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STENI1975 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.03.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 13.03.09, 15:19 Titel: Makler einleinvertrag privater Verkauf vom Besiter möglich? |
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Hallo,
sagen wir mal ein Hausbesitzer möchte sein Haus verkaufen und beauftragt einen Makler das Haus zu verkaufen. Der Hausbesitzer unterschreibt einen Makleralleinvertrag. Nun bekommt aber der Hausbesitzer ein unschlagbares Angebot von einem Bekannten der nicht wusste dass das Haus verkauft wird. Kann nun der Hausbesitzer das Haus ohne das der Verkauf über den Makler abgewickelt wird verkaufen oder ist dies nicht möglich. Dem Hausbesitzer wurde von einem anderen Makler mal erklärt das ein privater Verkauf immer möglich sei, auch bei einem Makleralleinvertag.
Wie ist da die Rechtslage.
Danke für die Info,
Steni |
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juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
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Verfasst am: 13.03.09, 16:03 Titel: |
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ein hauseigentümer kann verkaufen, wann und an wen er will.
deswegen ist er ja "eigentümer".
eine andere frage ist, ob er den makler trotzdem bezahlen muß. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche) |
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STENI1975 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.03.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 13.03.09, 17:33 Titel: |
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woher bekommt der Eigentümer raus das dieser falls er verkauft den Makler bezahlen muss? |
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ChrisR FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 13.03.09, 17:42 Titel: |
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In dem der Eigentümer sich den unterschriebenen Vertrag anschaut
Und falls es eine Klausel geben sollte, kann man diskutieren ob diese nun gültig ist |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 13.03.09, 22:18 Titel: Re: Makler einleinvertrag privater Verkauf vom Besiter mögli |
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STENI1975 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
sagen wir mal ein Hausbesitzer möchte sein Haus verkaufen und beauftragt einen Makler das Haus zu verkaufen. Der Hausbesitzer unterschreibt einen Makleralleinvertrag. ..... |
Mit dem Makleralleinauftrag beauftragt der Eigentümer EINEN Makler und verpflichtet sich, keinen weiteren Makler zu beauftragen oder sich dessen Dienste gefallen zu lassen. Es bleibt dem Eigentümer aber unbenommen, auch selbst privat zu verkaufen.
Nur bei einem QUALIFIZIERTEN Makleralleinauftrag kann der Eigentümer während der Vertragslaufzeit nur über den Makler verkaufen. Dieser qualifizierte Makleralleinauftrag kann jedoch nur über eine Individualvereinbarung geschlossen werden. Mit AGB`s ist dies nicht möglich.
Die VERWEISUNGSKLAUSEL, die den Eigentümer vertraglich dazu verpflichten soll, seine privaten Interessenten an den Makler zu verweisen, ist nicht zulässig.
Der Eigentümer kann privat verkaufen und den Makler ggf. klagen lassen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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jelly FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 937
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Verfasst am: 15.03.09, 23:21 Titel: |
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Falls es ein qualifizierter Vertrag sein sollte, hat der schlimmstenfalls ja auch eine begrenzte Laufzeit. Der Eigentümer könnte also auch einfach warten und nach Vertragsende verkaufen. Natürlich sollte der Bekannte sich nicht zwischenzeitlich an den Makler wenden.
Oder - falls der Vertrag gerade erst unterschrieben wurde und der Makler noch nix unternommen hat - diesen mal fragen, ob man es nicht rückgängig machen kann. Ist dem makler vielleicht auch lieber, als mit viel Mühe Interessenten zu suchen, nur um vom Eigentümer dann stets ein "nee, an den verkauf ich net" zu hören. |
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SLash FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
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Verfasst am: 16.03.09, 14:00 Titel: |
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jelly hat folgendes geschrieben:: | Der Eigentümer könnte also auch einfach warten und nach Vertragsende verkaufen. |
Wozu sollte der Eigentümer warten, wenn er verkaufen darf ?
Zumal ein Käufer vermutlich nicht warten mag... _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
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hws FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 16.03.09, 14:29 Titel: |
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SLash hat folgendes geschrieben:: | Wozu sollte der Eigentümer warten, wenn er verkaufen darf ? | Weil das "verkaufen dürfen" und "Zahlungspflicht an den Makler" zwei verschiedene Dinge sind. Nach einer bestimmten Zeit ist die Laufzeit des qualifizierten Makleralleinauftrag zu Ende. Der Besitzer kann ohne Zahlugnspflicht an den Makler verkaufen. Während der Laufzeit des Vertrages kann er zwar verkaufen, muss aber den Makler bezahlen.
Jetzt darf er sich aussuchen: warten oder zahlen.
hws |
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SLash FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
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Verfasst am: 16.03.09, 15:03 Titel: |
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hws hat folgendes geschrieben:: | SLash hat folgendes geschrieben:: | Wozu sollte der Eigentümer warten, wenn er verkaufen darf ? | Weil das "verkaufen dürfen" und "Zahlungspflicht an den Makler" zwei verschiedene Dinge sind. Nach einer bestimmten Zeit ist die Laufzeit des qualifizierten Makleralleinauftrag zu Ende. Der Besitzer kann ohne Zahlugnspflicht an den Makler verkaufen. Während der Laufzeit des Vertrages kann er zwar verkaufen, muss aber den Makler bezahlen.
Jetzt darf er sich aussuchen: warten oder zahlen.
hws |
WENN es sich um einen qualifizierten Makleralleinauftrag handelt. Dies wurde nicht bestätigt und auch im Ausgangspost nirgends erwähnt. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
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jelly FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 937
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Verfasst am: 17.03.09, 13:44 Titel: |
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SLash hat folgendes geschrieben:: | SLash hat folgendes geschrieben:: | Wozu sollte der Eigentümer warten, wenn er verkaufen darf ? |
.......
WENN es sich um einen qualifizierten Makleralleinauftrag handelt. Dies wurde nicht bestätigt und auch im Ausgangspost nirgends erwähnt. |
Und genau deshalb beginnt meine Meinungsäusserung auch mit
Zitat: |
Falls es ein qualifizierter Vertrag sein sollte ...
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