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Zulassung eines Arztes nicht abschreibungsfähig

 
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pinoccio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 15:19    Titel: Zulassung eines Arztes nicht abschreibungsfähig Antworten mit Zitat

Ich betreue im Moment eine Steuerprüfung und bin dabei mir die letzten Haare vom Kopf zu raufen.

In meinem speziellen Fall geht es darum, dass ein Arzt eine Praxis von einem anderen Arzt gekauft hat. Im Kaufvertrag wird lediglich gesagt, dass die Praxis für einen Preis von X Euro gekauft wird, und dass die Zulassung der Kammer Voraussetzung für das Zustandekommen des Kaufes ist. Es ist im Vertrag nicht erwähnt, wie sich der Kaufpreises auf den Mandantenstamm, das Praxisinventar oder die Kosten für die Übernahme der Zulassung aufteilen lassen.

Nun ist es ja so, dass die Kosten für die Zulassung in Bezug auf die Kassenpatienten nicht abschreibungsfähig sind. Leider wurde bislang der Kaufpreis abgeschrieben und zwar in voller Höhe. Das ist dem Prüfer natürlich sofort aufgefallen und jetzt will er den ursprünglichen Kaufpreis im Verhältnis der Umsätze durch Kassenpatienten zu den Umsätzen durch Privatpatienten aufteilen. Den Teil, der auf die Kassenpatienten entfällt wäre dann nicht abschreibungsfähig. In meinem Fall sind das allerdings knapp 85% und das würde für den Arzt erhebliche finanzielle Probleme mit sich bringen.

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie man sich hier mit dem Prüfer einigen kann?
Leider habe ich noch keine absolut aussagekräftige Quelle gefunden, auf die ich mich bei der Bewertung der Zulassung beziehen kann…

Eine schnelle Antwort mit Benennung einer Quelle wäre echt klasse.
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 14:29    Titel: Re: Zulassung eines Arztes nicht abschreibungsfähig Antworten mit Zitat

pinoccio hat folgendes geschrieben::
Nun ist es ja so, daß die Kosten für die Zulassung in Bezug auf die Kassenpatienten nicht abschreibungsfähig sind.


Wo ist denn das geregelt? Interessiert mich mal.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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bavarian tax collector
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens nach ist die Zulassung nur eine Voraussetzung. Die Zulassung liegt in der Person des Arztes und nicht in der Praxis selbst begründet. Schließlich kann ein Arzt OHNE Kassenzulassung zwar eine Praxis übernehmen, dann jedoch keine Kassenpatienten behandeln! Der Erwerb einer Zulassung von einem anderen Arzt ist m.E.n. nicht möglich.

Hier wäre der Kaufpreis grundsätzlich auf Praxiswert (Patientenstamm) und erworbene Wirtschaftsgüter aufzuteilen.

taxpert
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tolledeu
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Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

guckst Du hier

Ist vom 11.03.2009 eine Verfügung der OFD Münster.

Und einigen ist hier nicht. Hier geht es nur darum ob die Kosten volle sofort abzugsfähige Kosten sind oder abgeschrieben werden müssen.

LG T.D.
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