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Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 08.03.09, 23:51 Titel: Unfall in der Kreuzung :O
Jeder von euch kennt doch die Ampel, die den PKWs auf der Kreuzung zeigt, dass sie jetzt durch fahren können, also die Kreuzung räumen können, diese leuchtet kurz auf und dann hat der Verkehr von links und rechts wieder freie Fahrt, was ist allerdings, wenn ein PKW es nicht rechtzeitig schafft von der Kreuzung runter zu kommen und mit einem Fahrzeug kollidiert, der jetzt grün hat und auf die Kreuzung fährt? Wer hat Schuld? Haben die PKWs zu warten, bis die Kreuzung frei ist?
Verfasst am: 11.03.09, 00:56 Titel: Berliner Räumsignal
Sorry, aber auch wenn ich über fünf Jahre in Berlin gewohnt habe, so kenne ich leider nicht das Signal einer Lichtzeichenanlage "Bitte die Kreuzung räumen!". Grundsätzliche Aussagen zu Verkehrssituationen sind möglicherweise nicht immer zutreffend. Es dürfte m. E. immer auf die ganz konkrete Verkehrssituation ankommen.
Wenn die anderen Verkehrsteilnehmer sehen, dass derjenige, der auf der Kreuzung stand, es trotz Anspannung aller ihm zumutbaren Kräfte nicht geschafft hat, diese zu räumen, dann könnte ein Verstoss der übrigen Verkehrsteilnehmer nach § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorliegen, wenn sie den Kreuzungssteher K dort "verhungern" lassen. Wenn K sich allerdings seinerseits verkehrswidrig verhält, weil er meint, als Kreuzungssteher grundsätzlich "im Recht" zu sein und sich dann "alles" erlauben zu können oder grundsätzlich Vorfahrt zu haben, könnte die Verantwortlichkeit im Falle eines Verkehrsunfalles dann doch wohl eher bei K liegen. Wie gesagt, es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an ...
Hallo,
wer sich noch in der Kreuzung befindet hat Vorrang. Der Querverkehr hat trotz Grünlicht zu warten, bis die Kreuzung frei ist.
Grün bedeutet: Der Verkehr ist freigegeben. Das heißt, wer Grün hat, darf losfahren, muss aber natürlich dennoch seine Sorgfaltspflichten beachten. Insbesondere darf er nicht einfach ein anderes Fahrzeug, welches sich noch auf der Kreuzung befindet, rammen.
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.03.09, 20:42 Titel:
Gut zu wissen, wer schon mal Abends am Kurfürstendamm / Joachimstalerstraße (Prachtstraße von Berlin) in Berlin war, weiß was ich meine, da bricht jedes mal ein Verkehrschaos los, weil die Leute nicht rechtzeitig die Kreuzung räumen können und dann fährt der Querverkehr los und kommt natürlich nicht vorbei, somit bleiben alle Stecken und Hupkonzerte gehen los. Und Herr Herzog, ich weiß nicht seit wann diese Ampeln existieren, aber sicher schon einige Jahre, wenn Sie abbiegen wollen, müssen sie ja den Geradeausverkehr auf der Gegenspur Vorfahrt gewähren und warten, gegenüber von Ihnen befindet sich so eine einer Ampel, die nur einen grünen Pfeil zeigt, wenn dieser leuchtet, bedeutet dies sie können los fahren, denn der Geradeausverkehr hat jetzt rot. Sie kennen diese Ampeln sicherlich, habe leider kein Bild davon im Internet gefunden.
So gut zu wissen, ist das auch nicht. Denn wenn K während seiner Grünphase auf die Kreuzung gefahren ist, obwohl ihm bewußt war, dass er dort zum Halten kommen würde, kann er sehr wohl gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben. Wenn ein Autofahrer sieht, dass er mitten auf der Kreuzung zum Halten kommt, hat er vor der Haltelinie außerhalb der Kreuzung anzuhalten und zu warten, bis diese frei ist. Wird zwischenzeitlich rot für ihn, muss er die nächste Grünphase abwarten.
Der Slogan "Einer geht noch" - gilt nicht für Kreuzungen.
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.03.09, 21:28 Titel:
Ja, ich weiß, man darf nicht auf die Kreuzung auffahren, wenn man diese dann blockiert, aber es kann ja sein, dass nur 1 PKW vor einem steht und man rückt vor, natürlich denkt man dass man gleich weiter fahren kann, aber der Vordermann ist z.B. eine Frau oder Fahränfänger und fährt sehr spät los und dann beginnt der Querverkehr, dafür kann man ja dann nichts, wenn man zwischen die Fronten gerät.
groooßes Kino... _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Na, wenn Sie wissen, dass vor Ihnen eine Frau fährt, müssen Sie doch sowieso schon mehr Abstand halten.........
Bei so einer Einstellung wundert es mich nicht, dass es gewisse Verkehrsteilnehmer nicht schaffen, vorausschauend zu fahren und dann auf Kreuzungen hängen bleiben.
Denn wenn K während seiner Grünphase auf die Kreuzung gefahren ist, obwohl ihm bewußt war, dass er dort zum Halten kommen würde, kann er sehr wohl gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben.
Das ist so nicht richtig. Man darf nur dann in eine Kreuzung nicht hineinfahren, wenn sich dahinter der Verkehr staut, man sie also auch dann nicht räumen kann, wenn keine Rechtsabbieger und Gradeausfahrer mehr entgegenkommen. Das gilt auch für Rechtsabbieger und Gradeausfahrer.
Wer bei Grün ganz normal in eine Kreuzung hineinfährt und dann dort wegen des Gegenverkehrs warten muss, danach aber die Kreuzung räumen kann, verstößt gegen keine Vorschrift.
Ich denke, auch nur mit Einschränkungen. Ich schrieb "...kann sehr wohl...", denn selbst ein Linksabbieger kann sich auf einer Kreuzung strafbar machen, wenn es zu einem Unfall durch anfahrenden Querverkehr kommt: Beispiel: Der Linksabbieger weiß, dass die Zeit zum Abbiegen nach links so kurz ist, dass schon nach z. B. drei Wagen, die abbiegen, der Querverkehr grün haben wird. Wenn er jetzt als vierter Wagen trotzdem noch auf die Kreuzung fährt, der Gegenverkehr rot bekommt, die abbiegenden Wagen fahren und dann, kurz bevor er auch abbiegen will, der Querverkehr anfährt und es zum Unfall kommt, kann das fahrlässig sein, wenn er diese Ampel sehr genau kennt und er es trotzdem getan hat (Hier ist natürlich die Frage des Beweisens gegeben).
Wenn er jetzt als vierter Wagen trotzdem noch auf die Kreuzung fährt, der Gegenverkehr rot bekommt, die abbiegenden Wagen fahren und dann, kurz bevor er auch abbiegen will, der Querverkehr anfährt ...
Wie ich bereits schrieb, hat der Kreuzungsräumer den Vorrang. Der Querverkehr muss trotz Grünlicht weiterhin seine Sorgfaltspflichten beachten. Das bedeutet auch, dass er den evtl. noch in der Kreuzung befindlichen Fahrzeugen die Räumung ermöglichen muss. Er darf eben nicht einfach losfahren - und insbesondere darf er keinen Kreuzungsräumer rammen.
Grün bedeutet: Der Verkehr ist freigegeben, es befreit aber nicht von der Sorgfaltspflicht. So steht es in der StVO.
Grün ordnet also nicht etwa an: "Losfahren!" sondern signalisiert: "Hallo, Sie dürfen jetzt fahren, etwaiger 'feindlicher' Verkehr wurde durch Rotlicht angehalten. Seien Sie aber dennoch vorsichtig und achten Sie insbesondere auf Verkehrsteilnehmer, die sich noch in der Kreuzung befinden - diese haben den Vorrang."
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 15.03.09, 07:53 Titel:
Mein Fahrlehrer hat das so erklärt: "Wenn du Grün hast, kannste, wenn du kannst, aber wenn da einer steht, dann kannste nich', weil du nich' kannst"... Und jetzt ist schon wieder Rot, du Eumel. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Mein Fahrlehrer hat's mir vor kurzem genau so erklärt, speziell für die sich auf der gegenüberliegenden Kreuzung befindlichen Grünpfeile::
Questor hat folgendes geschrieben::
Denn wenn K während seiner Grünphase auf die Kreuzung gefahren ist, obwohl ihm bewußt war, dass er dort zum Halten kommen würde, kann er sehr wohl gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben. Wenn ein Autofahrer sieht, dass er mitten auf der Kreuzung zum Halten kommt, hat er vor der Haltelinie außerhalb der Kreuzung anzuhalten und zu warten, bis diese frei ist. Wird zwischenzeitlich rot für ihn, muss er die nächste Grünphase abwarten.
Wenn abzusehen ist, daß ich trotz dieses grünen Zusatzpfeils die Kreuzung nicht (mehr) problemlos überqueren kann (weil z. B. ein Mann vor mir fährt), dann darf ich die Haltelinie nicht überfahren und muß warten. _________________ Karma statt Punkte!
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