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ratlos44 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2006 Beiträge: 389 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 04.03.09, 15:52 Titel: Unterhalt; berufsbedi. Aufwendungen: Berufsbekleidung |
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Hey!
gesucht werden Meinungen / Urteile zu folgendem Thema:
Unterhalt; berufsbedingte Aufwendungen; pauschaler Abzug; begründet durch die Anschaffung von Berufsbekleidung - hier: Anzüge, Schuhe etc. Busineesklamotte halt.
Hintergrund: U-pflichtiger ist privat eher schlampig angezogen; Job verlangt aber ein sehr seriöses Auftreten (Börse)
Bislang hab ich explizit hierzu kein Urteil gefunden...wer kann helfen?? |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 04.03.09, 16:23 Titel: |
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In der Düsseldorfer Tabelle (Teil A, Anmerkung 3) wird ausgeführt:
"Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen abzuziehen, wobei bei entsprechenden Anhaltspunkten eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens - mindestens 50 EUR, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich - geschätzt werden kann. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, sind sie insgesamt nachzuweisen."
Aufwendungen für Kleidung dürften nur dann als berufsbedingte Aufwendungen anzusehen sein, wenn die Kleidung so gut wie ausschließlich während der Arbeitszeit getragen wird. |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 16.03.09, 13:11 Titel: |
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Franz Königs hat folgendes geschrieben:: | In der Düsseldorfer Tabelle (Teil A, Anmerkung 3) wird ausgeführt:
"Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen abzuziehen, wobei bei entsprechenden Anhaltspunkten eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens - mindestens 50 EUR, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich - geschätzt werden kann. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, sind sie insgesamt nachzuweisen."
Aufwendungen für Kleidung dürften nur dann als berufsbedingte Aufwendungen anzusehen sein, wenn die Kleidung so gut wie ausschließlich während der Arbeitszeit getragen wird. |
Werden bei den berufsbedingten Aufwendungen denn auch Fahrten zur Arbeit mit dem privaten Pkw angerechnet oder wird hier geschaut, ob diese Fahrten schon über die Steuererklärung geltend gemacht wurden? Wird eine eventuell Rückerstattung der Steuer in das Nettoeinkommen eingerechnet? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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yamato FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.03.09, 13:17 Titel: |
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Fahrten zur Arbeit können als berufbedingte Aufwendungen mit bis zu 30 ct /Km tatsächliche Fahrtstrecke anerkannt werden. Bei längeren Strecken auch weniger je KM.
Im Mangelfall oder bei sonstiger geringer Leistungsfähgikeit kann aber, sofern zumutbar verlangt werden den ggf. günstigeren ÖPNVzu nutzen (bzw. nur diese Kosten anerkannt werden)
Die Steuererklärung spielt da keine Rolle, weil eine evtl. Steuererstattung ebenfalls Einkommen ist und somit den Unterhalt erhöht. _________________ ausgezeichnet |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 16.03.09, 13:23 Titel: |
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Danke für die schnelle Antwort.
Gehen wir mal davon aus, dass diese Fahrten anerkannt werden würden: kämen diese Kosten dann auf die 5% pauschal oben drauf oder wären das einfach gesagt erhöhte berufsbedingte Aufwendungen?
Gibt es eigentlich eine Grenze, bis zu der die Fahrtstrecke anerkannt werden würde? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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yamato FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.03.09, 14:46 Titel: |
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Ab einer gewissen Entferung und keinen anderen Hinderungsgründen wird sicherlich auch ein Umzug zumutbar sein. Hängt aber auch von der Unterhaltsart ab.
Ggf. mal in die Leitlinien des zuständigen OLG schauen (Unterpunkt 10.2.2) sind oben im Familienrecht verlinkt. _________________ ausgezeichnet |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 16.03.09, 15:26 Titel: |
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Gut, ungeachtet der Tatsache, dass das entsprechende Jugendamt den Hinweis auf einen Umzug gemacht hat, käme ich jetzt auf die unsachliche Schiene, wer denn dann für eventuell höhere Mieten aufkommt, die näher am entsprechenden Arbeitsplatz zu zahlen sind. Aber die Miete ist ja im Selbstbehalt bereits eingerechnet.
Außer über Schulden gäbe es also keine großen Möglichkeiten mehr, den Unterhalt bzw. das angesetzte Einkommen zu drücken?
edit: hab gerade die Richtlinien gefunden. Frage hat sich damit erledigt. Vielen lieben Dank für die Hilfe.  _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 16.03.09, 15:40 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Gehen wir mal davon aus, dass diese Fahrten anerkannt werden würden: kämen diese Kosten dann auf die 5% pauschal oben drauf oder wären das einfach gesagt erhöhte berufsbedingte Aufwendungen? |
Auch Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind berufsbedingte Aufwendungen. Übersteigen alle berufsbedingten Aufwendungen zusammen die Pauschale, können sie geltend gemacht werden, wenn sie allesamt nachgewiesen werden.
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte sind hier zu finden. |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 16.03.09, 15:50 Titel: |
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Ok, nochmals danke.  _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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