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Verfasst am: 15.03.09, 10:39 Titel: Wer haftet bei Schaden an Grenzbebauung
Hallo zusammen!
Unser Nachbar hat im letzten Jahr eine Natursteinmauer direkt auf die Grenze zu unserem Grundstück gesetzt. Das Grundstück des Nachbars ist ca. 0,8 m höher als unseres. Die Steine wurden ohne Erstellung eines Fundaments aufeinander geschichtet.
In diesem Jahr sind wir nun so weit, dass wir um unseren Neubau den Hof pflastern lassen wollen. Dazu muß auf unserem Grundstück etwas Erde abgetragen werden um den Untergrund zu verdichten und Kantenplatten zu setzen.
Angenommen die Mauer rutscht bei diesen Arbeiten, die von uns bis zur Grundstücksgrenze gemacht werden müssen ab. Wer müßte in diesem Fall für den Schaden aufkommen?
Uns ist klar, dass bei einer fachmännisch errichteten Mauer mit Fundament und befestigten Steinen der Schaden von uns zu begleichen wäre, da die Steine aber einfach aufeinander geschichtet sind, haben wir größte Bedenken, dass wir auf unserer Seite abgraben können, ohne dass die Erde unter den Steinen nachrutscht.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 16.03.09, 08:34 Titel:
Egal wie die Mauer erichtet wurde, der Nachbar muß, wenn er im Bereich der Mauer Arbeiten durchführt, drauf achten dass diese keinen Schaden nimmt. Sollte, wie hier erwähnt, die Mauer nicht fachgerecht errichtet worden sein, so wird der besitzer der Mauer, so denke ich, anteilig den Schaden mit tragen müßen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Sollte, wie hier erwähnt, die Mauer nicht fachgerecht errichtet worden sein, so wird der besitzer der Mauer, so denke ich, anteilig den Schaden mit tragen müßen.
Aber aufpassen, weil das vermutlich zum Streiten wird:
Auch wenn die Mauer nicht fachgerecht ohne Fundament errichtet worden ist, ist sie in erster Linie mal "nur" für Verwerfungen bei Frost oder starken Regen anfällig ... nicht aber zwangsläufig gegen "Rüttelplatten" oder "Bagger" beim Nachbarn ... das killt auch eine fachgerecht errichtete Trockenmauer, weil das Fundament letztlich auch nur für ungehinderten Wasserablauf sorgen würde - nicht aber vor starke Erschütterungen schützen würde ...
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