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recht.de :: Thema anzeigen - Herd meines Mitbewohners "zerstört" - Haftpflich?
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Herd meines Mitbewohners "zerstört" - Haftpflich?

 
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Fisherprice
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 10:30    Titel: Herd meines Mitbewohners "zerstört" - Haftpflich? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe gestern die "Cera n"-Platte in unserer Wohngemeinschaft durch fallen lassen eines Glases kaputt gemacht (Feld zersprungen).

Der Herd/Ofen gehört meinem Mitbwohner, steht allerdings in der Küche die von allen genutzt wird.

Wird meine Haftpflichtversicherung die Reperatur übernehmen? Es handelt sich hierbei ja um ein Gerät, das von allen genutzt wird.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
LG
Chris

EDIT: "cera n" wird als name identifiziert, deswegen habe ich ein leerzeichen vor das n eingefügt.
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es den Schaden einfach einzureichen und auf eine Kostenzu- oder -absage zu warten? Etwas Schlimmeres als eine Ablehung wird wohl kaum passieren. Winken

Ich hatte zuerst gedacht, dass Anspüche von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten ausgeschlossen sind. Eventuell, je nach Bedingungswerk, könnte dies noch der Fall sein.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mich nicht irre, übernehmen Haftpflichtversicherungen die Schäden von Haushaltsangehörigen nicht. Schauen sie doch am besten mal in ihre Unterlagen, was da in den AGB zum Schadensfall steht.
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Geist ist Geil!
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Fisherprice
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Wenn ich mich nicht irre, übernehmen Haftpflichtversicherungen die Schäden von Haushaltsangehörigen nicht. Schauen sie doch am besten mal in ihre Unterlagen, was da in den AGB zum Schadensfall steht.


Dankeschön für die Infos.
Sieht fast danach aus.
Da ich ein Haushaltsangehöriger bin, wird der Schaden vermutlich nicht übernommen.
Werde mal direkt nachfragen.

Vielen Dank nochmal.
MfG
Chris
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