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Erklärung Begriff Säumniszuschlag ??
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ernicasle
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Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 10:53    Titel: Erklärung Begriff Säumniszuschlag ?? Antworten mit Zitat

Hallo an alle Wissenden,

ich bin es nicht. Aber kann mir jemand mal erklären, was es mit dem Begriff Säumniszuschlag auf sich hat.

Hier ein fiktives Beispiel:

A hat seit 5 Jahren keine Steuererklärung gemacht, obwohl er zeitweise ein Kleingewerbe ausgeführt hat. Wurde aufgrund dessen schon von FA geschätzt ( was ja auch wohl korrekt war ).

Jetzt hat er die Steuererklärungen nachgereicht. Wurden auch vom FA anerkannt. Dabei ergab sich für 2004 ein Guthaben aus Steuerrückzahlung bzw. zuviel gezahlte Steuern.
Die Abrechnung sieht dann wie folgt aus:

nach Abrechnung zuviel gezahlt 250 €
bereits bezahlt 750 €
gesamt überzahlt 1000 €

Säuminszuschlag 1250 €
danach zuwenig gezahlt 250 €

sofort zu bezahlen 250 €

Jetzt meine Frage:

Wofür der Säumniszuschlag ?? A hatte doch niemals zuwenig Steuern bezahlt.
Die Schätzung vom FA lag bei 2880 €. Die wurde auch zurückgenommen.

Wäre schön, wenn mir jemand sagen könnte, wofür der Säumniszuschlag erhoben wird.
Für den geschäzten Betrag von 2880 € ??

Das Guthaben wurde ja sogar verzinst.

Danke schon mal

Erni
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Säumniszuschlag entsteht, wenn eine festgesetzte Steuer nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt wird. Er entsteht Kraft Gesetztes (KEIN Ermessensspielraum des FA!).

Die bisher festgesetzte Steuer wurde offenbar nicht gezahlt. Die SZ sind damit grundsätzlich zu Recht angefallen! Die spätere Änderung der Festsetzung, ggf. auch auf 0 € oder Erstattung, ist dabei unerheblich (§240 Abs.1 S.4 AO)!

Es kann jedoch ggf. der (teilweise) Erlass der angefallenen SZ beantrag werden. Hier ist die Grenze wahrscheinlich 50%.

Es ist halt doch günstiger seinen steuerlichen Pflichten rechtzeitig nachzukommen!

taxpert
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funny
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Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 520

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Sie scheinen die festgesetzte und zu zahlende Steuer aus dem geschätzten Bescheid nicht gezahlt zu haben. Einen Tag nach Fälligkeit entstehen pro Monat 1 % Säumniszuschlag. Die "Zahlung/Änderung der Steuer" erfolgte erst mit Berechnung der abgegeben Steuererklärung und die bis dahin entstandenen und noch nicht gezahlten Säumniszuschläge sind dann im Abrechnungsteil des Bescheids zu ersehen.


§ 240 Säumniszuschläge
(1) Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag. Das Gleiche gilt für zurückzuzahlende Steuervergütungen und Haftungsschulden, soweit sich die Haftung auf Steuern und zurückzuzahlende Steuervergütungen erstreckt. Die Säumnis nach Satz 1 tritt nicht ein, bevor die Steuer festgesetzt oder angemeldet worden ist. Wird die Festsetzung einer Steuer oder Steuervergütung aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt, so bleiben die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt; das Gleiche gilt, wenn ein Haftungsbescheid zurückgenommen, widerrufen oder nach § 129 berichtigt wird. Erlischt der Anspruch durch Aufrechnung, bleiben Säumniszuschläge unberührt, die bis zur Fälligkeit der Schuld des Aufrechnenden entstanden sind.
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Lieben Gruss
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ernicasle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen Antworten.

Dann sehe ich es richtig, das hier aus nichts Geld gemacht wird, bzw. kann noch von Glück reden, das der zuständige Sachbearbeiter die Schätzung nicht noch höher angesetzt hat.

Gruß

Erni
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Grundlegend ist es so:

Säumniszuschlag entsteht für zu späte Zahlung einer fälligen Steuer durch den Steuerpflichtigen.

Verspätungszuschlag entsteht für die zu späte Abgabe von Steuererklärungen durch den Steuerpflichtigen.

So, wie der Fall geschildert ist, scheint eher ein Verspätungszuschlag festgesetzt worden zu sein, kein Säumniszuschlag!

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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ernicasle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein, der Verspätungszuschlag wurde aufgehoben. Steht im Bescheid drin.

Es betrifft ausschließlich den Säumniszuschlag, ist auch so tituliert.
Deswegen konnte ich ja auch mit dem Begriff nichts anfangen.
Ich hätte verstanden, wenn sich eine Steuernachzahlung ergeben hätte und darauf der Säumniszuschlag berechnet worden wäre, aber auf einen fiktiven geschätzen Betrag ??


Gruß

Erni
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Mal unterstellt, dass die 1250 Euro aufgrund des Schätzungsbescheides über 2880 Euro entstanden sind, dann wären das mehr als 43 Monate Säumnis.

Daher ist folgende Aussage ernsthaft zu hinterfragen: Winken
Zitat:
Dann sehe ich es richtig, das hier aus nichts Geld gemacht wird


Immerhin haben Sie Sich dann ganz schön Zeit gelassen mit der Abgabe Ihrer Erklärung.

lg
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 14:27    Titel: Re: Erklärung Begriff Säumniszuschlag ?? Antworten mit Zitat

ernicasle hat folgendes geschrieben::

A hat seit 5 Jahren keine Steuererklärung gemacht, obwohl er zeitweise ein Kleingewerbe ausgeführt hat. Wurde aufgrund dessen schon von FA geschätzt ( was ja auch wohl korrekt war ).


Womit auch die 43 Monate erklärt wären!

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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

ernicasle hat folgendes geschrieben::
Es betrifft ausschließlich den Säumniszuschlag, ist auch so tituliert.
Deswegen konnte ich ja auch mit dem Begriff nichts anfangen.
Ich hätte verstanden, wenn sich eine Steuernachzahlung ergeben hätte und darauf der Säumniszuschlag berechnet worden wäre, aber auf einen fiktiven geschätzen Betrag ??


Nein, irgendetwas stimmt hier nicht.

Die Schätzung bezieht sich doch immer auf die Besteuerungsgrundlagen. Die sich daraus ergebende Steuer ist dann nicht geschätzt sondern diesbezüglich richtig. Zahlt man die resultierende Steuernachzahlung nicht, fallen Säumniszuschläge an und zwar in Höhe von 1% pro angefangenem Monat der Säumnis.

Auf "fiktive Steuern" fallen keine Säumniszuschläge an.

Es muß also eine Steuernachzahlung festgesetzt worden sein. Verwunderlich ist nur, daß sich das Finanzamt so lange Zeit mit der Vollstreckung ließ...

Ronald
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ernicasle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::


Immerhin haben Sie Sich dann ganz schön Zeit gelassen mit der Abgabe Ihrer Erklärung.

lg


Ich kann nur antworten, ja habe ich, sag ja auch garnicht, das ich unschuldig bin. Waren überigens 46 Monate

Ich habe nur festgestellt, das man als Steuerzahler abhänig davon ist, welcher Sachbearbeiter den Steuerfall bearbeitet und wie der gelaunt ist ( kein Scherz ). Leider welchseln hier beim FA ständig die Sachbearbeiter so das der eine Mal etwas anerkennt, der andere aber nicht.

Beispiel Fahrtkosten 1998
Fahrt zur Arbeit je fahrt 60 km - zusammen 120 km pro Arbeitstag
Sachbearbeiter 1 erkennt die Fahrtkosten an

Fahrtkosten 1999
Fahrtkosten haben sich durch anderen Einsatz um 20 km erhöht also 160 km
Sachbearbeiter 2 erkennt Fahrtkosten nicht an, hätte wahrscheinlich ne Zweitwohnung,
hatte ich aber nicht, sonst hätte ich sie ja auch angegeben

Fahrtkosten 2000
gleichen Fahrtkosten wie 1999
Sachbearbeiter 3 erkennt sie ohne Probleme an

2001
Firma zahlt kein Gehalt mehr, außenstehende Gehalt ca. 50.000 €
Ende 2001 durch Arbeitsgericht Gehalt zugesprochen bekommen, erhalte Lohnsteuerkarte sowie Abrechnungen, ausstehendes Nettogehalt soll in Raten bezahlt werden.
Laut Steuerkarte Krankenkassenkosten ca. 7000 €, enthaltener Steueranteil ca. 9000 €


2002
Gebe in der Steuererklärung für 2001die laut Steuerkarte enthaltenen Beträge an.
Firma meldet 2002 Insolvenz an.
FA fordert vom Insolvenzverwalter eine neue Abrechnung. Der brücksichtigt 2 gezahlte Raten a 5000 € ( gezahlt in 2001 ) und rechnet darauf hin das Gehalt sowie die Beiträge für KK und Steueranteil 2001 zurück.

Fakt für mich, Steuernachzahlung in Höhe von ca. 3500 € und der Hinweis darauf, das ich evtl. den nichtgezahlten Steueranteil vom AG tragen muß zusätzlich zum Verlust von schlappe 40.000 € Nettogehalt.

Ich weiß aber durch einen Zufall das der ehemalige Arbeitgeber Ende 2001 die Beträge die auf der Lohnsteuerkarte 2001 standen bezahlt hat, kann es nur nicht schriftlich beweisen.

Ich hatte die Nase voll und habe dann ab 2003 keine Erklärung mehr abgegeben. Das wars

Wer jetzt lacht, ok, nochmal bin selber schuld, dem Fiskus entgeht niemand

Gruß

Erni
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ernicasle
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Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::

Nein, irgendetwas stimmt hier nicht.

Die Schätzung bezieht sich doch immer auf die Besteuerungsgrundlagen. Die sich daraus ergebende Steuer ist dann nicht geschätzt sondern diesbezüglich richtig. Zahlt man die resultierende Steuernachzahlung nicht, fallen Säumniszuschläge an und zwar in Höhe von 1% pro angefangenem Monat der Säumnis.

Auf "fiktive Steuern" fallen keine Säumniszuschläge an.

Es muß also eine Steuernachzahlung festgesetzt worden sein. Verwunderlich ist nur, daß sich das Finanzamt so lange Zeit mit der Vollstreckung ließ...





Die Daten, die ich am Anfang eingesetzt habe sind fast korrekt. Die zuviel gezahlten Steuern wurden ja sogar mit 160 € verzinst. Für 46 Monate.

Laut Bescheid habe ich fast ca. 1000 € zuvielgezahlt, nur durch den Säuminszuschlag fällt jetzt eine Nachzahlung in Höhe von ca. 250 Euro an. Allerdings sofort fällig. Bescheid ist 10 Tage alt
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
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BeitragVerfasst am: 16.03.09, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

bavarian tax collector hat folgendes geschrieben::
Es kann jedoch ggf. der (teilweise) Erlass der angefallenen SZ beantrag werden. Hier ist die Grenze wahrscheinlich 50%.
taxpert


Vielleicht sollte man nicht nur jammern, sondern auch lesen! Hier besteht immerhin noch die Möglichkeit auf einen 50%-igen Erlass der SZ! Dafür muß man aber selber tätig werden!


Im Übrigen sind die SZ nicht Ausfluss der Schätzung, sonder der Nicht-Zahlung! Sie haben eben nicht 1.000 € zuviel gezahlt, sondern es sind 1.000 € zuviel festgesetzt worden! Das Ergebnis kann Sie doch eigentlich nicht überraschen, denn bei der Säumigkeit hat bestimmt schon mehrmals ein Kollege der Vollstreckung bei Ihnen angekopft!

Wenn Ihnen das FA wirklich etwas "böses" gewollt hätte, dann wären die Vorbehalte bereits aufgehoben gewesen und die Festsetzung hätte nicht mehr geändert werden können!

taxpert
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ernicasle
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Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Nö, jammern tue ich nicht.
Und das mit den Vollstreckungsbeamten ist auch so eine Sache.
Egal was man mit denen bespricht, es kommt ja nie beim Sachbearbeiter an, die Wissen dann von nichts. Selbst Unterlagen die die dann mitnehmen werden nicht weitergereicht und der Sachbearbeiter fordert nochmal Kopien an. Aber egal, einen Kaffee bekommt der Vollstreckungsbeamte immer. Ist ja ansonsten ein netter Mensch.
Manchmal frage ich mich schon, ob beim FA eine rote Lampe angeht, wenn mein Name fällt. ( Smile )


Ok, das mit den 50 % habe ich verstanden, nur was muß ich tuen. Habe eh nächste Woche einen Termin dort.
Formloser Antrag oder gibt es dafür einen besonderen Antrag??


Gruß

Erni
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Formloser Antrag! Einfach mal bei der Stundungs- und Erlassselle anrufen! Geht auch per Fax!

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Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 520

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

bavarian tax collector hat folgendes geschrieben::
Formloser Antrag! Einfach mal bei der Stundungs- und Erlassselle anrufen! Geht auch per Fax!

taxpert


oder Erhebungsbezirk, je nach Bundesland
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Lieben Gruss
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