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Guten Tag,
ich hoffe mit folgender Frage im richtigen Forum zu sein, ansonsten bitte verschieben.
Hier meine Frage: ich bin niederländischer Staatsbürger und werde ab Ende März 09 in Deutschland eine Tätigkeit annehmen, mich auch natürlich als 1. Wohnsitz dort melden.
Meine Tochter (19 Jahre) ist in Deutschland ordnungsgemäss gemeldet (1.Wohnsitz) und wird ab 01.09.09 eine staatl. schulische Ausbildung anfangen(Ausbildungsvertrag der Schule liegt schon vor). Habe ich Anrecht auf Kindergeld, und wichtig ab wann genau. Im Moment verdient meine Tochter nichts.
Vielen Dank im Voraus,
canela
Kindergeld ist zunächst eine steuerliche Frage (siehe §§ 62 ff EStG).
Antragsberechtigt sind die Eltern, die in Deutschland der Einkommenssteuerpflicht unterliegen. Bei nicht steuerpflichtigen Eltern wird das Kindergeld nach dem BKGG als Sozialleistung gezahlt.
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