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Schmerzensgeld & Kontopfändung

 
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Gina196312
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:38    Titel: Schmerzensgeld & Kontopfändung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Folgendes:


A bekommt in der nächsten Zeit wegen "Ärztefusch" eine Summe von 10.000.-€ als Schmerzensgeld- davon muss A 8.000.-€ für eine erneute Operation bezahlen und der Restbetrag ist als das eigentliche Schmerzensgeld anzusehen.

A hat nun leider eine Kontopfändung wegen Schulden die A durch plötzliche Arbeitsunfähigkeit und somit Hartzv 4 nicht mehr bezahlen konnte.

Da A mehrere Schulden hat, würde sie die restlichen 2.000.-€ des Schmerzensgeldes gerne gleichmäßig auf alle Gläubiger verteilen - dies geht allerdings nicht, wenn die Schulden von Gläubiger B durch die Kontopfändung vollständig eingenommen werden.


Meine Frage nun:


Darf Schmerzensgeld überhaupt gepfändet werden?

Wie sind hierbei die Regelungen?


Vielen Dank und LG
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

wurde A bei der sache mit dem schmerzensgeld anwaltlich beraten/vertreten?
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Gina196312
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
wurde A bei der sache mit dem schmerzensgeld anwaltlich beraten/vertreten?



Hallo,


Ja, das Schmerzensgeld wird auch nun von der Versicherung zuerst an den Anwalt überwiesen und erst dann auf das Konto von A.

Liebe Grüße
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