen durchgeführt? Wenn da vorher immer ein Tip gegeben wurde, würde ich dies in meiner Anzeige an die oberste Stelle der Behörde mit reinschreiben.
Sollten bei der nächsten Kontrolle wieder selsamerweise die Arbeiter "frei" haben, würde ich direkt zur Staatsanwaltschaft gehen und die Beobachtungen mitteilen.
So etwas kann man zur Not auch anonym machen. Allerdings erschwert das der Behörde die Nachfragen. Wenn, dann bitte möglichst genau beschreiben, was beobachtet wurde, um wie viele Personen es sich handelt, wann sie anfangenzu arbeiten, wo sie schlafen und und und.... das erleichtert die Planung der Kontrolle. _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.03.09, 23:16 Titel:
Will mal meinen Senf dazugeben, hier im Arbeitsgericht Berlin hängen überall Plakate gegen Schwarzarbeit etc und jeder solle mit helfen. Ich stand nun mit meinem Ex-Arbeitgeber vor Gericht und habe der Richterin gesagt, er würde nebenbei mehrere Schwarzarbeiter beschäftigen und sie sagte, dafür bin ich nicht zuständig und das verhandeln wir hier auch nicht und ich habe nur schweigend meinen Kopf geschüttelt...
Genauso wie es sinnfrei sein dürfte, einen uralten Fred wieder aufzuwärmen wird es sinnfrei sein, in einem Arbeitsgerichts(?)verfahren den Arbeitgeber anzuschwärzen.
Richtiger Ansprechpartner für die Einlieitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist in aller Regel die dafür zuständige Staatsanwaltschaft oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Ja, aber wenn ich ein Richter beim Arbeitsgericht bin, würde ich bei sowas doch gleich große Ohren kriegen!
Im Arbeitsgericht und bei Scheidungssachen wird gern schmutzige Wäsche gewaschen und völlig falsche und unsinnige Anschuldigungen gebracht.
Was hat die Schwarzarbeit mit dem Arbeitsgerichtsprozess zu tun? Und nur DEN soll der Richter entscheiden. Wenn man da vom Hölzken auf Stöcksken käme, wurde man nie fertig.
Im Fernsehen (da wird der Beschuldigte ja oft freigesprochen und in Wirklichkeit war es ein falsch aussagender Zeuge) kommt dann auch der Satz: Der Angeklagte wird freigesprochen und sie (der falsche Zeuge) werden in einem anderen Prozess noch von uns hören.
Man kann die Schwarzarbeit doch durchaus völlig unabhängig des aktuellen Arbeitsprozesses bei der FKS melden.
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Und mit anschwärzen hat dies nichts zutun.
Dann wundert es mich schon, wieso die Aussage jetzt plötzlich bei diesem Prozess kommt und der S das nicht schon vorher angezeigt hat ? oder nachher (was er immer noch kann.
Schön schön, sorg nur dafür, dass diese \"Illegalen\" wo hingeschickt werden wo es ihnen noch dreckiger geht.
Also in ihr Heimatland, selbst MIT Arbeit?
TimMel hat folgendes geschrieben::
Wenn der Bauer die Notlage von solchen Menschen ausnutzt muss man gegen ihn vorgehen
Was glauben sie denn, welche Rechtsfolgen das für den Bauern (=Arbeitgeber) und gegen die "illegalen" (=Arbeitnehmer) hat?
Zugegeben, wenn deutscher Knast für die "illegalen" angenehmer ist (geheizt, Bett mit Decken, kein Regen durch die Decke und regelmäßige Mahlzeiten und warme Dusche - auf Kosten des deutschen Steuerzahlers..) als im Herkunftsland frei aber arbeitslos, dann mag das für die "Illegalen" ein Problem sein.
Aber Deutschland kann nicht (alle) ausländischen Probleme lösen und nicht allen Menschen auf der Welt (incl. Schwarzafrika) den Mindeststandard deutschen Hartz IV Niveaus garantieren bzw bezahlen.
Wieviel spenden SIE denn für solche Illegalen und was bleib ihnen danach übrig? Aber der Steuerzahler (und damit auch aneilsmäßig SIE) soll Kosten übernehmen?
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 17.03.09, 18:52 Titel:
Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Ja, aber wenn ich ein Richter beim Arbeitsgericht bin, würde ich bei sowas doch gleich große Ohren kriegen! Und mit anschwärzen hat dies nichts zutun.
Der Richter oder die Richterin befassen sich nicht mit der Ermittlung von Straftaten sondern der Staatsanwalt mit seinen Ermittlungsbeamten (Polizei). _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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