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Reparaturdauer

 
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HansHans13
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Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 14:45    Titel: Reparaturdauer Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe am 13.02.2007 einen PC gekauft. Dieser ging Ende Januar 2009 defekt. Der Versand zum Händler erfolgte am 03.02.2009 und Eingang bei diesem am 05.02.2009.
Nach einigen Anfragen wann ich mit einer Rücklieferung rechnen kann, wurde ich vertröstet, dass der Rechner zu alt sei und zum Hersteller eingesandt wurde.
Soweit so gut. Darauf setzte ich schriftlich eine Frist bis zum 19. März, was der Händler nicht akzepierte.

Nun meine Frage. Wie lange muss ich auf eine Reparatur warten?

Vielen Dank im Voraus
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt davon ab, ob sie beweisen können, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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HansHans13
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Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 16:52    Titel: Reparaturdauer Antworten mit Zitat

Ich kann nichts beweisen. Der Rechner ist seit dem 3.2. unterwegs.

Die Reklamation war innerhalb der 2 Jahre. Nach meiner Fristsetzung schrieb der Händler, dass die Bearbeitung reine Kulanz wäre.
Wenn es nach dem Händler geht, kann dass zum Beispiel 3 Monate oder länger gehen.
Wie lange muss ich auf eine Reparatur warten / mir das gefallen lassen?

MfG
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sie missverstehen offensichtlich die Rechtslage:

Wenn sie nicht beweisen können, dass der Defekt beim Kauf vorlag, haben sie überhaupt keine Ansprüche gegen den Verkäufer.
Da dieser das Gerät an den Hersteller weiterleitet, existiert offenbar eine Garantie, deren Bestimmungen vielleicht etwas über diesen Fall beinhalten. Wenn nicht, muss der Hersteller lediglich seiner Verpflichtung aus der Übernahme dieser Garantie nachkommen, gesetzliche Fristen hierzu gibt es nicht.
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HansHans13
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Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:39    Titel: Reparaturdauer Antworten mit Zitat

Ich muss mir eine unbestimmte Dauer (Monate) der Reparatur gefalllen lassen? Das ist doch für den Käufer unzumutbar im Rahmen der Gewährleistung!

MfG
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:48    Titel: Re: Reparaturdauer Antworten mit Zitat

HansHans13 hat folgendes geschrieben::
Das ist doch für den Käufer unzumutbar im Rahmen der Gewährleistung!

So wie es aussieht, haben Sie hier aber die Herstellergarantie in Anspruch genommen und nicht die Gewährleistung.
Um die gesetzliche Gewährleistung des Händlers in Anspruch zu nehmen, hätten Sie in diesem Fall beweisen müssen, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Übergangs, also beim Kauf, vorlag. Gewährleistung bezieht sich immer darauf, dass die Sache zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war - sie ist keine Haltbarkeitsgarantie Geschockt
Die Herstellergarantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Deshalb gelten auch dessen Garantiebedingungen. Und die kann er relativ frei festlegen.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.


Zuletzt bearbeitet von nordlicht02 am 23.03.09, 13:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Um Gewaehrleistung in Anspruch nehmen zu koennen, muessen sie nach 6 Monaten beweisen, dass der defekt zum Kaufzeitpunkt bereits vorlag. Da sie das nicht koennen (eigene Aussage) besteht kein Anspruch.
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:02    Titel: Re: Reparaturdauer Antworten mit Zitat

HansHans13 hat folgendes geschrieben::

Die Reklamation war innerhalb der 2 Jahre. Nach meiner Fristsetzung schrieb der Händler, dass die Bearbeitung reine Kulanz wäre.


Kulanz bedeutet das sich hieraus alleine kein Rechtsanspruch ableiten läßt. Vieleicht existiert noch nicht einmal eine Garantie?
Man könnte ja einen Schadenbericht anfordern, für den Fall das eine Kostenpflichte Reparatur entsteht. Ich weiß nur nicht, ob die Erstellung und Aushändigung eines Schadenberichtes Geld kosten wird?
Würde bei der Untersuchung herauskommen, das ein Sachmangel tatsächlich bei Gefahrenübergang bereits vorgelegen hat, so könnte man die Berichtskosten im Rahmen des Schadenersatzes vom Händler/Vertragspartner einfordern.
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