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Schreckschußpistole noch legal?
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Schoeneberg30
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nagut, dann werde ich sie aus dem Pkw entfernen.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 16.03.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Sobald die Waffe ohne Waffenschein das befriedete Besitztum verlässt, wird der Verstoß begangen.


Hätten Sie dafür eine Quelle?
Mein Wissensstand ist, dass ich die Waffe sehr wohl auch ohne Waffenschein von A nach B transportieren darf. Waffe und Munition getrennt und nicht zugriffsbereit.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Seit dem mir mein Kleiner Waffenschein nach 2 Jahren wieder abgenommen wurde, führe ich die Gaswaffe nur noch im Auto unterm Beifahrersitz :O

Darauf bezog sich meine Antwort.
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

ich meine zu wissen das der transport (ungeladen, getrennt u. verschlossen also nicht zugriffsbereit) auch ohne kl. waffenschein erlaubt ist da es kein führen im sinne des WaffG ist - unter dem sitz wäre m.M. nach zugriffsbereit u. deshalb werfe ich mal die eignung zum führen eines kfz in die diskussion!
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

p0th hat folgendes geschrieben::
unter dem sitz wäre m.M. nach zugriffsbereit u. deshalb werfe ich mal die eignung zum führen eines kfz in die diskussion!


Der erste Halbsatz ist unstrittig richtig. Den zweiten versteh ich allerdings magels Kausalität nicht.

mano
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Schoeneberg30
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte jemand, der eine Schreckschusswaffe im Pkw führt nicht in der Lage sein ein Kfz zu führen?
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Fragen wir mal anders herum: warum sollte jemand, der in der Lage ist, ein Kfz zu führen, eine Schusswaffe unterm Fahrersitz haben? Winken
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Fragen wir mal anders herum: warum sollte jemand, der in der Lage ist, ein Kfz zu führen, eine Schusswaffe unterm Fahrersitz haben? Winken
Wenn man die anderen Beiträge des betreffenden Mitgliedes zu seinem Verkehrsverhalten so liest, erübrigt sich die Frage eigentlich... Teufel-Smilie
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Casimir
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mag das!

Die schreien immer so schön, wenn durch eine Bremsung bei der Verkehrskontrolle der Waffengriff unter dem Sitz hervor schaut, durch den sichernden Beamten gesehen und gemeldet wird und sie dann mit vorgehaltener Waffe aus der Karre heraus gezogen werden und mit der Stirn auf dem Asphalt bremsen...

Anschliessend packe ich sie mir auf den Wagen, fahre viel zu schnell durch eine 30er Zone und lamentiere darüber, warum die wohl da ist...

Wer Humor findet, darf mich beim Superstar anmelden....
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

lautes Lachen Teufel-Smilie lautes Lachen
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petersen2007
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.05.2007
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn man die anderen Beiträge des betreffenden Mitgliedes zu seinem Verkehrsverhalten so liest, erübrigt sich die Frage eigentlich


wer ist das betreffende Mitglied?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

petersen2007 hat folgendes geschrieben::
wer ist das betreffende Mitglied?
Als Moderator unterliege ich den engen Vorgaben des § 13 GzSvF, bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, daß ich diese Frage nicht beantworten möchte.

Wenn Sie aber die Beiträge zurückverfolgen, sollten Sie eigentlich herausfinden, wer gemeint sein könnte.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

sehe gerade das petersen2007 der TE ist u. Schoeneberg30 derjenige dem der kl. waffenschein abgenommen wurde u. dennoch mit der schreckschußwaffe unter dem sitz rumfährt.

jetzt zum thema "eignung zum führen eines kfz" in der FeV gibt es div. § die die eignung u. die entziehung der fahrerlaubnis ansprechen.
wenn also der kl. waffenschein "entzogen" wurde so muss schonmal etwas vorgefallen sein, dann wäre ggf. noch das führen einer schreckschußwaffe (verstoß WaffG), wenn das nicht "ausreicht", wird irgendeine kleinigkeit vielleicht dazu führen das die führerscheinstelle davon erfährt u. der lappen weg ist.

folgendes ist zwar weit hergeholt aber dennoch passt es zum thema.:
Zitat:
Wer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss den Entzug der Fahrerlaubnis eines Karlsruhers bestätigt, der mit 1,68 Promille auf dem Fahrrad erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Die Stadt Karlsruhe hatte ihn zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens des TÜV aufgefordert. Als der Mann der mehrmaligen Aufforderung nicht nachkam, entzog die Stadt ihm den Führerschein. Im Eilverfahren wies das Verwaltungsgericht die Klage des Radfahrers ab. Die Stadt sei verpflichtet, in solchen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern, auch dann, wenn es sich um einen Ersttäter handle. Weigere sich der Betroffene, dann dürfe die Behörde auf seine Nichteignung für den Straßenverkehr schließen.

VerwG Karlsruhe (Az: 12 K 436/02 - Beschluss 25. März 2002)

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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
petersen2007 hat folgendes geschrieben::
wer ist das betreffende Mitglied?
Als Moderator unterliege ich den engen Vorgaben des § 13 GzSvF, bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, daß ich diese Frage nicht beantworten möchte.


Verzeihung, aber was ist bitte der, die oder das GzSvF?
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Schoeneberg30
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr ********,

Das Führen einer mit PTB gekennzeichneten Gas-/Schreckschusswaffe ist außerhalb Ihres befriedeten Besitztums nur mit einem Kleinen Waffenschein erlaubt. Ein Pkw gilt nicht als befriedetes Besitztum. Allerdings können Sie eine solche Waffe erlaubnisfrei transportieren, d. h. nicht zugriffsbereit und (!) nicht schussbereit in einem verschlossenen Behältnis, wenn Sie z. B. zwischen Ihrem 1. und 2. Wohnsitz unterwegs sind oder die Waffe im Laden erworben haben und sie nach Hause transportieren wollen.

Das Aufbewahren zu Hause ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei.

Ich erlaube mir noch den Hinweis, das auch das Schießen mit solchen Waffen nur in Notwehrsituationen erlaubnisfrei ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Marti*** S****
LKA 5****
Pl** d** ******ke 6
12*** Berlin

---------------------------------

Dies kam als Antwort von der Polizei.

P.S. der Schein wurde mir nicht abgenommen, weil ich mit der Waffe etwas anstellte, sondern weil ich einen Menschen ohne Hilfsmittel körperlich misshandelte, dadurch zweifelte man an meiner Eignung so ein Gerät zu führen. Und dieser Mensch brachte mich so in rage, dass ich keine andere Lösung mehr sah, als körperliche Gewalt anzuwenden. Später, bei einer 2. Begegnung vergas er offenbar seine Wunden und wiederholte die Provokation und bekam daraufhin noch eine Tracht Unterricht. Und wie gesagt ich habe die Schusswaffe inzwischen aus dem Pkw entfernt.
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