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Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.03.09, 13:52 Titel: Mitschuld wegen defekter Hupe?
Kann man wegen einer defekten Hupe eine Mitschuld an einem Unfall bekommen, auch wenn man nichts dafür kann? Wenn z.B. jemand einen Spurwechsel macht, obwohl ich mich gerade in der Spur befinde, oder jemand zurücksetzt, obwohl ich direkt hinter ihm stehe? In den meisten Fällen kann man ja so einen Unfall verhindern, in dem man hupt, der Zurücksetzer oder Spurwechsler wird ja dann sofort bremsen oder abbrechen, was wenn es nun passiert und die Polizei fragt, wieso haben sie nicht gehupt?! Hupe kaputt!!!!!
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 15.03.09, 14:36 Titel:
Ich würde dann aber lieber behaupten, dass ich so intensiv gehupt habe, dass dabei die Hupe kaputt gegangen ist, - was sich ja durch die kaputte Hupe leicht beweisen lässt. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Sicherlich kommt es - wie so oft - auf den jeweiligen Einzelfall an, den man sich am besten immer ganz genau anschauen sollte. Mit generellen Aussagen liegt man da nicht immer richtig.
Wenn der Verursacher V einen Spurwechsel macht oder zurücksetzt, ohne darauf zu achten, dass da schon jemand Anderes, nämlich der Geschädigte G, ist, so wird wohl das alleinige Verschulden im Fehlverhalten des V liegen. Nicht zu hupen, kann an sich kein Fehlverhalten sein, das zu einem Mitverschulden führt. Meines Wissens gibt es keine Pflicht zu hupen, nur ein Recht dazu. Allerdings muss bei einem Auto auch die Hupe funktionieren. Der G wird sich sicherlich auch ganz einfach dadurch entlasten können, dass er behauptet, alles sei so schnell gegangen, da habe er einfach keine Zeit mehr zum Hupen gehabt oder einfach auch nicht mehr daran gedacht. Stellt die Polizei allerdings fest, dass die Hupe defekt war oder ergibt sich das sonstwie aus der Akte, wird der gegenerische Haftpflichtversicherer u.U. tatsächlich ein Mitverschulden einwenden, wenn klar ist, dass die Hupe schon vor dem Unfall defekt war.
Ich würde dann aber lieber behaupten, dass ich so intensiv gehupt habe, dass dabei die Hupe kaputt gegangen ist, - was sich ja durch die kaputte Hupe leicht beweisen lässt.
Was ja die Zeugen bestätigen könnten... UPS... können die ja nicht... was der Richter da wohl glaubt ?!
Somit kann die defekte Hupe durchaus kausal für eine Mitschuld sein. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Ich würde dann aber lieber behaupten, dass ich so intensiv gehupt habe, dass dabei die Hupe kaputt gegangen ist, - was sich ja durch die kaputte Hupe leicht beweisen lässt.
...besonders dann, wenn die Hupe, wie in den meisten Fällen, wegen sichtbar schon seit ewiger Zeit weggegammelter Anschlüsse nicht funktioniert… _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.03.09, 23:07 Titel:
Denkt ihr die Polizei würde das Fahrzeug zum Gutachter bringen, nur weil der Verdacht besteht, dass die Hupe defekt war? Ich bin ja schließlich nicht verpflichtet zu hupen oder?!
Hallo,
grundsätzlich ist nur derjenige haftbar zu machen, der durch Nichtbefolgen einer Pflicht einen diesbezüglichen Anspruch eines anderen verletzt.
Wie aber schon richtig ausgeführt wurde, besteht für den Gefährdeten weder eine Pflicht zum Hupen noch hat der Gefährdende einen Anspruch darauf, durch Hupen gewarnt zu werden. Statt dessen hat der Gefährdete einen Anspruch darauf, nicht gefährdet zu werden und der Gefährdende die Pflicht, vermeidbare Gefährdungen anderer zu unterlassen.
Denkt ihr die Polizei würde das Fahrzeug zum Gutachter bringen, nur weil der Verdacht besteht, dass die Hupe defekt war?
Wenn überhaupt würde die Polizei die viel mildere, weil kostengünstigere, Variante nehmen:
Ins Auto reinlehnen und auf die Hupe drücken.
Man munkelt, man muss kein Gutachter sein um festzustellen, ob dann ein Ton erklingt oder nicht.
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