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schnacki77 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 36
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Verfasst am: 16.03.09, 14:01 Titel: Strom abgestellt |
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Hallo liebes Forum,
angenommen Person A bekommt die Jahresrechnung vom Energieversorger, welche er nicht bezahlt. Es folgen Mahnungen, die ebenfalls nicht beachtet werden. Nun ist es so, dass der Energieversorger am 16.03. schriftlich ankündigt, die Lieferung einzustellen, wenn bis zum 18.03. die fälligen Beiträge nicht bezahlt würden. Nun kommt der 18.03. und Person A ist gerade auf dem Weg zur Bank als plötzlich das "Licht ausgeht".
Nachdem das Geld überwiesen wurde, brannte abends wieder das Licht.
1. Es ist völlig unstrittig, dass sich Person A durch ein viel früheres Eingreifen hätte viel Ärger ersparen können!!!
2. Und das ist nun die eigentliche Frage: Hat der Energieversorger die Lieferung zu früh eingestellt? Hätte er den 18.03. nicht abwarten müssen und dann erst die Lieferung am 19.03. einstellen dürfen?
Wie ist hier in diesem Fall die Rechtslage?
Vielen Dank |
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cuQa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.12.2008 Beiträge: 67
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Verfasst am: 16.03.09, 14:08 Titel: |
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Also der Anbieter kann davon ausgehen, dass falls bis 12 Uhr keine Überweisung eingegangen ist auch keine mehr ankommen wird.
Außerdem steht ja nicht drin, dass er den Strom zum 19. abgestellt wird. |
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Questor Gast
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Verfasst am: 16.03.09, 14:22 Titel: |
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Außerdem ist der Lieferant sehr kulant, denn er muss nur eine Mahnung schicken.
Es gibt welche, die schicken eine Mahnung, setzen eine Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und dann is' zappenduster...... |
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Rohan FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 289 Wohnort: Ostwestfalen-Lippe
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Verfasst am: 16.03.09, 14:30 Titel: Re: Strom abgestellt |
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schnacki77 hat folgendes geschrieben:: | ...die Lieferung einzustellen, wenn bis zum 18.03. die fälligen Beiträge nicht bezahlt würden. |
Ich gehe davon aus, dass der Anbieter darüber hinaus darauf hingewiesen hat, dass die fälligen Beträge zum genannten Termin bei ihm verbucht sein müssen...
Gruß
Rohan _________________ "Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...) |
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schnacki77 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 36
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Verfasst am: 16.03.09, 14:35 Titel: |
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Der Anbieter verlangte entweder den Zahlungseingang oder aber eine Zahlungsbestätigung der Bank per Fax bis 8.00 Uhr morgens. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 16.03.09, 14:57 Titel: |
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Na, dann passts doch, oder wurde der Strom vor 8.00 Uhr abgestellt? |
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cuQa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.12.2008 Beiträge: 67
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Verfasst am: 16.03.09, 16:40 Titel: |
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schnacki77 hat folgendes geschrieben:: | Der Anbieter verlangte entweder den Zahlungseingang oder aber eine Zahlungsbestätigung der Bank per Fax bis 8.00 Uhr morgens. |
Die Person ging also am 18. zur Bank um 05:41 und merkte "verdammt, die macht ja erst um 9 auf!" ?
Damit ists ja wohl noch klarer. Gibts gar nichts zu meckern. |
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Questor Gast
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Verfasst am: 16.03.09, 20:08 Titel: |
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Hätte A eigentlich den Stromanbieter anrufen und um Stundung bitten können, für 2 oder3 Monate? Und zwar bevor A in Verzug ist? Oder geht sowas nicht? |
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schnacki77 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 36
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Verfasst am: 16.03.09, 21:20 Titel: |
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Die lassen sich sicherlich auf so etwas ein.
Wie sieht es denn im vorliegenden Fall mit dem StromGVV aus?
§19 Abs.3
"Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen."
Diese drei Werktage wurden doch nicht eingehalten oder ist das Auslegungssache? |
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Paddy82 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.06.2008 Beiträge: 785 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 17.03.09, 09:04 Titel: |
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Befinden Sie sich denn überhaupt in der Grundversorgung? _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde. |
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schnacki77 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 36
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Verfasst am: 19.03.09, 13:15 Titel: |
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jawohl... |
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