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Na, das hat ja nicht lange gedauert

 
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:20    Titel: Na, das hat ja nicht lange gedauert Antworten mit Zitat

Nie werde man die Onlinedurchsung fuer etwas anderes als zur Terrorbekaempfung einsetzen!
http://www.heise.de/newsticker/meldung/134596
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist, wie Frau Harms so treffend sagt:
Generalbundesanwältin Monika Harms hat folgendes geschrieben::
Einerseits regen sich die Leute über mögliche Online-Durchsuchungen auf, andererseits geben sie ihre Daten überall freigebig preis
Mit den Augen rollen
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nur weil es z.B. in laendlichen Gegenden manchmal ueblich ist seine Haustuere nicht zu schliessen, darf die Polizei noch lange nicht das Haus durchsuchen.
Das ist ueberhaupt kein Argument.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das sehe ich etwas anders!!
Mir ist es lieber die Polizei hat Zugriff auf meine Daten, als irgendwelche Fremde!
Außerdem würde es nur bei Straftatverdacht gemacht.
Eine allgemeine Verdächtigung besteht nicht und ist nichts als Panikmache!!
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Es ist, wie Frau Harms so treffend sagt:
Generalbundesanwältin Monika Harms hat folgendes geschrieben::
Einerseits regen sich die Leute über mögliche Online-Durchsuchungen auf, andererseits geben sie ihre Daten überall freigebig preis
Mit den Augen rollen


Warum muss denn die Polizei dann überhapt noch durchsuchen, wenn sowieso alles öffentlich ist. Geschockt Braucht sie eine Rechtsgrundlage um öffentlich bekannte Informationen zur Kenntnis nehmen zu dürfen?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为


Zuletzt bearbeitet von Redfox am 16.03.09, 12:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dann sollen sie eine normale Hausdurchsuchung machen und die Sachen sicherstellen. Das sichert zumindest die Rechte des Beschuldigten.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Auf wieviele Daten hat Doc Jäckel denn Zugriff? Und was könnte er damit anstellen, wenn er denn wollte? Komischerweise macht sich darüber niemand Gedanken.

Edit: Nein, lieber Doc, dass ist keinerlei Vedächtigung oder Unterstellung! Winken
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Auf wieviele Daten hat Doc Jäckel denn Zugriff? Und was könnte er damit anstellen, wenn er denn wollte? Komischerweise macht sich darüber niemand Gedanken.


Über die Personen, die ihm keine Daten überlassen wollen, weil sie z.B. diese Seite nicht aufsuchen, hat er keine Daten. Oder?

Also soll die Polizei nur durchsuchen dürfen, wenn der Betreffende die Daten freiwillig überlässt?
_________________
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nicht vergleichbar. Da die Daten die hier sind (von mir nur unvermeidliches) keine Rueckschluesse auf mein sonstiges Verhalten, zum Beispiele welche Webseiten ich sonst noch besuche, geben.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Mit ausreichend Fachkenntnis, reichen die hier hinterlassenen Daten für weit mehr!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Und was hat das nun mit einer Onlinedurchsuchung zu tun?
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss sagen, ich finde es unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten auch mehr als befremdlich zu argumentieren, nur, weil Personen freiwillig bestimmten Daten preisgeben, dürfe die Polizei auf alle Daten Zugriff nehmen. Einen solchen Grundsatz kennt unsere Rechtsordnung nicht ansatzweise und das ist vor dem Hintergrund des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme auch offensichtlich.

Jeder hat selbst das Recht, zu bestimmen, ob und in welchem Umfang er Grundrechte geltend macht oder auch nicht. Und es ist einer der elementaren Grundsätze unseres Rechtsstaates, dass ich dahingehend, dass und warum oder warum ich nicht Grundrechte in Anspruch nehme, nicht die geringste Begründung oder Rechtfertigung liefern muss. Diese Last liegt einzig und allein bei demjenigen, der in die Grundrechte eingreift, also beim Staat. Eine Umkehrung der Begründunslast ala "Du machst doch A, also erklär mir mal, warum Du nicht auch B in Ordnung findest" gibt es nicht.

Gruß
Dea
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Ich muss sagen, ich finde es unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten auch mehr als befremdlich zu argumentieren, nur, weil Personen freiwillig bestimmten Daten preisgeben, dürfe die Polizei auf alle Daten Zugriff nehmen.

Dem schließe ich mich ausdrücklich an!

Ergänzend wäre hinzuzufügen, dass zu allem Überfluss - das klang in der Diskussion ja schon an - diejenigen, die preisgeben und diejenigen, bei denen geschnüffelt werden soll, keineswegs dieselben sind oder sein müssen.
Weshalb ist die Tatsache, dass Nachbar Proll 70 Paybackkarten besitzt, mit Klarnamen und Adresse in 30 Internetforen unterwegs ist und eine Webseite betreibt, auf der Fotos einstellt und Persönliches breittritt, denn ein Grund, weshalb ich mit Onlineuntersuchungen einverstanden sein soll?
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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